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Anerkennung ausländischer Ausbildungen im Bereich Arbeitssicherheit

Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS), die ihre Ausbildung im Ausland gemacht haben, können ihre Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen anerkennen lassen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen müssen.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Für die Anerkennung einer im Ausland absolvierten Ausbildung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz benötigen Sie eine Eignungsbescheinigung. Diese erhalten Sie, wenn die Ausbildung der schweizerischen Ausbildung gleichwertig ist und der Eignungsverordnung  für Spezialistinnen und Spezialisten ASGS der folgenden Berufsgruppen entspricht:

      • Arbeitsmedizinerin / Arbeitsmediziner
      • Arbeitshygienikerin / Arbeitshygieniker
      • Sicherheitsingenieurin / Sicherheitsingenieur
      • Sicherheitsfachleute

      Ausserdem müssen Sie einen Kurs zur schweizerischen Gesetzgebung besuchen.

      So erlangen Sie die Eignungsbescheinigung 

      Der Prozess vom Antrag zur Ausstellung der Eignungsbescheinigung erfolgt für alle Spezialistinnen und Spezialisten ASGS in vier Schritten.

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      1. Antrag stellen

      Sie können die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit unten stehendem Formular bei der Suva beantragen. Diese beauftragt die für die jeweilige Gruppe zuständige Behörde mit der Prüfung. 

      2. Prüfung der Gleichwertigkeit

      Die für die entsprechende Berufsgruppe zuständige Behörde prüft die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung. Das BAG  prüft die Abschlüsse der Arbeitsärztinnen und -ärzte, die SGAH die der Arbeitshygienikerinnen und -hygieniker und die Suva die der Sicherheitsingenieurinnen und -ingenieure sowie der Sicherheitsfachleute.

      3. Kurs besuchen in das schweizerische Recht

      Wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wurde, müssen Sie sich zusätzlich mit der schweizerischen Gesetzgebung in Bezug auf Arbeitssicherheit vertraut machen. Besuchen Sie den Kurs «Einführung ins schweizerische Recht» der Suva oder einen vergleichbaren Kurs anderer Anbieter.

      Einführung ins schweizerische Recht
      Der Kurs befähigt die Teilnehmenden das im Ausland erworbene Wissen im Bereich der Arbeitssicherheit gemäss den gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz anzuwenden.
      Kursbeschreibung und Anmeldung

      4. Bescheinigung der Eignung

      Ist die im Ausland erworbene Ausbildung gleichwertig und liegt eine Teilnahmebestätigung für den Kurs «Einführung ins schweizerische Recht»  oder einen vergleichbaren Kurs vor, bescheinigt Ihnen die Suva Ihre Eignung als Spezialistin oder Spezialist der Arbeitssicherheit schriftlich.

      Kontakt

      Wenden Sie sich an unsere Fachstelle Ausbildung, wenn Sie Fragen zu den Ausbildungen für Fachleute der Arbeitssicherheit haben.

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