Das Arbeiten auf Dächern birgt viele Gefahren. Es drohen Stürze vom oder durch das Dach, durch Dachöffnungen oder infolge Abrutschen von der Dachfläche – auch bei Dächern mit geringer Neigung.
Diese Gefahren sind bereits bei der Planung des Gebäudes zu berücksichtigen. Der Kollektivschutz (z.B. Geländer) hat Vorrang gegenüber dem Individualschutz (z.B. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – PSAgA).
Anschlageinrichtungen auf Dächern sind Systeme zum Befestigen der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie bestehen aus verschiedenen Komponenten und haben einen oder mehrere Anschlagpunkte (fix oder beweglich). Anschlageinrichtungen stellen die Verbindung zum Tragwerk oder zur Dachkonstruktion dar.
Die Anordnung von Anschlageinrichtungen auf Dächern wird von spezialisierten Fachleuten geplant. Bei der Planung sind nämlich verschiedene Parameter zu berücksichtigen, z. B. die Geometrie des Dachs, der Umfang des Bereichs, der gesichert werden muss und die Bedürfnisse der künftigen Nutzer. So müssen auch Unterhalts- und Reparaturarbeiten auf dem Dach gesichert ausgeführt werden können.
Bereits erstellte Gebäude müssen entsprechend nachgerüstet werden. Die Planungsgrundlage «Anschlageinrichtungen auf Dächern wollen geplant sein» gibt umfassende Hinweise für die Planung von Anschlageinrichtungen. (siehe unten)
Anschlageinrichtungen auf Dächern wollen geplant sein.
Anschlageinrichtung auf einem geneigten Dach
Permanent installiertes horizontales Life-Line-System.
Bauarbeitenverordnung Kap. 3 Art. 28 bis 36