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Ausbildung Kältemittel

Kältemittel können gesundheitsschädigende Effekte hervorrufen. Deswegen benötigt der Umgang damit eine Ausbildung. Die notwendigen Informationen dazu finden Sie hier.

Inhalt

Kurz und bündig

Man trifft sie in Klimaanlagen von Autos an, in Kühlgeräten oder in Kühlräumen: Kühlmittel sind weit verbreitet. Der Umgang mit ihnen birgt jedoch Risiken wie z.B. Kälteverbrennungen bei Hautkontakt oder Herzrhythmusstörungen beim versehentlichen Einatmen bei einer hohen Konzentration.

Berücksichtigen Sie folgende Fakten:

  • Der Umgang mit Kältemitteln gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Deshalb ist eine Ausbildung notwendig.
  • Diese kann während der Berufsausbildung, z. B. während einer Lehre als Automechaniker, oder als spezifische Ausbildung mit abschliessender Prüfung erworben werden.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht mit Kältemitteln hantieren. Ausgenommen sind Lernende, die dies gemäss Bildungsplan tun müssen.

Erforderliche Ausbildung und Nachweis

Kältemittel können gesundheitsschädlich sein. Unvorsichtiger Umgang kann zum Beispiel zu Kälteverbrennungen führen. Deswegen ist es wichtig, dass alle Ihre Mitarbeitenden, die damit in Kontakt kommen, über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Diese braucht es für den beruflichen oder gewerblichen Umgang. Das kann die Herstellung, das Installieren, Warten oder Entsorgen entsprechender Geräte und Anlagen betreffen. 
Die notwendige Fachbewilligung kann während der Berufsausbildung – zum Beispiel als Automechaniker oder Kältemonteur – erworben werden. Alternativ können Ihre Mitarbeitenden auch eine spezifische Ausbildung mit abschliessender Prüfung absolvieren. (siehe Bundesamt für Umwelt BAFU: Fachbewilligungen )

Auffrischungskurs

Die Suva empfiehlt regelmässige Auffrischungskurse. So leisten Sie ein wertvolles Investment in Ihre Mitarbeitenden: Sie können dadurch ihr Wissen aufrechterhalten und auch neues dazulernen.

Ausbildungsinstitutionen

Hier finden Sie eine Liste mit den möglichen Ausbildungsabschlüssen sowie den Ausbildungsinstitutionen. Für beides ist das Bundesamt für Umwelt zuständig:

Auskunft zur Ausbildungspflicht

Bei Fragen zur Ausbildungspflicht stehen Ihnen das BAFU und die Suva gerne zur Verfügung. 

Gesetzliche Grundlagen

  • Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), SR 814.81, Art. 7-12
  • Verordnung des UVEK über die Fachbewilligung für den Umgang mit Kältemitteln (VFB-K ), SR 814.812.38
  • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6  Information und Anleitung der Arbeitnehmer
  • Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), SR 832.30, Art. 7 und Art. 8
  • Jugendschutzverordnung Art. 4  Gefährliche Arbeiten

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