Nahaufnahme von Oblichtern mit Gitterabdeckung auf einem Flachdach.

Oblichter: Absturz verhindern

Oblichter sind gefährlich. Immer wieder stürzen Menschen durch solche Installationen, denn entgegen häufiger Annahmen sind diese nicht dauerhaft durchbruchsicher. Informieren Sie sich hier über die Gefahren von Oblichtern und Möglichkeiten, diese gegen Absturz zu sichern.

Inhalt

Kurz und bündig

Steildächer und Flachdächer werden heute vielseitiger genutzt. Sie dienen als Grünfläche, halten Wasser zurück oder werden als Standort für Photovoltaik- oder haustechnische Anlagen genutzt. Arbeiten auf Dächern sind deshalb häufiger. Dabei kommt es immer wieder zu Absturzunfällen, weil Personen auf Oblichter treten und durchbrechen.

Als Oblichter oder Oberlichter gelten alle Dachelemente, die Licht durchlassen. Dazu gehören Lichtkuppeln, Lichtplatten oder begehbare Glasböden. Verhindern Sie Unfälle, indem Sie Folgendes beachten:

  • Die Bezeichnung «durchbruchsicher» bezieht sich meist nur auf die Installation.
  • Hersteller können in der Regel nicht garantieren, dass ein Kunststoff-Oblicht dauerhaft durchbruchsicher ist.
  • Sichern Sie deshalb Kunststoff-Oblichter zusätzlich.

Tödliche Falle

Lichtkuppeln oder begehbare Glasflächen sind trügerisch. Auch wenn sie teilweise als durchbruchsicher gekennzeichnet sind, können diese Oblichter zur tödlichen Falle werden. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen und mit welchen Schutzmassnahmen Sie Absturzunfälle verhindern.

Durchbruchsicher ist nicht gleich durchbruchsicher

Die Begriffe «durchbruchsicher» oder «durchsturzsicher» werden häufig falsch verstanden. Viele Bauherren glauben fälschlicherweise, dass «durchbruchsichere» Oblichter aus Kunststoff während der gesamten Nutzungsdauer eines Dachs durchbruchsicher seien. Doch die wenigsten Hersteller können dies dauerhaft garantieren. Die «Durchbruchsicherheit» gilt meist lediglich für die Zeit, wenn das Oberlicht eingebaut wird. Diese Information steht oft nur im Kleingedruckten. Wichtig: Sichern Sie Kunststoff-Oblichter deshalb zusätzlich.

Gut zu wissen

  • Als Oblichter oder Oberlichter gelten sämtliche Bauteile in einem Dach, die Licht von oben durchlassen. Zum Beispiel Lichtkuppeln, Lichtbänder, Lichtplatten, Glasoblichter, Shedverglasungen oder begehbare Glasböden.
  • Oblichter aus Kunststoffen wie Acryl oder Polycarbonat sind nicht dauerhaft durchbruchsicher. Die Gefahr eines Durchbruchs besteht auch bei Oberlichtern aus nicht durchbruchsicherem Glas.
  • Oberlichter müssen mit einem baulichen Kollektivschutz gesichert sein. Zum Beispiel mit einem entsprechend hohen Geländer oder einem Gitter, das innen- oder aussen anliegt.
  • Für den Unterhalt sind an geöffneten Oberlichtern sichere und geprüfte Anschlageinrichtungen anzubringen. Diese müssen mindestens der Norm EN 795 entsprechen.
  • Wenn Sie Oberlichter auswechseln oder sanieren, müssen Sie diese bis zum Abschluss der Arbeiten vollflächig sichern (zum Beispiel mit einem Auffangnetz), sofern kein Kollektivschutz vorhanden ist.

Schutzmassnahmen

Da Oblichter in der Regel nicht dauerhaft durchbruchsicher sind, müssen Sie diese zusätzlich sichern. Verschiedene bauliche Massnahmen verhindern, dass Personen auf dem Dach die Oblichter betreten.

Nahaufnahme von Oblichtern mit Gitterabdeckung auf einem Flachdach.
Die Gitterabdeckung verhindert, dass Personen auf die Kunststoff-Oblichter treten.
Arbeiter installieren ein Gitter gegen Durchbruch unter einer Reihe Oblichtern.
Ein fix installiertes Gitter unter den Oblichtern verhindert bei einem Durchbruch, dass die betroffene Person in die Tiefe stürzt.

Wann muss ein Oblicht zusätzlich mit Kollektivschutz gesichert sein?

Sie müssen Oblichter dauerhaft sichern, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Der betreffende Gebäudebereich ist für Dritte frei zugänglich.
  • Auf dem Dach befinden sich technische Anlagen, die regelmässig (mindestens einmal jährlich) Unterhalt benötigen. Beispiele hierfür sind Lüftungs- oder Kühlanlagen.
  • Das Dach ist intensiv oder extensiv begrünt.
  • Auf dem Dach befindet sich eine Solaranlage.
  • Es gibt ungesicherte Verkehrswege auf dem Gebäudebereich mit Oblichtern. Dort besteht die Gefahr, dass der Verkehrsweg bei Nacht oder Schnee nicht erkannt wird.

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