Arbeitslos und Unfall: Informationen von A bis Z
Inhalt
Beschreibung
Sind Sie arbeitslos und haben Sie einen Unfall erlitten? Auf diesem Factsheet gehen wir auf die Themen, Versicherungsschutz, Leistungen der Suva, Versicherungsprämie sowie die Schadenmeldung ein. Sollte sich der Entscheid über Ihren Anspruch auf die Arbeitslosenentschädigung länger dauern als 31 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, raten wir Ihnen an, die Versicherungslücke beim jetzigen Versicherer Ihres Arbeitgebers mit einer Abredeversicherung zu schliessen. Der Versicherungsschutz gilt auch während Krankheit oder Schwangerschaft sofern Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Nach der Niederkunft sind Sie gegen Unfälle gedeckt sofern Sie vor der Geburt Arbeitslosenentschädigung bezogen und Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben. Die Leistungen der Suva: Was tun nach einem Unfall?
Melden Sie einen Unfall rasch der zuständigen Arbeitslosenkasse oder Ihrem RAV Berater. Der Unfallschein nehmen Sie zu jedem Arztbesuch mit. Darauf trägt der Arzt die Konsultation sowie eine allfällige Arbeitsunfähigkeit ein.