Faltblatt: Individueller Gehörschutz, messen nicht vergessen

Inhalt

      Standard Variante
      Bestellnummer
      88287.D
      Infomittel
      Dokument, PDF
      Ausgabe
      01.03.2015

      Beschreibung

      Jedes Ohr ist individuell geformt. Deshalb bieten Gehörschutz-Otoplastiken, also ein Gehörschutz, der für eine bestimmte Person massgefertigt wird, einen optimalen Schutz vor Lärm.

      Um den Schutz des Gehörs zu gewährleisten, muss vorgängig bei einem Hörakustiker ein Abdruck des Ohres gemacht werden. Ein solcher individuell angepasster Gehörschutz ist zwar aufwendiger und teurer als handelsübliche Ohrstöpsel, aber sie bieten einen besseren Schutz und einen hohen Tragkomfort. Ausserdem können die Gehörschutz-Otoplastiken bei guter Pflege mehrere Jahre halten.

      Die Schutzwirkung ist allerdings nur dann gegeben, wenn die Form der Otoplastik perfekt an den Gehörgang angepasst ist. Deshalb sind Hersteller und Lieferanten verpflichtet, die effektive Schutzwirkung nachzuweisen. Arbeitgeber sind ihrerseits verpflichtet, diese alle drei Jahre zu überprüfen.

      Ein angepasster Gehörschutz muss auch die konkrete Lärmsituation am Arbeitsplatz berücksichtigen. Das bedeutet, dass bei einer Veränderung der Lärmsituation, der Gehörschutz angepasst werden muss.

      Das Faltblatt «Individuell angefertigter Gehörschutz: Schutzwirkung messen nicht vergessen!» fasst die Pflichten von Arbeitgeber, Hersteller und Lieferanten beim Inverkehrbringen von Gehörschutz-Otoplastiken einfach und verständlich zusammen. Laden Sie es jetzt herunter und informieren Sie sich.

      Weitere Informationen zum Thema Gehörschutz finden Sie auf unserer Seite «Lärm und Vibrationen».

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