Kosten im Griff

Militärversicherung: Leistungsabrechnung

Im Militärversicherungsgesetz ist das Prinzip des tiers payant verankert. Das bedeutet, dass Leistungen direkt der MV und unter Anwendung des richtigen UV/MV-Tarifs in Rechnung gestellt werden müssen. Die Rechnungsstellung an eine Versicherte bzw. einen Versicherten verursacht unnötigen Aufwand und wird zurückgewiesen.

Inhalt

Kurz und bündig

Die direkte elektronische Abrechnung der Leistungserbringer mit der MV vereinfacht und beschleunigt die Kostenübernahme wesentlich.

Mit einem weiteren online-Service der Suva können Leistungserbringer rund um die Uhr den Status einer eingereichten Rechnung für die Militärversicherung abfragen.

Beruflich und freiwillig Versicherte der MV können mit Ihrer persönlichen Krankenkassen-Karte Leistungen bei Apotheken, bei ärztlichem Personal, Therapeutinnen und Therapeuten beziehen.

Direkte Abrechnung von Leistungen mit der MV

Leistungen (analog Grundversicherung KVG) für Versicherte der MV sind direkt und unter Anwendung des richtigen UV/MV-Tarifs der MV in Rechnung zu stellen.

Das Militärversicherungsgesetz statuiert das Prinzip des tiers payant (MVG 24) . Die Rechnungsstellung für Leistungen aus der Grundversicherung (analog KVG) erfolgt somit direkt an die zuständige Militärversicherung.

Die Rechnungsstellung direkt an eine Versicherte bzw. einen Versicherten verursacht unnötigen Aufwand und wird zurückgewiesen.
Prozessablauf Rechnungsstellung

Elektronische Leistungsabrechnung mit der MV

Die elektronische Abrechnung (mit Angabe der MV-EAN-Nummer 7601003003130) ist der einfachste und günstigste Weg. Bitte beachten: Wählen Sie bei der elektronischen Leistungsabrechnung das Gesetz "MVG". Weitere Angaben erhalten Sie im Factsheet Elektronische Abrechnung mit der Suva/MV.

Rechnungsstatus-Service für die MV

Mit diesem E-Service der Suva können Leistungserbringer rund um die Uhr den Status einer eingereichten Rechnung für die Militärversicherung abfragen, ohne aufwendige Abklärungen treffen zu müssen. Der Service ermöglicht:

  • Die Auskunft über den Bearbeitungsstatus von eingereichten Rechnungen der letzten zwei Jahre
  • die Abfrage des (geplanten) Zahldatums für eine akzeptierte Rechnung
  • die Abfrage der Rückweisungsgründe für eine abgelehnte Rechnung
  • die Abfrage des zuständigen Standortes der Militärversicherung

Zum Rechnungsstatus-Service

Versichertenkarte für beruflich und freiwillig Versicherte MV

Beziehen Sie als beruflich Versicherte/-r Leistungen bei Ärzten, Physiotherapeuten oder Apotheken, so weisen Sie sich mit ihrer persönlichen Versichertenkarte aus oder nennen die Sozialversicherungsnummer. Die Informationen benötigt der Leistungserbringer zur direkten Abrechnung mit der MV.

Kann die Versichertenkarte nicht eingesetzt werden, wie beispielsweise bei Optikerleistungen, so müssen Versicherte ausnahmsweise die Rechnung vorfinanzieren. Gegen Quittung (Rechnung, Rückforderungsbeleg, etc.) vergütet Ihnen die Militärversicherung den geschuldeten Betrag.

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