Schweizerische Verbindungsstelle bei Berufsunfällen und -krankheiten
Im Auftrag des Bundes ist die Suva die schweizerische Verbindungsstelle bei internationalen Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Sie koordiniert Unfallversicherungsfälle von Personen aus EU-/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich, klärt Zuständigkeiten und stellt den Informationsaustausch sicher.
Inhalt
Kurz und bündig
Die Suva kümmert sich als schweizerische Verbindungsstelle bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten von Personen aus EU-/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich um die administrative und finanzielle Abwicklung (Art. 103 UVV).
- Verbindung zwischen schweizerischen Unfallversicherungen und ausländischen Verbindungsstellen in EU-/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich
- Sachleistungen werden nach Erhalt der entsprechenden Anspruchsbescheinigung durch die zuständigen Verbindungsstellen des jeweiligen Landes erbracht.
- Die Höhe und Art der Sachleistungen richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem die Leistungen erbracht werden.
- Geldleistungen bezahlt die zuständige Unfallversicherung direkt.
Bei Fragen zu Art und Höhe der Geldleistungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Unfallversicherung.
Länder im Sozialversicherungsabkommen
Die schweizerische Verbindungsstelle bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten von Personen aus EU-/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich dient dem Austausch zwischen der Schweiz und den Staaten im Sozialversicherungsabkommen (vor allem EU/EFTA). Die interaktive Grafik zeigt, welche Länder dieses Abkommen unterzeichnet haben.
Übersicht der Länder im Sozialversicherungsabkommen
Wichtig: Der Formularaustausch ist mit den EU/EFTA-Staaten sowie dem Vereinigten Königreich möglich. Für Länder mit separatem Abkommen (Mazedonien, Türkei, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Serbien) können keine EU-Formulare versendet werden.
Rechtliche Bestimmungen
Die Bestimmungen der Anwendungsverordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 stehen über dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (Art. 115a UVG).
Zur Anwendungsverordnung (EG) Nr. 883/2004
Zur Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009
Informationen für Privatpersonen
Als Verbindungsstelle übernehmen wir die administrative Abwicklung (Fallführung) für Personen mit ausländischer Unfallversicherung (EU-/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich), die einen Berufsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden und sich in der Schweiz behandeln lassen. Dazu gehört auch, Rechnungen von Leistungserbringenden (Spitäler, Ärzte und Ärztinnen, Therapeuten und Therapeutinnen etc.) zu prüfen und zu bezahlen.
Wenn Sie planen, sich in der Schweiz behandeln zu lassen, benötigen wir dafür die Kostengutsprache Ihrer Unfallversicherung (DA1-Formular).
Bitte senden Sie uns das DA1-Formular. Sobald wir es erhalten haben, öffnen wir einen Schadenfall für Sie und informieren Sie schriftlich über das weitere Vorgehen.
Waren Sie bereits in der Schweiz in medizinischer oder therapeutischer Behandlung und haben dafür Rechnungen erhalten? Sie müssen die Rechnungen nicht selbst bezahlen. Das Prüfen und Bezahlen der Rechnungen übernehmen wir.
Kostengutsprache und unbezahlte Rechnungen per E-Mail oder Post senden
Bitte senden Sie uns die Kostengutsprache Ihrer Unfallversicherung (DA1-Formular) und die unbezahlten Rechnungen per E-Mail an: sc.verbindungsstelle@suva.ch.
Sie möchten uns die Unterlagen lieber per Post senden? Dann schicken Sie bitte alles an diese Adresse:
Suva Team Ausland
Postfach 4358
6002 Luzern
Informationen für Leistungserbringende
Wir sind als schweizerische Verbindungsstelle bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten von Personen aus EU-/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich als aushelfende Trägerin tätig. Wenn betroffene Personen im schweizerischen Gesundheitssystem behandelt werden, übernehmen wir die administrative und finanzielle Abwicklung.
Vorgehen bei Personen mit Unfallversicherung / Arbeitgeberin in EU-/EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich
Wir benötigen folgende Informationen zur betroffenen Person:
- Personalien und Geburtsdatum
- Adresse
- Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
- Name und Adresse der Arbeitgeberin
- medizinische Unterlagen
Bitte senden Sie uns diese Informationen an unsere folgende E-Mail-Adresse: sc.verbindungsstelle@suva.ch.
Sobald wir die Informationen erhalten haben, teilen wir Ihnen und der betroffenen Person die Schadenfallnummer mit.
Alle Rechnungen im Zusammenhang mit dem Berufsunfall oder der Berufskrankheit können Sie uns elektronisch übermitteln. Die Informationen dazu finden Sie im Factsheet «Elektronische Kommunikation Leisterungserbringer» (Nr. 3864.d).
Nach Erhalt prüfen wir die Rechnungen und veranlassen die Bezahlung.
«Gemeinsame Einrichtung KVG» bei Nichtberufsunfall und Krankheit
Achtung: Wenn es sich um einen Nichtberufsunfall oder eine Krankheit einer Person mit ausländischer Unfallversicherung handelt, ist die «Gemeinsame Einrichtung KVG» für die weitere Abwicklung zuständig.
Zur Website KVG Schweiz | Gemeinsame Einrichtung KVG
Kein Sozialversicherungsabkommen: direkte Abwicklung erforderlich
Wir sind ausschliesslich für Personen oder Arbeitgebende aus EU-/EFTA-Staaten oder dem Vereinigten Königreich zuständig. Wer in anderen Staaten lebt bzw. arbeitet, fällt nicht unter ein Sozialversicherungsabkommen. Die betroffenen Länder sind in der interaktiven Grafik weiter oben grau eingefärbt.
In solchen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die betroffene Person, damit diese den Sachverhalt mit den Versicherungen in ihrem Heimatland abwickelt.
Informationen für Versicherungen
Für eine Behandlung in einem EU-/EFTA-Staat oder im Vereinigten Königreich mit Sozialversicherungsabkommen senden wir für Sie eine Kostengutsprache oder eine Austarifierungsanfrage an die ausländische Verbindungsstelle. Die betroffenen Länder sind in der interaktiven Grafik weiter oben hellblau eingefärbt.
Versand Formulare DA1 und DA002 an zuständige Verbindungsstelle
Bitte senden Sie uns das Formular DA1 (Kostengutsprache) an folgende E-Mail-Adresse: sc.ausland@suva.ch.
Anschliessend übermitteln wir das DA1-Formular zusammen mit dem DA002-Formular elektronisch an die zuständige ausländische Verbindungsstelle. Sie erhalten nach Versand eine Kopie von uns.
Leistungseinstellung der Kostengutsprache (DA003 Formular)
Für die Beendigung der Kostengutsprache, senden Sie uns Ihr Ablehnungsschreiben an folgende E-Mail-Adresse: sc.ausland@suva.ch.
Anschliessend übermitteln wir das DA003-Formular zusammen mit Ihrem Ablehnungsschreiben elektronisch an die zuständige ausländische Verbindungsstelle. Sie erhalten nach Versand eine Kopie von uns.
Bitte beachten Sie, dass die Leistungseinstellung nicht rückwirkend stattfinden kann. Erst per Eingangsdatum des DA003 Formulars bei der ausländischen Verbindungsstelle, werden die Leistungen eingestellt. Alle Leistungen bis zu diesem Zeitpunkt müssen von Ihnen weiterhin getragen werden.
Wir versuchen die uns gestellten Anfragen so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Austarifierung (S067 NBU/DA004 BU/BK)
Die Kostenvergütung erfolgt gemäss Sozialtarif des Landes, in dem die Behandlung stattgefunden hat. Um den jeweiligen Sozialtarif zu ermitteln, senden Sie uns bitte eine Austarifierungsanfrage.
Um die Austarifierungsanfrage zu bearbeiten, benötigen wir folgende Informationen zur versicherten Person per E-Mail an sc.ausland@suva.ch:
- Personalien / Geburtsdatum
- vollständige, aktuelle Adresse
- Angabe, ob Berufsunfall (BU) oder Nichtberufsunfall (NBU) oder Berufskrankheit (BK)
- Schadendatum und Beschreibung der Unfallfolgen (betroffenes Körperteil) oder Beschreibung der Berufskrankheit
- Angabe, ob die Behandlung geplant oder notfallmässig stattfand
- Leistungserbringende sowie Ort und Land der Behandlung
- Rechnungstotal in Euro
- Wichtig: Zur Austarifierungsanfrage ist für jede Rechnung (Versand als PDF) eine separate E-Mail erforderlich.
- Für Austarifierungsanfragen verrechnen wir jeweils 30 Franken.
Nach erfolgreichem Versand der Austarifierungsanfrage erhalten Sie eine Kopie von uns.
Kontakt und Standort
Bei Fragen zur schweizerischen Verbindungsstelle oder zur administrativen Abwicklung sind wir gerne für Sie da. Sie erreichen uns wie folgt:
Schweizerische Verbindungsstelle bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Postadresse:
Suva
Team Ausland
Postfach 4358
6002 Luzern