Rettungsskifahrer

Reisekosten, Transportkosten und Rettungskosten

Wenn Sie einen Unfall haben, zahlt die Suva die Kosten für die notwendigen Bergungs- und Rettungsmassnahmen. Sie übernimmt auch die Kosten für medizinisch notwendige Reisen und Transporte.

Inhalt

      Kurz und bündig

      • Die Suva übernimmt notwendige Reisekosten, Transportkosten und Rettungskosten nach einem Unfall
      • Die Notwendigkeit wird nach speziellen Kriterien beurteilt
      • Die maximale Vergütung bei einem Unfall im Ausland ist begrenzt, eine Zusatzversicherung kann höhere Kosten decken

      Welche Kosten übernehmen wir?

      Wir übernehmen die Kosten für notwendige Bergungs- und Rettungsmassnahmen sowie medizinisch notwendige Reisen und Transporte nach einem Unfall.

      Wir beurteilen die Notwendigkeit nach folgenden Kriterien: 

      • die Art der Verletzungen
      • die örtlichen Verhältnissen (Unfallort, Wohnort, Spital-/Arztdomizil usw.) 
      • die Zweckmässigkeit der einsetzbaren Mittel.

      Weiter gehende Reise- und Transportkosten vergüten wir, wenn es die familiären Verhältnisse rechtfertigen oder es medizinische Gründe gibt.

      Kostenübernahme im Ausland

      Entstehen solche Kosten im Ausland, so übernehmen wir diese bis zu einem Fünftel des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes.

      Wir übernehmen grundsätzlich die Auslagen für das preisgünstigste, dem Verletzungszustand genügende Transportmittel. Soweit als möglich sollten Sie daher die öffentlichen Verkehrsmittel benützen.

      Wenn solche fehlen oder verletzungsbedingt nicht benützt werden können, wird eine angemessene Kilometerentschädigung bezahlt.

      Der Einsatz von Helikoptern oder Flugzeugen gilt dann als notwendig, wenn für Bergung, Notfalltransport oder Verlegung des Versicherten herkömmliche Transportmittel aus medizinischen Gründen nicht genügen oder überhaupt nicht verwendet werden können.

      Deckungsumfang

      Deckungsumfang Rettungs- und Bergungskosten

      Wir bezahlen die Rettungs- und Bergungskosten

      • für die notwendigen Handlungen zur Bergung eines Verunfallten ein schliesslich Leichenbergung
      • für den Notfalltransport vom Unfallort zum nächsten Arzt oder Spital
      • für die Suche nach einem Vermissten, wenn dieser durch einen Unfall in die entsprechende Lage geraten ist. 

      Der Kostenersatzanspruch auf das nach den Umständen erforderliche Mass der Aktionen ist begrenzt und dauert zeitlich so lange, als nach der Lebenserfahrung damit gerechnet werden darf, den Vermissten lebend zu finden.

       

      Deckungsumfang Reise- und Transportkosten

      Wir bezahlen die Reise- und Transportkosten

      • für die unfallbedingt notwendigen Fahrten zum Arzt, zur Therapie, Untersuchung oder Kur. Als notwendig gelten Fahrten zu einem Arzt, Therapeuten usw. in nächster Nähe. Werden andere aufgesucht, gehen die dadurch bedingten Mehrkosten zu Lasten des Versicherten. 
      • für die Verlegung eines Patienten in ein anderes Spital, wenn sich dies medizinisch als notwendig erweist. 
      • für die Rückkehr vom Spital nach Hause, soweit sie einen unfallbedingten Mehraufwand darstellen.
      • für weiter gehende Reise- und Transportkosten, wenn es nach den Umständen (z. B. längerer Spitalaufenthalt an einem fremden Ort) die familiären Verhältnisse rechtfertigen.

      Deckungsumfang im Ausland

      Für Rettungs- und Bergungskosten sowie Reise- und Transportkosten, die im Ausland entstehen, übernehmen wir den Betrag, der ein Fünftel ihres versicherten Lohnes entspricht oder maximal 29 640 Franken (Stand 2022). Das kann unter Umständen für eine Repatriierung aus einem fernen Land nicht ausreichen, insbesondere wenn wegen schwerster Verletzungen das öffentliche Verkehrsmittel (Linienflugzeug) nicht benützt werden kann.

      Für solche Fälle empfehlen wir, vorsorglich eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschliessen. 

      Unfall im Ausland? Europ Assistance hilft

      Die Europ Assistance eine Dienstleistung bei Unfällen im Ausland. Mit der Assistance können Suva-versicherte Personen bei vorübergehenden Auslandaufenthalten auf medizinische Hilfe, Schutz und Beratung zählen. Dazu gehören die 24-Stunden-Helpline, ein weltweites ärztliches Versorgungsnetz, die Betreuung, Kostenvorauszahlungen für Arzt-, Arznei- und Spitalkosten vor Ort sowie der Transport in eine vertrauenswürdige Klinik oder der Rücktransport nach Hause (im Rahmen des oben erwähnten Maximums).

      Falls Sie Hilfe im Ausland benötigen, wählen Sie die Notfallnummer der Assistance.

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