
Gefahrenermittlung für KMU
- Gefahren in Ihrem Betrieb erkennen, z.B. mit Checklisten der Suva.
- Resultierende Massnahmen planen und realisieren.
- Was zählt sind Taten. Wir empfehlen Ihnen ein systematisches Vorgehen, um die Sicherheit in Ihrem Betrieb langfristig zu gewährleisten. Dies zahlt sich auch für Kleinbetriebe aus.
- Die Gefahrenermittlung für KMU richtet sich an Betriebe mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitende.
Einfache Hilfsmittel für mehr Sicherheit
Für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in einem Unternehmen ist der Arbeitgeber verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass es zu keinen Unfällen kommt und die Gesundheit der Beschäftigten nicht geschädigt wird.
Die Gefahrenermittlung für KMU richtet sich an Betriebe mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitende. Denn gemäss EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) können Betriebe mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitenden die systematische Gefahrenermittlung bzw. die getroffenen Massnahmen mit einfachen Mitteln nachweisen, z. B. mit ausgefüllten Checklisten.
Für Betriebe mit 50 und mehr Mitarbeitenden sowie Betriebe mit besonderen Gefahren und 10 oder mehr Mitarbeitenden ist ein betriebliches Sicherheitssystem (ASA) obligatorisch.
Checklisten
Checklisten sind ein effizientes Hilfsmittel, um die Gefahren im Betrieb in den Griff zu bekommen. Die Suva-Checklisten sind eigens von erfahrenen Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) für die Anwendung in der Praxis entwickelt worden.
Die Checklisten eignen sich sowohl in kleinen wie in grossen Betrieben für die Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung.
Wenn Sie eine Branchenlösung umsetzen, können Sie mit Hilfe der Checklisten die Nachhaltigkeit Ihrer Sicherheitsarbeit erhöhen.
Neu: Suva Safety App
Installieren Sie die kostenlose «Suva Safety App» (SSA-Free) auf Ihrem Smartphone, um alle Checklisten der Suva jederzeit nutzen zu können.

Weitere Informationen zur Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten finden Sie auf unserer Webseite und bei folgenden Anbietern:
Besondere Gefahren
Die besonderen Gefahren werden in vier Kategorien eingeteilt:
Besondere Arbeitsplatzverhältnisse
Brand- und Explosionsgefahren
Chemische und biologische Einwirkungen
Physikalische Einwirkungen
Beispiele: ionisierende Strahlung, Laser, Elektrisierung, gehörgefährdender Lärm usw.
Die vollständige Liste mit den besonderen Gefahren ist im Anhang 1 der ASA-Richtlinie aufgeführt.
Unfallversicherungsgesetz (UVG)
Gemäss Unfallversicherungsgesetz Art. 83 Abs. 2 erlässt der Bundesrat Vorschriften über die Mitwirkung von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit in den Betrieben.
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
In der Verordnung über die Unfallverhütung Art. 11a Abs. 1 und 2 ist zudem festgeschrieben, dass der Arbeitgeber Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen muss, wenn es zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und für ihre Sicherheit erforderlich ist.
Bauarbeitenverordnung (BauAV)
Diese Verordnung legt fest, welche Massnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten getroffen werden müssen.
Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie, EKAS-Richtlinie 6508)
Die ASA-Richtlinie konkretisiert die Pflichten der Arbeitgeber über den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss Verordnung über die Unfallverhütung sowie die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Berufsunfällen, Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) und des Gesundheitsschutzes.
Handeln
Schritt für Schritt zu mehr Sicherheit
Die Suva empfiehlt für das Erarbeiten von individuellen Lösungen in Betrieben mit besonderen Gefahren und weniger als 10 Mitarbeitenden folgendes Vorgehen:
1. Gefahren erkennen
Die Gefahren in Ihrem Unternehmen zu erkennen – dies ist die zentrale Aufgabe Ihrer Sicherheitsarbeit. Nehmen Sie sich etwas Zeit und wählen Sie Checklisten und andere Publikationen aus, die für Ihren Betrieb von Bedeutung sind. Wählen Sie Ihre Hauptbranche und dann Ihre Risikoklasse aus oder geben Sie die Nummer Ihrer Risikoklasse in der Suchbox Materialgruppe unten beim Material ein.
- Materialgewinnung, Bindemittelindustrie (01B)
- Zementwaren und Betonelemente (02A)
- Keramik und Glas (06A)
- Metallurgie (10M)
- Stahl- und Metallbau (11C)
- Maschinen-, Anlagen- und Fahrzeugbau (13B, 13D, 13E)
- Mikro- und Medizinaltechnik, Elektrotechnik (15D)
- Blech und Draht verarbeitende Industrie (16B, 16C)
- Holzverarbeitung und -bearbeitung (Sägereien, Schreinereien) (17S, 18S)
- Kunststoffverarbeitung (23C)
- Papier, Druck und Medien (24K)
- Leder und Textilien verarbeitende Industrie (28M)
- Chemische und pharmazeutische Industrie (32A, 32F)
- Nahrungs- und Genussmittel (36N)
- Steinverarbeitung (38S)
- Öffentliche Verwaltungen (40M)
- Bauhauptgewerbe (41A)
- Forstbetriebe (42B)
- Maler-, Gipser- und Dachdeckergeschäfte (44D, 44E)
- Gebäudeunterhalt, Installationen, Bauspengler, Kaminfeger und Plattenleger (45B, 45D, 45G, 45M)
- Eisenbahnen, Schifffahrt und Bergbahnen (47F, 47G)
- Strassentransporte (49A)
- Luftfahrt (50A)
- Handels- und Lagerbetriebe, Recycling (52A, 52D)
- Energie (55A, 55D)
- Personalverleih (70C)
2. Massnahmen treffen
Überprüfen Sie mit Hilfe der ausgewählten Checklisten und anderen Hilfsmitteln, ob die Sicherheit in Ihrem Betrieb gewährleistet ist. Beginnen Sie mit dem gefährlichsten Bereich Ihres Betriebs.
Legen Sie die notwendigen Massnahmen fest. Die Checklisten und Hilfsmittel enthalten Hinweise zur Beseitigung von Gefahren. Setzen Sie die festgelegten Massnahmen systematisch um. Je grösser das Gefahrenpotenzial (bzw. die mögliche Verletzung), desto kürzer ist die Frist für die Umsetzung der Massnahme.
Dokumentieren Sie die Gefahrenermittlung und die Umsetzung der Massnahmen im Journal «Einfacher Nachweis der ASA-Umsetzung in Kleinbetrieben» oder jeweils auf der letzten Seite der verwendeten Checklisten.
3. Sicherheit mit System in Kleinbetrieben aufbauen
Neben der Gefahrenermittlung und Umsetzung der Massnahmen haben Sie als Arbeitgeber weitere Aufgaben, um die Sicherheit in Ihrem Betrieb zu gewährleisten. Damit auch die Führungspersonen von Kleinbetrieben (weniger als 10 Mitarbeitende) ihre Verantwortung systematisch wahrnehmen können, empfiehlt die Suva, den Betrieb nach den unten aufgeführten 10 Elementen des Sicherheitssystems zu überprüfen.
Für Betriebe mit 50 und mehr Mitarbeitenden sowie für Betriebe mit besonderen Gefahren mit mehr als 10 Mitarbeitenden ist die systematische Regelung der Zuständigkeiten und Abläufe betreffend Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz obligatorisch. Diese Betriebe müssen ein Sicherheitssystem (ASA) betreiben.
Die 10 Elemente des Sicherheitssystems
Was ist zu tun?
- Setzen Sie sich jährlich gemeinsam mit den Mitarbeitenden Ziele zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit.
- Sorgen Sie dafür, dass die Sicherheitsregeln am Arbeitsplatz eingehalten werden. Unterschreiben Sie die Sicherheits-Charta .
Beispiel für ein Leitbild:
«Gesundheit und Wohlbefinden aller Betriebsangehörigen sind uns wichtig. Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes behandeln wir mit gleicher Priorität wie Fragen der Qualität oder der Wirtschaftlichkeit.»
Was ist zu tun?
- Bearbeiten Sie die 10 Elemente.
Als Unternehmer/-in tragen Sie für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz persönlich die Verantwortung.
Was ist zu tun?
- Instruieren Sie alle Mitarbeitenden risikogerecht über die Gefahren mit Hilfe von Checklisten, den «Lebenswichtigen Regeln» sowie allgemeinen und branchenspezifischen Publikationen. Checklisten enthalten meist Hinweise auf die nötigen Infrastrukturen und Ausbildungen.
- Lassen Sie Mitarbeitende, die besondere Kenntnisse benötigen (z. B. Kranführer, Staplerfahrer) an geeigneten Ausbildungsstätten ausbilden.
Nachweis der Ausbildung, Instruktion, Information
- Ausweise, Bewilligungen, Ausnahmebewilligungen liegen vor.
- Instruktionen sind dokumentiert.
Was ist zu tun?
- Setzen Sie die in Ihrem Betrieb anwendbaren «Lebenswichtigen Regeln» konsequent um.
- Regeln Sie, wo und bei welchen Arbeiten Persönliche Schutzausrüstungen zu tragen sind (z. B. Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe, Schutzhelm).
- Verlangen Sie beim Kauf einer neuen Maschine die Konformitätserklärung und Bedienungsanleitung.
- Führen Sie die Instandhaltung der Maschinen, Einrichtungen und Geräte gemäss den Regeln der Hersteller fachgerecht aus und dokumentieren Sie die Instandhaltung.
Nachweis
- Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen liegen vor.
- Arbeitsrapporte, Rechnungen usw. liegen vor.
Gefahren können nur bewältigt werden, wenn sie bekannt sind. Die Sicherheits- und Gesundheitsrisiken im Betrieb zu ermitteln gehört deshalb zu den zentralen Sicherheitsaufgaben.
Was ist zu tun?
- Wählen Sie diejenigen «Lebenswichtigen Regeln» aus, die in Ihrem Betrieb anwendbar sind. Bei Bedarf können Sie auch die für Ihren Betrieb zutreffenden «Lebenswichtigen Regeln» zusammenstellen.
- Wählen Sie aus den Suva-Checklisten und weiteren verfügbaren Checklisten/Publikationen (SECO, Branchen-, Betriebsgruppen-oder Modelllösungen) diejenigen aus, die für Ihren Betrieb von Bedeutung sind.
- Aktualisieren Sie jährlich Ihre Checklistenauswahl.
- Berücksichtigen Sie auch die Sicherheitshinweise in den Bedienungsanleitungen der Maschinen und Geräte und die Sicherheitsdatenblätter zu den gefährlichen Stoffen (z. B. erhältlich beim Lieferanten).
- Wenn Sie für eine Gefahr im Betrieb keine geeignete Checkliste finden, so suchen Sie andere Publikationen, die Ihnen weiterhelfen. Wenn Sie besondere Gefahren im Betrieb mit diesen Hilfsmitteln nicht in den Griff bekommen, so müssen Sie Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen.
Nachweis
- Anwendbare «Lebenswichtige Regeln» sind ausgewählt.
- Ausgewählte und bearbeitete Checklisten liegen vor.
- Sicherheitsdatenblätter zu den gefährlichen Stoffen liegen vor.
- weitere bearbeitete Publikationen, evtl. Beizug eines Spezialisten der Arbeitssicherheit
Mit geeigneten Massnahmen lassen sich die ermittelten Gefahren beseitigen bzw. auf ein akzeptables Mass reduzieren. Sorgen Sie dafür, dass die getroffenen Massnahmen langfristig wirksam bleiben.
Was ist zu tun?
- Wenden Sie die ausgewählten Checklisten und anderen Hilfsmittel an und legen Sie die geeigneten Massnahmen fest. Beginnen Sie mit dem gefährlichsten Bereich Ihres Betriebs.
- Legen Sie auch die Massnahmen fest, welche aufgrund der Sicherheitshinweise in den Bedienungsanleitungen der Maschinen und Geräte und aufgrund der Sicherheitsdatenblätter notwendig sind.
- Besprechen Sie die Gefahren und die Massnahmen mit den betroffenen Mitarbeitenden. Damit gewähren Sie ihnen die vorgeschriebene Mitwirkung und leisten einen Beitrag zur Schulung.
- Setzen Sie die festgelegten Massnahmen systematisch um. Je grösser das Gefahrenpotential (bzw. die mögliche Verletzung), desto kürzer ist die Frist für die Umsetzung der Massnahme.
- Dokumentieren bzw. planen Sie die Umsetzung der Massnahmen z. B. auf der Rückseite jeder Suva-Checkliste oder im Journal «Einfacher Nachweis der ASA-Umsetzung in Kleinbetrieben (Journal)» .
Tipp
Je besser Sie die Mitarbeitenden bei der Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung miteinbeziehen, desto höher ist die Akzeptanz für die Schutzmassnahmen. Dies fördert die Motivation für sicheres Verhalten und damit die Sicherheitskultur in Ihrem Unternehmen.
Nachweis
- bearbeitete Checklisten
- Massnahmen z. B. im Journal «Einfacher Nachweis der ASA-Umsetzung in Kleinbetrieben» oder jeweils auf der letzten Seite der verwendeten Checklisten sind dokumentiert und geplant bzw. umgesetzt.
Was ist zu tun?
- Sorgen Sie z. B. mit Hilfe des Formulars «Verhalten im Notfall» sowie mit Hilfe der Checklisten «Notfallplanung für nicht ortsfeste Arbeitsplätze» beziehungsweise «Notfallplanung für ortsfeste Arbeitsplätze» für eine funktionierende Notfallorganisation
Nachweis
- zum Beispiel Formular «Verhalten im Notfall» ergänzt und aufgehängt
- Checkliste bearbeitet
Was ist zu tun?
- Beziehen Sie Ihre Mitarbeitenden beim Ermitteln von Gefahren und Festlegen von Schutzmassnahmen mit ein.
- Informieren Sie die Mitarbeitenden frühzeitig über geplante organisatorische Massnahmen (Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten, Pausen-, Raucherregelungen usw.) und geben Sie ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme.
- Informieren Sie die Mitarbeitenden, dass sie festgestellte Sicherheitsmängel sofort beheben oder – wenn dies nicht möglich ist – den Vorgesetzten melden müssen.
- Informieren Sie die Mitarbeitenden, dass sie STOPP sagen sollen, wenn lebenswichtige Regeln missachtet werden.
Was ist zu tun?
- Wenden Sie auch Checklisten an, die den Gesundheitsschutz betreffen (z. B. Stress, Suchtmittel usw.).
Nachweis
- Checkliste bearbeitet
Wer bei der Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Erfolg haben will, muss auch Kontrollen durchführen.
Was ist zu tun?
- Überprüfen Sie laufend, ob die für Ihren Betrieb relevanten «Lebenswichtigen Regeln» eingehalten werden.
- Bearbeiten Sie die zehn Elemente jährlich und dokumentieren Sie die erledigten Aufgaben z. B. im Journal «Einfacher Nachweis der ASA-Umsetzung in Kleinbetrieben» .
Nachweis
- Checkliste bearbeitet
- erledigten Aufgaben dokumentiert z. B. im Journal «Einfacher Nachweis der ASA-Umsetzung in Kleinbetrieben»