84035_08.tif

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Short and succinct

Gemäss Bauarbeitenverordnung gelten Grabenböschungen als unsicher, wenn sie steiler sind als 2:1 (bei gutem bis mässig verfestigtem, jedoch noch standfestem Material), oder 1:1 (bei rolligem Material).
Wir sehen einen Bauarbeiter, der in einem Graben mit senkrechten Wänden steht. Eine Spriessung mit Metallelementen sichert den Graben vor einem Einsturz.
Wir sehen einen Graben im Querschnitt. Eine senkrechte Spriessung sichert ihn vor dem Einsturz.

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