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9. November 2021 | Medienmitteilung

Suva unterzeichnet Lohngleichheits-Charta im öffentlichen Sektor

Der CEO der Suva, Felix Weber, und die Leiterin Human Resources, Nathalie Leschot, unterzeichneten Anfang Oktober 2021 die Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor. Damit bekennt sich die Suva als Arbeitgeberin offiziell und formell zu den Grundsätzen der Lohngleichheit gemäss der Bundesverfassung.

Inhalt

      «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit», so steht es seit 1981 in der Bundesverfassung. Staatsnahe Betriebe wie die Suva haben betreffend Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, und insbesondere in Bezug auf Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern, eine Vorbildfunktion.

      Die Suva legt grossen Wert auf die Einhaltung der Grundsätze der Lohngleichheit und bezahlt bereits heute faire Löhne. «Wir sind uns der Vorbildfunktion bewusst. Mit der Unterzeichnung der Charta für Lohngleichheit im öffentlichen Sektor wollen wir ein weiteres Zeichen für die Gleichstellung von Frauen und Männern setzen. Wir anerkennen damit die Grundsätze der Lohngleichheit und stärken unser Bild als attraktive Arbeitgeberin», bestätigt Felix Weber, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Suva.

      Auszeichnung «We pay fair»

      Die neueste Lohndatenanalyse von Bund/Kanton und dem «Competence Centre for Diversity & Inclusion» der Universität St.Gallen von August 2021 zeigt aktuell bei den Löhnen der Suva einen Diskriminierungskoeffizient von 4.4 Prozent. Der Benchmark, um das Label «We pay fair» des Bundes zu erhalten, liegt bei 5 Prozent. Die Suva liegt mit 0.6 Prozent darunter und wurde bereits im Jahr 2020 mit dem Label ausgezeichnet. Das Thema Lohngleichheit wurde allerdings schon früher erkannt: Bereits 2014 lancierte die Suva dazu auf freiwilliger Basis die ersten Studien und partizipierte freiwillig am Projekt «Lohngleichheitsdialog» des Bundes.

      Fair heisst noch nicht gleich

      Die Suva will bei gleicher oder vergleichbarer Arbeit auch den gleichen Lohn bezahlen – unabhängig davon, ob diese Arbeit von einer Frau oder einem Mann geleistet wird. Deshalb hat sie sich zum Ziel gesetzt, den Diskriminierungskoeffizienten weiter in Richtung Null-Differenz zu bewegen. «Das strategische Ziel der Lohngleichheit ist in unserer HR-Strategie verankert. Mit gezielten Massnahmen und regelmässiger Überprüfung des Erreichten werden wir den noch vorhandenen Unterschied ausgleichen», sagt Nathalie Leschot, Leiterin Human Resources der Suva.

      Mit dem öffentlichen Bekenntnis zur Lohngleichheit fördert die Suva ihr Image, als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden. Denn das Geschäftsmodell der Suva beinhaltet weit mehr als den Versicherungsbetrieb. Es umfasst auch die Prävention und Rehabilitation von Unfällen. Die Suva ist selbsttragend und erhält keine öffentlichen Gelder. Sie gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück.

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      Medienkontakt

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      Natascha Obermayr
      Mediensprecherin Freizeitsicherheit

      Über die Suva

      Die seit 1918 tätige Suva beschäftigt am Hauptsitz in Luzern, in den schweizweit 18 Agenturstandorten und in den zwei Rehabilitationskliniken Bellikon und Sion knapp 4700 Mitarbeitende. Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert sie über 135 000 Unternehmen mit über 2,2 Millionen Berufstätigen gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten. Arbeitslose sind automatisch bei der Suva versichert. Zudem führt sie im Auftrag des Bundes die Militärversicherung sowie die Unfallversicherung für Personen in IV-Massnahmen. Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Sie arbeitet selbsttragend, ohne öffentliche Gelder und gibt Gewinne in Form von tieferen Prämien an die Versicherten weiter. Im Suva-Rat sind die Sozialpartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – und der Bund vertreten.

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