Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure oder Händler) von Produkten, sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte den Vorgaben des Produktesicherheitsgesetzes (PrSG ) und der Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV ) entsprechen.
Erfahren Sie hier, worauf Sie als Hersteller und Anwender von Maschinen achten müssen, um die Maschinensicherheit zu gewährleisten.
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