Wissenswertes zur Lohnbuchhaltung und Lohndeklaration
Auf dieser Seite erhalten Sie nützliche Hinweise und Tipps, die Ihnen die Arbeit bei der Lohndeklaration erleichtern können. Beispielsweise kann ein Swissdec-zertifiziertes Lohnbuchhaltungssystem Ihren administrativen Aufwand erheblich reduzieren.
Inhalt
Kurz und bündig
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Lohnbuchhaltung zu führen und jährlich die prämienpflichtigen Löhne an ihre Versicherung zum Beispiel für Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle zu deklarieren. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Aufwand zu reduzieren:
- Das jährlich mit der Aufforderung zur Lohndeklaration verschickte Versicherungsprofil UVG hilft Ihnen die richtigen Daten in der Lohnbuchhaltung zu erfassen.
- Melden Sie uns Eintritte und Austritte von Mitarbeitenden unter dem Jahr nur dann, wenn sie einen grossen Einfluss auf die Gesamtlohnsumme haben.
- Nutzen Sie die digitalen Möglichkeiten wie Swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltungssysteme und eBill, um die Abwicklung von Lohndeklaration und Prämienzahlungen effizienter zu gestalten.
Versicherungsprofil UVG
Sie erhalten das Versicherungsprofil UVG jeweils im Dezember für das Folgejahr. Das Profil beinhaltet Angaben, die Sie für die korrekte Lohnabrechnung und die Lohndeklaration Ende Jahr benötigen. Prüfen Sie jeweils Ihr Versicherungsprofil UVG und passen Sie Ihre Lohnbuchhaltung an.
Versicherer-Nummer
Sie benötigen die Versicherer-Nummer für die eindeutige Identifikation Ihres Versicherers, um eine Swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltung einzurichten. Eine Swissdec-zertifizierte Lohnbuchhaltung erlaubt die direkte Übermittlung von Lohndaten an Versicherungen und Verwaltungen aus Ihrer Lohnbuchhaltung. So sparen Sie viel Zeit und Aufwand bei der Lohndeklaration. Übrigens, die Versicherer-Nummer der Suva lautet S999.
Lohnbuchhaltung
Tragen Sie die Löhne bei jedem Zahltag in Ihre Lohnbuchhaltung ein. Das erleichtert Ihnen die Lohndeklaration Ende Jahr. Falls sich die Betriebsteile gegenüber dem Vorjahr geändert haben, sollten Sie zudem die Stammdaten der Arbeitnehmenden überprüfen und anpassen. Die Beträge aus der Lohnbuchhaltung müssen in der Finanzbuchhaltung ersichtlich und leicht überprüfbar sein.
Personalmutationen
Melden Sie uns Eintritte oder Austritte von Mitarbeitenden unter dem Jahr nur dann, wenn sie einen wesentlichen Einfluss auf die Lohnsumme haben und somit eine angepasste Prämienrechnung erfordern. Details zu einzelnen Mitarbeitenden benötigen wir bei einer Personalmutation nicht. Die Detaillöhne müssen Sie uns jeweils erst per Ende Jahr für die Berechnung der definitiven Prämien melden.
Beschäftigen Sie Drittpersonen?
Akkordantinnen und Akkordanten oder Subunternehmerinnen und Subunternehmer gelten in der Regel als unselbstständigerwerbend. Entgelte an diese Personen müssen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber als prämienpflichtige Löhne deklarieren. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Factsheet «Einsatz von Drittpersonen».
Downloads und Bestellungen
Prämienrechnung als eBill
Mit eBill erhalten Sie Ihre Rechnung gleich dort, wo Sie diese auch bezahlen: Direkt in Ihrem E-Banking oder Ihrer Buchhaltungssoftware. Mit einigen wenigen Mausklicks können Sie die elektronischen Rechnungen überprüfen und bezahlen.