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Eisenbahnen: Arbeitssicherheit und Schutzmassnahmen im Schienenverkehr

Arbeiten an Geleisen, in Rangierbahnhöfen oder an Fahrleitungen bringen zahlreiche Risiken mit sich. Wir zeigen Ihnen hier, welche Gefahren die grössten sind und wie Sie die spezifischen Lebenswichtigen Regeln für den Schienenverkehr anwenden können.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Eine traurige Tatsache: Bis anhin verlieren jedes Jahr drei bis vier Mitarbeitende pro Jahr in der Eisenbahnbranche ihr Leben, manche werden lebenslänglich invalid. Erfahren Sie hier, wie Sie mithelfen können, tragische Unfälle zu verhindern.

      Das sind die wichtigsten Punkte:

      • Ermitteln Sie die spezifischen Gefahren, die in Ihrem Unternehmen beim Betrieb der Eisenbahnen auftreten können.
      • Wenden Sie konsequent die für Ihren Betrieb geltenden Sicherheitsregeln an und sorgen Sie so für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz.
      • Setzen Sie nur ausgebildetes Personal ein.

      Wir informieren Sie zudem über Themen wie den innerbetrieblichen Verkehr, die Betriebsvorschrift oder die Umsetzung der Lebenswichtigen Regeln im Bereich Eisenbahn.

      Arbeiten in der Eisenbahnbranche: Achtung, Gefahr

      Der Schienenverkehr auf innerbetrieblichen Eisenbahnen fordert zahlreiche Sicherheitsmassnahmen, damit die Arbeitssicherheit gewährleistet wird. Ankoppeln von Güterwagen oder das Be- und Entladen von schweren Lasten bergen erhöhte Unfallrisiken.

      Das sind die Hauptgefahren:

      • Erfasst werden vom vorbeifahrenden Zug
      • Kollisionen mit anderen Eisenbahnfahrzeugen oder Arbeitsmitteln
      • Gequetscht werden bei Rangiertätigkeiten oder bei Arbeiten an Anlagen
      • Stürzen/abstürzen bei Arbeiten an Anlagen, im Gleisfeld oder im Gelände
      • Elektrisiert werden bei Arbeiten an und in der Nähe von stromführenden Anlagen
      • Getroffen werden von Gegenständen beim Warenumschlag

      Betroffene Eisenbahn-Unternehmen

      Die Informationen auf dieser Seite sind wichtig für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und für Unternehmen mit innerbetrieblichem Eisenbahnverkehr. Dazu gehören Werkbahnen ohne Zugang zum öffentlichen Eisenbahnnetz, Anschlussbahnen oder auch gesperrte Gleisbereiche des öffentlichen Eisenbahnnetzes wie z. B. Baustellen.

      Lebenswichtige Regeln bringen Sicherheit

      Mit dem konsequenten Einhalten der Lebenswichtigen Regeln vermindern Sie das Risiko von schlimmen Unfällen und erhöhen die Sicherheit am Arbeitsplatz. Deshalb hat die Suva in enger Zusammenarbeit mit Verbänden, dem Schweizerischen Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV) und dem Verband öffentlicher Verkehr sowie Transportunternehmen zehn Lebenswichtige Regeln für das Eisenbahnpersonal erarbeitet.

      Die Regeln richten sich ebenso an die Mitarbeitenden in den Werkstätten und den Anlagen sowie an das Zugpersonal oder das Kader in der Planung. Seien Sie sich bewusst: Sie als Führungspersonen tragen eine grosse Verantwortung, denn Unfallprävention im Unternehmen ist Chefsache.

      Das sind Ihre Aufgaben:

      • Legen Sie die für Ihren Betrieb geltenden Lebenswichtigen Regeln fest.
      • Instruieren Sie die Mitarbeitenden in den Lebenswichtigen Regeln.
      • Befähigen Sie Ihre Mitarbeitenden, Stopp zu sagen, wenn eine Lebenswichtige Regel verletzt wird.
      • Kontrollieren Sie das Einhalten der Lebenswichtigen Regeln und setzen Sie diese wenn nötig durch — auch im hektischen Arbeitsalltag.

       

      Sicherheits-Charta

      Helfen Sie mit, die Umsetzung der «Lebenswichtigen Regeln» in der Praxis zu verankern. Sie können damit Leben retten. Bekräftigen Sie Ihr Engagement für die Arbeitssicherheit mit einem Beitritt zur Sicherheits-Charta . Die Mitglieder setzen sich zum Ziel, Leben und Gesundheit aller am Arbeitsleben Beteiligten zu bewahren. Mit der Unterzeichnung der Sicherheits-Charta gilt ab sofort:

      Stopp bei Gefahr – Gefahr beheben – weiterarbeiten

      Innerbetrieblicher Eisenbahnverkehr

      Ermitteln Sie die spezifischen Gefahren, die in Ihrem Unternehmen beim Betrieb der innerbetrieblichen Eisenbahnen auftreten können. Berücksichtigen Sie dabei wichtige Themen wie:

      • Sicherheitsabstände
      • Eignung und Ausbildung des Fahr- und Begleitpersonals
      • Konforme Arbeitsmittel zum Bewegen von Eisenbahnwagen

      Legen Sie die zu treffenden Schutzmassnahmen fest und dokumentieren Sie sie in einer Betriebsvorschrift.

      Unsere Seite zur Gefahrenermittlung und Risikobewertung liefert Ihnen weitere Ansätze, um die Arbeitssicherheit zu steigern. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich von einem Spezialisten der Arbeitssicherheit beraten zu lassen. Schweizweit stehen zahlreiche Fachleute zur Verfügung.

      Innerbetriebliche Eisenbahnen

      Auch Rangierbetriebe sind in der Pflicht, entsprechende Sicherheitsmassnahmen umzusetzen. Die Betriebsvorschrift dient als nützliches Mittel zu diesem Zweck.

      Was gehört in die Betriebsvorschrift?

      Die Betriebsvorschrift muss folgende Punkte enthalten:

      • Zuständigkeiten und Aufgaben des Fahrpersonals (Triebfahrzeugführer und Rangierer)
      • Technische Angaben über die verwendeten Triebfahrzeuge und Vorschriften über deren Einsatz (Bedienungsanleitungen)
      • Zulässige Anhängelasten und Bewegungsgeschwindigkeiten
      • Gleisplan mit Hinweisen auf die Besonderheiten, z. B. Kurven mit engen Radien, grosse Gefälle, unübersichtliche Stellen, Laderampen oder Schutzräume mit Verengungen
      • Regeln für das sichere Rangieren
      • Tragpflicht für Persönliche Schutz- und Warnausrüstungen
      • Alleinarbeit darf nur gestützt auf eine Gefahrenermittlung erlaubt werden, siehe Anleitung für Arbeitgeber und Sicherheitsbeauftragte
      • Vorgaben für Gefahrguttransporte

      Sorgen Sie dafür, dass die Betriebsvorschrift dem Personal zur Verfügung steht und bekannt ist.

      Gesetzliche Grundlagen

      Unsere Ansätze zur Arbeitssicherheit im Bereich Schienenverkehr stützen sich auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hier finden Sie die Übersicht.

      • Eisenbahngesetz EBG
      • Eisenbahnverordnung EBV
      • Ausführungsbestimmungen der Eisenbahnverordnung AB-EBV
      • Fahrdienstvorschriften FDV

      Downloads und Bestellungen

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