Asbest: Checkliste für Hauseigentümer:innen
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Beschreibung
Wer Wohneigentum besitzt, welches vor 1990 erbaut wurde, muss damit rechnen, dass an unterschiedlichen Stellen im Gebäude Asbest verbaut wurde. 1990 wurde Asbest in der Schweiz verboten. Bei Umbauten ist deshalb grösste Aufmerksamkeit geboten. Bei der Bearbeitung von asbesthaltigen Materialien können Asbestfasern in die Luft freigesetzt werden. Personen, die diese gefährlichen Fasern einatmen, können Jahrzente später an bösartigen Tumoren erkranken und daran sterben. Deshalb lohnt es sich, bei Umbauten an Gebäuden mit Baujahr vor 1990, rechtzeitig abzuklären, ob asbesthaltige Materialien verbaut wurden. - In unserer Publikation zeigen wir Ihnen worauf Sie achten müssen.