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Ausbildung ionisierende Strahlung, Radioaktivität, Röntgenstrahlung

Ionisierende Strahlung, Radioaktivität oder Röntgenstrahlung können schwere gesundheitliche Folgen haben. Umso wichtiger ist ein angepasster, sicherheitsgemässer Umgang damit. Zu diesem Zweck werden Strahlschutzverständige oder Personal aus dem medizinischen Bereich ausgebildet. Mehr dazu lesen Sie hier.

Inhalt

Kurz und bündig

Die Konsequenzen können von Hautrötungen über Haarausfall bis hin zu Leukämie reichen: Der Umgang mit ionisierender Strahlung, Radioaktivität oder Röntgenstrahlung benötigt hohe Sicherheitsanforderungen.

Beachten Sie deswegen die folgenden, wichtigen Tatsachen:

  • Der Umgang mit ionisierender Strahlung gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Deshalb ist eine Ausbildung notwendig.
  • Der Betrieb benötigt für den Umgang mit ionisierender Strahlung eine Bewilligung.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht mit radioaktiven Stoffen und Röntgengeräten umgehen. Ausgenommen sind Lernende, die dies gemäss Bildungsplan tun müssen.

Insbesondere auch Fachpersonal aus der medizinischen Branche benötigt eine Ausbildung. Hier finden Sie die notwendigen Informationen über verfügbare Schulungen.

Erforderliche Ausbildung und Nachweis

Radioaktivität und Röntgenstrahlung können die Gesundheit schädigen und schwere Erkrankungen auslösen. Stellen Sie deshalb sicher, dass nur geschultes Personal für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und Röntgenanlagen zuständig ist.

Zu diesen Personen zählen:

  • Strahlenschutz-Sachverständige in Betrieben mit einer Bewilligung für den Umgang mit ionisierender Strahlung
  • Personen, die ionisierende Strahlen zu medizinischen Zwecken anwenden oder Strahlenschutzaufgaben gegenüber anderen Personen wahrnehmen

Ausbildung

Die Strahlenschutzverordnung (StSV) schreibt die Anzahl von Sachverständigen für den Strahlenschutz vor. Es ist somit die Aufgabe von Ihnen als Arbeitgeber, diese Verantwortlichen auszuwählen und zu schulen. Letztere benötigen eine vom BAG oder der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannte Strahlenschutzausbildung.

Lassen Sie alle Personen, die in ihrer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung umgehen, der Verantwortung entsprechend ausbilden. Je nach Tätigkeit ist der Besuch anerkannter Kurse notwendig oder zum Beispiel eine Ausbildung innerhalb des Betriebs durch die Sachverständigen.

Ausbildungsnachweis

Anerkannte Ausbildungen werden mit einer Prüfung abgeschlossen und mit einem Zertifikat bestätigt.

Auffrischungskurs

Regelmässige Auffrischungskurse sind ein gutes Investment in Ihre Mitarbeitenden. So kann ihr Wissen aufrecht erhalten und neues dazugelernt werden. 

Ausbildungsinstitutionen

Nachfolgend finden Sie eine Liste der Ausbildungsinstitutionen.

Medizinische Anwendungen sowie Forschung und Lehre an Hochschulen:

Auskunft zur Ausbildungspflicht

Bei Fragen zur allgemeinen Ausbildungspflicht informieren wir Sie gerne.

Gesetzliche Grundlagen

  • Strahlenschutzgesetz Art. 6
     Sachkunde, Art. 16
     Verantwortlichkeit in Betrieben und Art. 31
     Voraussetzungen
  • Strahlenschutzverordnung Art. 172
     bis 180
     
  • Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung
  • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6
     Information und Anleitung der Arbeitnehmer
  • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 7
     Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer und Art. 8
     Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren
  • Jugendschutzverordnung Art. 4
     Gefährliche Arbeiten

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