Instandhaltungsarbeiten sind gefährlich. Die Unfallursachen sind besonders vielfältig. Die Betroffenen werden beispielsweise von Anlageteilen eingezogen oder gequetscht, stürzen ab, erleiden Stromschläge, ersticken oder werden Opfer von Explosionen. Das muss nicht sein!
Deshalb hat die Suva die acht lebenswichtigen Regeln für das Instandhaltungspersonal erarbeitet.
Gefordert sind jedoch alle: Die Regeln richten sich ebenso an die Maschinenbediener und das Kader der Produktion.
Besonders die Führungspersonen tragen eine grosse Verantwortung, denn Unfallprävention im Betrieb ist Chefsache!
Hauptsächliche Gefahren
Die Gefahren bei der Instandhaltung sind vielfältig:
mangelhafte Arbeitsorganisation
mechanische Gefahren (z. B. eingeklemmt, von einer Last erschlagen werden)
Besonders gefährlich wird es immer dann, wenn wegen einer Maschinenstörung die Produktion stillsteht.
Unfallursachen
Die Unfallabklärungen der Suva ergeben die folgenden Unfallursachen:
mangelhafte Planung und Arbeitsvorbereitung
fehlende Instruktion der Mitarbeitenden
Stress und Zeitdruck
fehlende Kontrolle und Durchsetzung der Sicherheitsregeln
Fehlen von technischen Sonderbetriebseinrichtungen
die Maschine war nicht ausgeschaltet
die Maschine war gegen unerwarteten Anlauf nicht gesichert
manipulierte Schutzeinrichtungen
Massnahmen
Um die Unfallursachen zu bekämpfen, sind vor allem die Führungskräfte gefordert:
Instandhaltungsarbeiten müssen geplant und auf die Gefahren hin beurteilt werden.
Setzen Sie Fachleute ein, welche die Maschinen und das sichere Arbeiten kennen.
Produktionsmitarbeiter sind in der Regel nicht ausgebildet für das Beheben von Produktionsstörungen. Das ist Sache von Profis.
Schauen Sie sich dazu die Unfallbeispiele zu den grössten Risiken bei Instandhaltungsarbeiten an. Die Unfallbeispiele lassen sich auch für Schulungen und Instruktionen einsetzen.
Aktuelle Informationen zur sicheren Instandhaltung finden Sie hier .
Sicherheits-Charta
Arbeiten darf nicht lebensgefährlich sein. Die Sicherheits-Charta ist Ihr Bekenntnis zu sicheren und gesunden Arbeitsplätzen und der Wille, dieses Bekenntnis im Arbeitsalltag in die Tat umzusetzen – ohne Wenn und Aber.
Wir verzichten auf Improvisationen – auch beim Beheben von Störungen.
Arbeitnehmer:
Ich arbeite nach Plan, verwende die richtigen Hilfsmittel und die Persönliche Schutzausrüstung. Bei gefährlichen Situationen sage ich STOPP und informiere den Vorgesetzten.
Vorgesetzter:
Ich dulde keine Improvisationen. Auf Mängel reagiere ich sofort. Ich kontrolliere regelmässig, ob die Mitarbeitenden die Sicherheitsregeln einhalten.
Vor Beginn der Arbeit schalten wir die Anlage aus und sichern sie.
Arbeitnehmer:
Bevor ich an der Anlage arbeite, schalte ich alle Energiequellen und Materialströme aus. Ich sichere die Anlage mit meinem persönlichen Vorhängeschloss.
Vorgesetzter:
Ich stelle sicher, dass geeignete Abschalteinrichtungen vorhanden sind und diese vorschriftsgemäss benutzt werden.
Wir sorgen dafür, dass von vorhandenen Energien keine Gefahr ausgeht.
Arbeitnehmer:
Ich sage STOPP, wenn ich gefährliche Energien erkenne (z. B. ungesicherte, angehobene Last). An laufenden Anlagen arbeite ich nur, wenn geeignete Sonderbetriebseinrichtungen für meine Sicherheit vorhanden sind (z. B. Zustimmtaste).
Vorgesetzter:
Ich lege fest, wie gefährliche Energien zu sichern sind. Arbeiten an laufenden Anlagen lasse ich nur zu, wenn die erforderlichen Sonderbetriebseinrichtungen vorhanden sind.
Wir führen Arbeiten an elektrischen Einrichtungen nur mit geschultem und berechtigtem Personal aus.
Arbeitnehmer:
Droht Gefahr durch elektrischen Strom, sage ich STOPP!
Vorgesetzter:
Ich setze geschultes und berechtigtes Personal ein und fordere meine Mitarbeitenden auf, bei Unsicherheiten die Arbeiten einzustellen und mich zu informieren.
Wir entfernen brennbare Stoffe oder sorgen dafür, dass sich diese nicht entzünden können.
Arbeitnehmer:
In Bereichen mit Explosionsgefahr (Ex-Zonen) oder Brandgefahr führe ich Instandhaltungsarbeiten erst aus, wenn mir der zuständige Betriebsleiter die Erlaubnis dafür erteilt hat.
Vorgesetzter:
Ich spreche die Explosions- und Brandschutz -massnahmen mit dem verantwortlichen Betriebsleiter und meinen Mitarbeitenden ab.
In engen Räumen verhindern wir mit einem Absaugventilator Explosionen und Vergiftungen.
Arbeitnehmer:
Ich arbeite in engen Räumen nur, wenn meine Sicherheit gewährleistet ist (Absaugventilator, Schadstoffmessung, Überwachung durch zweite Person).
Vorgesetzter:
Ich sorge dafür, dass nur gut instruierte Mitarbeitende in engen Räumen arbeiten. Ich stelle ihnen die nötigen Arbeits- und Rettungsmittel zur Verfügung.
Mit den Schulungsunterlagen können Sie die «Acht lebenswichtigen Regeln für die Instandhaltung» im eigenen Betrieb schulen. Sie haben die folgenden Möglichkeiten:
Instruktion am Arbeitsplatz: Standardlektionen von 30 bis 45 Minuten pro lebenswichtige Regel. Die Suva empfiehlt, alle 2 Wochen eine Regel zu instruieren.
Betriebsinterner Workshop: Workshop-Programm für die Schulung aller acht Regeln an einem halben Tag.
Für beide Schulungsvarianten stehen Ihnen Anleitungen und eine Powerpoint-Präsentation mit Informationen zu den Unfallschwerpunkten und lebenswichtigen Regeln zur Verfügung.
Vorgesetzte (Technik und Produktion) und Instandhaltungsfachleute lernen die lebenswichtigen Regeln kennen und wie sie diese bei der Arbeit umsetzen können.
Einen Einblick in das Workshopprogramm gibt Ihnen die Powerpoint-Präsentation «Sichere Instandhaltung betrifft uns alle! » mit wertvollen Informationen und Tipps im Notizenteil.
Die Suva empfiehlt Ihnen, einen Suva-Workshop zu besuchen. Sie erfahren praxisorientiert und eins zu eins, wie Sie die Kampagne im Betrieb erfolgreich umsetzen können.
Die regionalen Workshops richten sich an die Führungspersonen der Instandhaltung und Produktion sowie Sicherheitsbeauftragte, KOPAS, Instandhaltungsfachleute. Im halbtägigen Workshop lernen Sie mehr über Ihre Verantwortlichkeiten bezüglich Arbeitssicherheit. In Kleingruppen lernen Sie die lebenswichtigen Regeln anhand von Praxisbeispielen kennen. Und Sie erarbeiten Strategien, wie Sie die lebenswichtigen Regeln im eigenen Betrieb instruieren und durchsetzen können.
Jedes Unternehmen hat eigene Gefahren und braucht spezifische Massnahmen. Trotzdem ist es sinnvoll zu sehen, wie andere Betriebe ihre Probleme rund um die Instandhaltung gut und vorbildlich gelöst haben. Hier einige Beispiele:
Die EU-Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) in Bilbao hat das Thema Instandhaltung (Maintenance) als Schwerpunkt in der Arbeitssicherheit definiert. Als Unterstützung bietet die EU-OSHA auf ihrer Seite zahlreiche Unterlagen und Hilfsmittel an.
Die Schweiz beteiligt sich an dieser Kampagne und lancierte im Oktober 2011 eine Schulungsaktion zum Thema «Sichere Instandhaltung». Die Aktion steht unter der Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO und wird von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS finanziert. Weitere Informationen dazu finden Sie hier .
Material
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