Medizinische Forschung in der Suva
Forschung liegt uns am Herzen, im Interesse unserer Versicherten. Deshalb unterstützen wir medizinische Forschungsprojekte. Dabei nehmen wir unsere Verantwortung ernst. Wir informieren transparent und umfassend. Erfahren Sie, wie Sie uns unterstützen können und welche Rechte und Ansprüche Sie haben.
Inhalt
Kurz und bündig
Wie definiert die Suva ihre Aufgabe und Verantwortung bei der medizinischen Forschung?
- Die Suva unterstützt interne und externe Forschungsprojekte mit Bezug zum Unfallversicherungsgesetz (UVG).
- Dabei können auch Ihre Versichertendaten von Bedeutung sein und für Forschungsprojekte verwendet werden.
- Wie betreibt die Suva Forschung? Was können Sie dazu beitragen? Und wie können Sie bei Bedarf Ihr Vetorecht geltend machen? Finden Sie die Antworten auf diese und andere Fragen.
- Forschende finden hier Informationen über die Anforderungen an Forschungsprojekte.
Für Versicherte
Weshalb forschen wir?
Die Suva ist ein wichtiger Teil des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Doch ist sie weit mehr als eine Versicherung: Das «Modell Suva» vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Weshalb und wie forschen wir?
Wir unterhalten zwei medizinische Dienste (Versicherungsmedizin und Arbeitsmedizin). In Bellikon (AG) und in Sion (VS) betreiben wir zwei eigene Rehakliniken. Es liegt in unserem Interesse und demjenigen unserer Versicherten, dass die Ärztinnen und Ärzte der Suva gut mit dem Wissenschaftsbetrieb vernetzt und selber wissenschaftlich aktiv sind. Eigene Forschung und die Mitwirkung in externen Forschungsprojekten sind wichtige Voraussetzungen, um wissenschaftlich auf dem neuesten Stand zu bleiben. Beide Elemente tragen zu einer qualitativ hochwertigen Patientenbetreuung im «Modell Suva» bei.
Was wird erforscht?
Die Suva setzt sich für wissenschaftliche Projekte auf den Gebieten der Arbeits-, Versicherungs- und der Rehabilitationsmedizin ein. Dabei liegen die Schwerpunkte auf folgenden Gebieten:
- Bewegungsapparat
- Berufskrankheiten
- Traumatische Hirnverletzungen
- Chronische Schmerzen
- Psychische Unfallfolgen
- Amputation (Rehabilitation)
- Outcome (Prädiktoren, Rehabilitation)
- Gutachtenmethodik
- Prävention
Die Suva unterstützt die Bearbeitung von Forschungsfragen mit einem Bezug zum schweizerischen Sozialversicherungssystem, speziell zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG). Zu diesem Zweck kann für wissenschaftliche Forschungsprojekte eine Förderung beantragt werden.
Wie können Sie etwas beitragen?
Um forschen zu können, sind wir auf die Auswertung von Versichertendaten angewiesen. Die Daten für die Forschung der Suva stammen aus den Administrativdaten (Unfalldossiers) der Suva sowie aus den Patientengeschichten der Rehakliniken Bellikon und Sion.
Daten für die Forschung werden grundsätzlich anonymisiert, so dass für die Forschenden kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist. Bestimmte Forschungsfragen sind jedoch auf die Arbeit mit nicht-anonymisierten Daten angewiesen. Für solche Forschungsprojekte muss aber stets eine explizite Bewilligung der zuständigen Ethikkommission eingeholt werden. Die Suva verfügt über entsprechende Richtlinien zum Datenschutz. Wir haben einen Datenschutzbeauftragten und eine Datenschutz-Organisationsstruktur, u. a. für die Forschung. Damit wird der Schutz Ihrer Daten überwacht und sichergestellt. Die entsprechenden Regelungen finden Sie nachfolgend:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Förderung von Forschungsprojekten
- Reglement betreffend Zugriff auf Personendaten zu Forschungszwecken
Als Patientin oder Patient einer unserer Rehakliniken finden Sie Informationen über die Forschung auf den Internetseiten der Kliniken Bellikon
Ihr Widerspruchsrecht
Ihre Daten sind für die Forschung sehr wertvoll. Die Teilnahme an der Forschung und deren Unterstützung sind für Sie jedoch freiwillig. Sie können jederzeit von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Wenn Sie Ihre Daten nicht zur Verfügung stellen möchten, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit dem Betreff «Widerspruch Forschungen» an folgende Adresse mit:
Kontakt
Suva Generalsekretariat
Fluhmattstrasse 1
6002 Luzern
Um Ihren Widerspruch bei uns vorzumerken, benötigen wir von Ihnen schriftlich folgende Angaben: Name, Vorname, Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort), Geburtsdatum, AHV-Nummer, Schadennummer.
Die Ausübung Ihres Widerspruchsrechts hat keinerlei Einfluss auf Ihre medizinische Betreuung in unseren Kliniken oder auf die Beurteilung Ihres Leistungsfalls.
Für Forschende
Welche Forschung kann gefördert werden?
Die Suva-Medizin setzt sich ein für wissenschaftliche Projekte auf den Gebieten der Arbeits- und Versicherungsmedizin sowie der Rehabilitationsmedizin. Dabei liegen die Schwerpunkte auf folgenden Gebieten:
- Bewegungsapparat
- Berufskrankheiten
- Traumatische Hirnverletzungen
- Chronische Schmerzen
- Psychische Unfallfolgen
- Amputation (Rehabilitation)
- Outcome (Prädiktoren, Rehabilitation)
- Gutachtenmethodik
- Prävention
Sie unterstützt die Bearbeitung von Forschungsfragen mit einem Bezug zum schweizerischen Sozialversicherungssystem, speziell zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG). Zu diesem Zweck kann für wissenschaftliche Forschungsprojekte eine Förderung beantragt werden.
Wie beantrage ich eine Forschungsförderung?
Bitte stellen Sie dafür jeweils bis zum 1. Januar einen Antrag unter Verwendung des vorgegebenen Formulars Antrag auf Förderung eines Forschungsprojektes.
Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Förderung von Forschungsprojekten.
Kontakt
Ihren Antrag und/oder allfällige Rückfragen können Sie hier einbringen:
Suva, Versicherungsmedizin, Medizinisches Supportzentrum
Fluhmattstrasse 1, Postfach 4358
6002 Luzern