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13. Januar 2020 | von Alois Felber

Arbeitssicherheit – das gilt für alle

Sind Sie manchmal unsicher, was gilt und was nicht in der Arbeitssicherheit? Hier sind 5 wichtige Grundsätze, die es sich zu merken lohnt.

Inhalt

Wichtige Grundsätze der Arbeitssicherheit

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Stopp bei Gefahr!

Alle haben das Recht und  die Pflicht bei Gefahr «Stopp» zu sagen. Zum Beispiel, wenn die lebenswichtigen Regeln der Suva verletzt werden. Erst weiterarbeiten, wenn die Gefahr behoben ist!

Lebensretter am Arbeitsplatz

Wer sich an die lebenswichtigen Regeln hält, rettet Leben. Es gibt für verschiedene Branchen Tätigkeiten. Sie können sich Ihre Regeln aber auch passgenau für Ihren Betrieb zusammenstellen.

Jetzt Regeln zusammenstellen
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Keine Arbeit ohne Instruktion

Vorgesetzte müssen ihre Mitarbeitenden regelmässig im sicheren Arbeiten instruieren, insbesondere auch über die lebenswichtigen Regeln der Suva. Wer keine Instruktion erhält, sollte sie unbedingt einfordern.

Wissen, wie es geht

Eine grundlegende Voraussetzung für sicheres Arbeiten sind Instruktion und Ausbildung. Mit dem Präventionsmodul «3-2-1: Das Quiz» lassen sich Instruktionsinhalte auf unterhaltsame Weise auffrischen.

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Schutzausrüstung tragen ist Pflicht

Mitarbeitende sind verpflichtet, die notwendige Schutzausrüstung zu verwenden, die ihnen der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Doch die abgegebene Schutzausrüstung muss auch zumutbar sein.

PSA – überall wo nötig

Fragen zu Helm, Sicherheitsschuhen und Co.? 

Alles zum Thema PSA
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Sicherheit ist Chefsache

Arbeitgeber und Vorgesetzte tragen die Verantwortung für die Arbeitssicherheit. Sie müssen zum Beispiel ermitteln, welche Gefahren es in ihrem Betrieb gibt, und die notwendigen Schutzmassnahmen treffen. Wer dies vernachlässigt, kann bei einem Unfall strafrechtlich belangt werden. Aber auch die Mitarbeitenden stehen in der Pflicht. Sie müssen zum Beispiel die Anordnungen der Vorgesetzten befolgen.

Rechte und Pflichten

Wer ist in der Arbeitssicherheit wofür zuständig?

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Der Chef bezahlt die Schutzausrüstung

Arbeitgeber müssen den Mitarbeitenden die notwendige Schutzausrüstung abgeben und tragen auch die Kosten dafür. Das gilt auch für Lernende und Temporär-Mitarbeitende und für den Ersatz bei normaler Abnützung.

Aufgabe des Arbeitgebers

Wer für die Persönliche Schutzausrüstung aufkommen muss, ist in der Schweiz rechtlich klar geregelt.

Alle Infos dazu

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