Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten
Wenn Sie einen Unfall haben, bezahlt die Suva die notwendigen Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportmassnahmen. Sie übernimmt auch die Kosten für medizinisch notwendige Reisen und Transporte.
Inhalt
Kurz und bündig
Wenn Sie einen Unfall haben und bei uns versichert sind, übernehmen wir medizinisch notwendige Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten.
Die maximale Vergütung bei einem Unfall im Ausland ist begrenzt. Um mögliche höhere Kosten zu decken, empfehlen wir Ihnen, eine Zusatzversicherung abzuschliessen.
Wann übernehmen wir die Kosten?
Wir übernehmen Ihre Kosten für notwendige Rettungs-, und Bergungsmassnahmen sowie medizinisch notwendige Reise- und Transportkosten nach einem Unfall.
Die Notwendigkeit beurteilen wir nach folgenden Kriterien:
- Art der Verletzungen
- örtliche Verhältnisse (Unfallort, Wohnort, Spital-/Arztdomizil usw.)
- Zweckmässigkeit der eingesetzten Transportmittel
- nationale Gesetze
- internationale Abkommen
Weitergehende Reise- und Transportkosten vergüten wir, wenn es Ihre familiären Verhältnisse rechtfertigen oder es medizinische Gründe gibt.
Deckungsumfang
Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten innerhalb der Schweiz
Nach einem Unfall bezahlen wir für die verletzte Person medizinisch notwendige Kosten
- für die Rettung und Bergung
- für notwendige Fahrten zur Ärztin oder zum Arzt, zur Therapie oder Untersuchung. Als notwendig gelten Fahrten zu einer Ärztin und einem Arzt, einer Therapeutin und einem Therapeuten usw. in nächster Nähe. Suchen Sie weiter entfernte Ärztinnen bzw. Ärzte oder Therapeutinnen bzw. Therapeuten auf, tragen Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten.
- für die Verlegung in ein anderes Spital, wenn sich die Verlegung medizinisch als notwendig erweist.
- für weitergehende Reise- und Transportkosten, wenn es nach den Umständen (z. B. längerer Spitalaufenthalt an einem von Ihrem Zuhause weiter entfernten Ort) die familiären Verhältnisse rechtfertigen. Dies beurteilen wir im Einzelfall individuell.
Deckungsumfang im Ausland
In Ländern, mit denen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen hat, erfolgt die Kostenübernahme zum Sozialtarif des jeweiligen Landes, in dem die medizinische Behandlung stattgefunden hat. Das betrifft die Länder der Europäischen Union (EU), die EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz sowie die Länder: Mazedonien, Türkei, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Serbien. Wenn eine Kostenvergütung nach Sozialtarif nicht möglich ist, bezahlen wir maximal so viel, wie eine vergleichbare Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.
In Ländern, mit denen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen hat, bezahlen wir für Ihre Rettungs- und Bergungskosten sowie Reise- und Transportkosten maximal den doppelten Schweizer Tarif bzw. ein Fünftel des maximal versicherten Jahreslohnes. Der Betrag ist somit in beiden Fällen aktuell nach oben auf 29 640 Franken begrenzt.
Generell können bei Rettungs- und Bergungskosten sowie Reise- und Transportkosten im Ausland ungedeckte Zusatzkosten entstehen. Insbesondere, wenn Sie wegen schwerer Verletzungen keine öffentlichen Verkehrsmittel (Linienflugzeug, Taxi etc.) nutzen können. Deshalb empfehlen wir Ihnen, vorsorglich eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Bitte wenden Sie sich hierfür an eine Privatversicherung und fragen Sie nach einer Reiseversicherung. Wir bieten aus gesetzlichen Gründen keine Unfallzusatzversicherung an.
Unfall im Ausland? Europ Assistance hilft
Wenn Sie bei der Suva versichert sind, ist die Europ Assistance bei Unfällen im Ausland für Sie da. Die Assistance bietet Ihnen bei vorübergehenden Auslandaufenthalten medizinische Hilfe, Schutz und Beratung. Dazu gehören die 24-Stunden-Helpline, ein weltweites ärztliches Versorgungsnetz, die Betreuung, Kostenvorauszahlungen für Arzt-, Arznei- und Spitalkosten vor Ort sowie der Transport in eine vertrauenswürdige Klinik oder der Rücktransport nach Hause (im Rahmen des oben erwähnten Maximums).
Europ Assistance SA
avenue Perdtemps 23
1260 Nyon
FAQ: Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Nein, wir übernehmen keine Annullations- oder Stornierungskosten (z. B. Buchung von Ferien). Zudem übernehmen wir generell keine Kosten, die für Begleitpersonen entstehen.
Rufen Sie die 24-Stunden-Helpline der Europ Assistance an: +41 848 724 144. Wir empfehlen Ihnen, die Notfallnummer auf Ihrem Handy zu speichern.
Bitte reichen Sie uns die Rechnung und die Quittung ein. Wir benötigen beides, um die Kostenvergütung zu prüfen. Bei Operationen und/oder Spitalaufenthalten benötigen wir zusätzlich den medizinischen Bericht inkl. Röntgenbilder etc.
Der maximal versicherte Jahresverdienst in der Unfallversicherung (UVG) ist gesetzlich festgelegt. Er beträgt aktuell 148 200 Franken.
Von Reisekosten spricht man, wenn die versicherte Person selbstständig reist oder das Transportmittel selbst lenkt. Transportkosten wiederum entstehen durch Drittbeförderungen wie, Notfalltransporte, bspw. mit der Ambulanz.
Im Zusammenhang mit Reise- und Transportkosten bedeutet «medizinisch notwendig», dass die unfallbedingten Fahrten zu einer Behandlung, Therapie oder Konsultation übernommen werden.
Fahrten für private Zwecke in der Freizeit werden nicht übernommen, auch wenn die versicherte Person aufgrund des Unfalls nicht selbstständig mobil ist.