Ausbildung von Strahlenschutz-Sachverständigen
Ionisierende Strahlung, Radioaktivität oder Röntgenstrahlung können schwere gesundheitliche Folgen haben. Umso wichtiger ist der angepasste, sichere Umgang damit. Zu diesem Zweck werden Strahlschutzverständige oder Personen aus dem medizinischen Bereich entsprechend ausgebildet. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Inhalt
Kurz und bündig
Der unsachgemässe Umgang mit Strahlenquellen kann gravierende gesundheitliche Folgen haben. Die richtige Ausbildung ist deshalb zentral, um die hohen Sicherheitsanforderungen zu kennen und umzusetzen.
Beachten Sie die folgenden, wichtigen Tatsachen:
- Der Umgang mit ionisierender Strahlung gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Deshalb ist eine Ausbildung darin notwendig.
- Der Betrieb benötigt für den Umgang mit ionisierender Strahlung eine Bewilligung.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht mit radioaktiven Stoffen und Röntgengeräten umgehen. Ausgenommen sind Lernende, die dies entsprechend ihrem Bildungsplan tun müssen.
Hier finden Sie die notwendigen Informationen über die verfügbaren Schulungen.
Erforderliche Ausbildung und Nachweis
Radioaktivität und Röntgenstrahlung können die Gesundheit schädigen und schwere Erkrankungen auslösen. Stellen Sie deshalb sicher, dass nur geschultes Personal für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und Röntgenanlagen zuständig ist.
Zu diesen Personen zählen:
- Strahlenschutz-Sachverständige in Betrieben mit einer Bewilligung für den Umgang mit ionisierender Strahlung.
- Personen, die ionisierende Strahlen zu medizinischen Zwecken anwenden oder Strahlenschutzaufgaben gegenüber anderen Personen wahrnehmen.
Die Strahlenschutzverordnung (StSV) schreibt die Ausbildung von Sachverständigen Personen für den Strahlenschutz vor. Es ist somit die Aufgabe des Betriebs, diese Verantwortlichen auszuwählen und zu schulen. Letztere benötigen eine vom BAG oder der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannte Strahlenschutzausbildung.
Lassen Sie alle Personen, die in ihrer Tätigkeit mit ionisierender Strahlung umgehen, ihrer Verantwortung entsprechend ausbilden. Je nach Tätigkeit ist der Besuch anerkannter Kurse notwendig oder zum Beispiel eine Ausbildung innerhalb des Betriebs durch die Sachverständigen.
Welcher Strahlenschutzkurs der Suva ist für mich der Richtige?
In folgender Tabelle sind alle Strahlenschutzkurse der Suva mit dafür zugehörigen Anwendungsbeispielen aufgeführt. Die Bezeichnung I1-I20 steht für die in der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung
Anerkannte Ausbildungen werden mit einer Prüfung abgeschlossen und mit einem Zertifikat bestätigt.
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Kursbezeichnung |
Anwendungsbereich nach Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung |
Anwendungsbeispiele |
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I 7: Strahlenschutz-Sachverständige beim Umgang mit Anlagen ohne Voll- und Teilschutzeinrichtung |
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I 8: Strahlenschutz-Sachverständige bei der Verwendung von handgehaltenen Röntgenanlagen mit beschränkter Leistung |
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I 9: Strahlenschutz-Sachverständige beim Einsatz von Anlagen mit Voll- und Teilschutzeinrichtung |
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I 3: Strahlenschutz-Sachverständige bei der Materialprüfung |
Mobile zerstörungsfreie Werkstoffprüfung mit radioaktiven Quellen oder Röntgenanlagen
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Kursbezeichnung |
Anwendungsbereich nach Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung |
Anwendungsbeispiele |
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I 2: Strahlenschutz-Sachverständige beim Umgang mit offenem radioaktivem Material mit geringem Gefährdungs- potential |
Laborleitende oder Sachverständige Personen in Laboren mit jährlichem Aktivitätsumsatz bis 200 LA (LA = limite d’autorisation, Bewilligungsgrenze). |
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I 4: Strahlenschutz-Sachverständige beim Umgang mit geschlossenen radioaktiven Quellen und Anlagen ohne Voll- und Teilschutzeinrichtung |
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I 5: Strahlenschutz-Sachverständige beim Handel und Versand von radioaktiven Quellen |
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I 6: Strahlenschutz-Sachverständige bei der Kontrolle auf Vorhandensein von radioaktivem Material |
Bergen von herrenlosen radioaktiven Quellen in Recyclingbetrieben, Kehrrichtverbrennungsanlagen oder Deponien. |
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I 10: Strahlenschutz-Sachverständige beim Einsatz von geschlossenen radioaktiven Quellen mit geringem Gefährdungspotential |
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I 3: Strahlenschutz-Sachverständige bei der Materialprüfung |
Mobile zerstörungsfreie Werkstoffprüfung mit radioaktiven Quellen oder Röntgenanlagen
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Kursbezeichnung |
Anwendungsbereich nach Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung |
Anwendungsbeispiele |
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I 12: Strahlenschutz-Sachverständige bei der Vermittlung von Fremdpersonal |
Einsatz von beruflich strahlenexponierten Personen in Drittbetrieben, wie bspw. in Kernkraftwerken, beim CERN oder anderen Kontroll- oder Überwachungsbereichen. |
Für mehrtätige Strahlenschutzkurse ist alle fünf Jahre eine Fortbildung obligatorisch. Zudem sind regelmässige Auffrischungskurse ein gutes Investment in Ihre Mitarbeitenden. So kann ihr Wissen aufrechterhalten und neues dazugelernt werden.
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Kursbezeichnung |
Anwendungsbereich nach Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung |
Anwendungsbeispiele |
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Anerkennungspflichtige Fortbildung nach Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung |
Alle Anwendungen im Strahlenschutz, die eine regelmässige Fortbildung benötigen. Insbesondere für die Anwendungsbereiche I 2, I 4, I 5, I 6, I 7.
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I 3: Strahlenschutz-Sachverständige bei der Materialprüfung |
Mobile zerstörungsfreie Werkstoffprüfung mit radioaktiven Quellen oder Röntgenanlagen
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Für den Transport radioaktiver Stoffe auf der Strasse kann entweder ein Kurs nach ADR (gültig international und in der Schweiz) oder nach SDR (gültig nur in der Schweiz) für die Klasse 7 besucht werden.
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Kursbezeichnung |
Anwendungsbereich nach Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung |
Anwendungsbeispiele |
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I 16: Fahrzeugführer von radioaktivem Material gemäss SDR I 17: Fahrzeugführer von radioaktivem Material gemäss ADR |
Fahrzeugführer für den Transport von radioaktivem Material auf der Strasse gemäss SDR oder ADR Klasse 7. |
Gesetzliche Grundlagen
- Strahlenschutzgesetz Art. 6
Sachkunde, Art. 16 Verantwortlichkeit in Betrieben und Art. 31 Voraussetzungen - Strahlenschutzverordnung Art. 172
bis 180 - Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung
- Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6
Information und Anleitung der Arbeitnehmer - Verordnung über die Unfallverhütung Art. 7
Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer und Art. 8 Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren - Jugendschutzverordnung Art. 4
Gefährliche Arbeiten
Ausbildungsinstitutionen
Nachfolgend finden Sie eine Liste von Ausbildungsinstitutionen im Strahlenschutz.
Suva, Ausbildung
6002 Luzern
Paul Scherrer Institut (PSI) Personalabteilung
Institut de radiophysique (IRA)
Auskunft zur Ausbildungspflicht
Bei Fragen zur allgemeinen Ausbildungspflicht:
Suva, Strahlenschutz
Bei Fragen zu medizinischen Anwendungen sowie Forschung und Lehre an Hochschulen:
Bundesamt für Gesundheit BAG Strahlenschutz