Achtung vor Unfällen in und an fliessenden Gewässern
Sommerliche Temperaturen sowie die Ferienzeit locken viele Menschen an und in fliessende Gewässer. Dies ist nicht ganz ungefährlich. Pro Jahr zählen die Unfallversicherer durchschnittlich 1350 Freizeitunfälle, die in oder an Flüssen und Bächen geschehen. Sie verursachen Kosten von jährlich 13,5 Mio. Franken. Mit der nötigen Vorsicht kann die Verletzungsgefahr reduziert werden.
Inhalt
Sommerzeit ist Ferienzeit. Wandern, Velofahren, Schwimmen stehen dabei hoch im Kurs. Und wenn die Hitze uns so richtig zum Schwitzen bringt, erfrischt sich der eine oder die andere gerne in einem lauschigen Bach oder Fluss. Auch «Böötlen» und Flussschwimmen haben zurzeit Hochsaison. Doch diese Aktivitäten in und an fliessenden Gewässern können auch gefährlich sein. Statistische Auswertungen der Suva zeigen, dass dabei jährlich rund 1350 UVG-versicherte Personen verunfallen.
Prellungen, Verstauchungen, Verletzungen und Co.
Rund ein Drittel der Verletzungen betreffen Unterschenkel, Füsse und Knöchel. Ebenso oft handelt es sich dabei um oberflächliche Verletzungen, Verstauchungen und Prellungen. Daneben treten aber auch schwerere Verletzungen, manchmal auch mit Todesfolge auf. Mit durchschnittlich 8300 Franken pro Fall sind die Unfälle in und an fliessenden Gewässern überdurchschnittlich teuer. Dabei machen die Heilungskosten allein mit 31 Prozent nur knapp einen Drittel aus. Weitere 31 Prozent entfallen auf die Taggelder und 38 Prozent auf Rentenleistungen.
Aufmerksamkeit reduziert die Verletzungsgefahr
Das Hinein- und Hinaussteigen aus einem Fluss oder Bach kann eine besondere Herausforderung sein. Gemäss Statistik passieren 50 Prozent der Unfälle durch Ausgleiten. Als zweithäufigster Unfallhergang mit 26 Prozent wird von den Verunfallten «das Anstossen» zum Beispiel an spitzen Steinen genannt. Weitere 33 Prozent sind Sturzunfälle. Das Gelände an einem Bach oder Fluss ist oft uneben und rutschig. Wer auf eine möglichst sichere Einstiegsstelle achtet, verhindert ein Ausgleiten und somit die Sturzgefahr.
Im Gleichgewicht bleiben
Hinzu kommt, dass Flüsse und Bäche durch die Wasserströmung sowie unebene Uferstellen beim Betreten oder Verlassen unser Gleichgewicht fordern. Hier empfiehlt es sich, unmittelbar dem nächsten Schritt die volle Aufmerksamkeit zu schenken. Am besten wählt man beim Ein- und Ausstieg trittsichere und möglichst trockene Uferstellen. Zudem ist die volle Konzentration gefragt. Man sollte auch nie in Flüsse hineinspringen, da man selten den Untergrund sieht und somit die effektive Tiefe nicht einschätzen kann.
Vorsicht vor Übermut
Auch beim Bootfahren auf Flüssen gilt es vorsichtig zu sein. Rund 10 Prozent der Unfälle in und an fliessenden Gewässern geschehen beim River Rafting, Kajak- und Kanufahren oder beim «Böötlen» mit einem Schlauchboot. Mit dem Einhalten einiger Sicherheitshinweise kann viel für die Sicherheit getan werden. Die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) empfiehlt:
- Schlauchbootfahrer müssen mit einer Rettungsweste ausgerüstet sein.
- Die auf dem Boot angegebene Nutzlast darf nicht überschritten werden.
- Boote nicht zusammenbinden – Sie sind nicht mehr manövrierfähig.
- Unbekannte Flussabschnitte sollten vor der Fahrt zuerst erkundet werden.
- In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmer.
- Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, desto kürzer sollte der Aufenthalt darin sein!
Medienkontakt
Natascha Obermayr
Mediensprecherin Freizeitsicherheit
Über die Suva
Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion knapp 4700 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie über 135 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.