Factsheet: Geldleistungen der Unfallversicherung
Inhalt
Beschreibung
Bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit erhalten versicherte Personen neben medizinischen Leistungen auch Geldleistungen, sofern die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind. Taggeldleistungen werden infolge einer unfall- oder berufskrankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet. Bei einer vollen Arbeitsunfähigkeit entspricht das Taggeld 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit wird das Taggeld entsprechend reduziert. Zu den Geldleistungen gehören auch Renten. Erleidet eine versicherte Person infolge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit eine dauernde Erwerbseinbusse, erhält sie eine Invalidenrente. Die Invalidenrente beträgt 80 Prozent des versicherten Verdienstes bei Vollinvalidität. Bei einer Teilinvalidität wird sie entsprechend angepasst. Infolge Todes durch Unfall oder Berufskrankheit entstehen für die Hinterbliebenen der bei der Suva versicherten Person folgende Rentenansprüche: Alle Rentenansprüche zusammen betragen jedoch höchstens 70 Prozent des bei der Suva versicherten Verdienstes. Für Geldleistungen, die in Prozenten des versicherten Verdienstes festgesetzt sind, bestimmt der Bundesrat deren Höchstbetrag.