Merkblatt für Ärzte und Arbeitgeber im Kt. Glarus: Arbeitsunfähigkeit

Inhalt

Standard Variante
Infomittel
Factsheets, PDF
Ausgabe
26.10.2022

Beschreibung

Werden Versicherte durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit arbeitsunfähig, braucht es eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Arbeitgebern und Sozialversicherungen. In diesem Merkblatt für den Kanton Glarus informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte und Definitionen, die es dabei zu beachten gilt:

  • Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit: Nützen Sie die Leitlinie der Swiss Insurance Medicine (SIM, Link im Dokument)
  • Definition von Teilarbeits(un)fähigkeit: Informieren Sie sich über den Unterschied zwischen beispielsweise 50% Arbeitsfähigkeit bei voller Präsenzzeit und bei halber Präsenzzeit.
  • Arbeitsunfähigkeitszeugnis: Erfahren Sie, welche Inhalte dieses Zeugnis enthalten muss und welche Angaben nicht enthalten sein dürfen.
  • Konsultation: In seltenen Fällen kann ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis auch ohne persönliche Beurteilung stattfinden, beispielsweise bei einer sehr kurzen Arbeitsunfähigkeit.

Wenn sich eine Chronifizierung der gesundheitlichen Beschwerden abzeichnet (d.h. wenn die Arbeitsunfähigkeit während 30 Tagen ununterbrochen anhält), nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit der IV auf. In diesem Fall macht eine Früherfassung Sinn. Diese verfolgt das Ziel, Invalidität zu vermeiden und die Wiedereingliederung zu fördern. Die entsprechenden Links finden Sie im Merkblatt.

Finden Sie diese Seite hilfreich?

Weiterführende Themen