Anreize für die betriebliche Wiedereingliederung
Die erfolgreiche Wiedereingliederung nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Die Suva unterstützt Betriebe mit finanziellen Anreizen und konkreten Massnahmen beim Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag.
Inhalt
Kurz und bündig
- Die Suva unterstützt Integrationsmassnahmen für Verunfallte und Personen mit Berufskrankheit, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Eine Voraussetzung ist, dass kein oder kein ausreichender Anspruch auf Massnahmen der Invalidenversicherung (IV) besteht.
- Der Nutzen der Massnahmen steht in einem sinnvollen Verhältnis zu den Kosten.
- Die Suva kann bis zu 20 000 Franken für Integrationsmassnahmen übernehmen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Erfolgshonorar von 20 000 Franken möglich.
Ein Unfall oder eine Berufskrankheit mit dauerhaften gesundheitlichen und beruflichen Folgen verändert das Leben der betroffenen Person oft grundlegend. Umso wichtiger ist es, neue Perspektiven zu schaffen und die Rückkehr in den Berufsalltag zu ermöglichen. Idealerweise gelingt das im bisherigen Betrieb.
Die Suva unterstützt Arbeitgebende mit gezielten Integrationsmassnahmen. So schaffen wir gemeinsam neue Perspektiven und fördern den langfristigen Wiedereinstieg.
Praxisbeispiel: So gelang die Wiedereingliederung
Nach einem Unfall konnte ein über 60-jähriger Mitarbeiter seine ursprüngliche Funktion nicht mehr ausüben. Gemeinsam mit der Suva fand die Hirzel Haustechnik AG eine neue Tätigkeit für ihn im Betrieb.
Bitte beachten Sie: Unsere Telefonnummer hat sich aktualisiert. Für Fragen oder Anliegen wählen Sie bitte die neue Nummer 058 411 12 12
Wer ist für die Wiedereingliederung zuständig?
Für die Wiedereingliederung ist in erster Linie die Invalidenversicherung (IV) zuständig. Übernimmt die IV keine oder nicht alle Leistungen, unterstützt die Suva bei erfüllten Voraussetzungen mit dem Angebot «Anreize für betriebliche Wiedereingliederungen».
Voraussetzungen für finanzielle Unterstützung
Wir unterstützen Integrationsmassnahmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die betroffene Person ist bei der Suva versichert.
- Es besteht kein Anspruch oder kein ausreichender Anspruch auf Massnahmen der Invalidenversicherung (IV).
- Die Massnahmen tragen dazu bei, dass Kosten wie Taggelder oder Renten eingespart werden.
- Der Nutzen der Massnahmen steht in einem sinnvollen Verhältnis zu den Kosten.
- Die betroffene Person und der Betrieb engagieren sich aktiv für die Wiedereingliederung.
- Durch die Massnahmen kann die betroffene Person langfristig wieder in den Berufsalltag integriert werden.
Finanzielle Unterstützung für Betriebe
Sind die Voraussetzungen erfüllt, prüfen wir gemeinsam mit Ihrem Betrieb passende Massnahmen zum Arbeitsplatzerhalt oder zur Einarbeitung in eine neue Tätigkeit.
Die Suva kann dabei Kosten bis zu 20 000 Franken für die Wiedereingliederung übernehmen. Dazu gehören beispielsweise:
- Anpassungen des Arbeitsplatzes
- Ausbildungskurse für eine neue Aufgabe
- Einarbeitung an einem neuen Arbeitsplatz
Wird eine Weiterbeschäftigung dank grossem Engagement und geeigneten Massnahmen ermöglicht, kann ein Erfolgshonorar von 20 000 Franken ausbezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich das wesentlich auf allfällige Versicherungsleistungen auswirkt und mögliche Taggeld- oder Rentenzahlungen eingespart werden.
Hinweis: Die finanzielle Unterstützung hat keinen Einfluss auf die Versicherungsprämien Ihres Betriebs.
Wiedereingliederung lohnt sich
Eine erfolgreiche Wiedereingliederung bedeutet für betroffene Personen ein wichtiges Stück Selbstständigkeit und Lebensqualität. Gleichzeitig profitieren Arbeitgebende und Arbeitnehmende in Form von tieferen Prämien.
Ermöglichen Sie den Wiedereinstieg
Möchten Sie einer verunfallten Person oder einer Person mit Berufskrankheit den Wiedereinstieg in den Berufsalltag ermöglichen? Kontaktieren Sie uns hier.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie konkrete Unterstützung bei der Wiedereingliederung eines Mitarbeitenden? Ihre nächste Suva-Agentur unterstützt Sie gerne unter der Telefonnummer 058 411 12 12.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf Compasso