Militärversicherung
Bei der Militärversicherung sind alle versichert, die Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst, Schweizer Einsätze für humanitäre Hilfe, friedenserhaltende Aktionen oder gute Dienste des Bundes leisten. Weiter gehören beruflich Versicherte zum Versichertenbestand (Berufsmilitärs, Zeitmilitär und Bundeszivilschutzinstruktoren).
2026 feiert die Militärversicherung ihr 125-Jahre-Jubiläum. Erfahren Sie mehr.
Inhalt
Kurz und bündig
- Gegenstand der Militärversicherung sind alle Schädigungen der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit von Versicherten, die während der Dienste und Einsätze auftreten, unabhängig davon, ob die Schäden durch Unfall, Krankheit hervorgerufen sind. Der dadurch entstehende Erwerbsausfall ist ebenso versichert.
- Seit 2005 führt die Suva im Auftrag des Bundes die Militärversicherung als eigener Sozialversicherungszweig mit eigenem Gesetz und eigener Rechnung. Finanziert wird sie durch den Bund über Prämien- (aktive und pensionierte Berufsmilitärs) und Regresseinnahmen.
- Gesundheitsschädigungen werden durch die medizinischen Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler etc.) der Militärversicherung gemeldet. Während eines mehr als 60-tägigen Diensts kann die Krankenkasse sistiert werden.
125 Jahre Militärversicherung
Die erste Sozialversicherung der Schweiz
1901 gegründet, ist die Militärversicherung die erste Sozialversicherung der Schweiz. Ihr Auftrag: Wer im Dienst steht, ist besonderen Risiken wie Unfall, Krankheit oder Tod ausgesetzt. Im Falle eines Falles haben Betroffene und/oder ihre Angehörigen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung des Bundes, siehe Artikel 59, Absatz 5 der Bundesverfassung.
Die Militärversicherung ist einzigartig in der Schweizer Sozialversicherungslandschaft. Sie ist eine Haftpflichtversicherung des Bundes und basiert nicht auf dem üblichen Versicherungsprinzip «Leistung gegen Prämienzahlung». Stattdessen haftet der Bund für Schäden, die im Dienst entstehen. Dies bei Folgen durch Krankheit und Unfall. Für die Versicherten bedeutet das: keine Franchise, kein Selbstbehalt.
Ursprünglich ausschliesslich für Armeeangehörige gedacht, wurde der Kreis der Versicherten über die Jahre erweitert:
- 1967: Zivilschutzangehörende
- 1972–1993: Teilnehmende des Sportförderprogramms «Jugend+Sport»
- 1994: Angehörende von friedensfördernden Einsätzen im Ausland sowie des Katastrophenhilfekorps
- 1996: Zivildienstleistende
Im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen hat die Militärversicherung keine autonome Verwaltungsorganisation erhalten. Die Zuständigkeit lag zunächst bei der Dienstabteilung für Militärversicherung des Eidgenössischen Militärdepartements und ab 1979 beim Bundesamt für Militärversicherung. Eine Zusammenlegung mit der zivilen Unfallversicherung, wie bereits 1912 im Kranken- und Unfallversicherungsgesetz diskutiert, scheiterte an den grossen Unterschieden der Entschädigungssysteme.
Seit 2005 wird die Militärversicherung von der Suva verwaltet, bleibt jedoch eine eigenständige Sozialversicherung.
Aktuelle Herausforderungen liegen insbesondere in den stetig steigenden Gesundheitskosten. Um ihre Abläufe zu optimieren und den Bedürfnissen der Versicherten noch besser gerecht zu werden, treibt die Militärversicherung die Digitalisierung konsequent voran.
Wir von der Militärversicherung sind stolz, seit 125 Jahren ein verlässlicher Partner für alle im Dienst stehenden Personen zu sein.
Unfall oder Krankheit melden
Die Militärversicherung ist eine Personenversicherung, welche die Kosten der Behandlung von gesundheitlichen Schäden (Krankheit und Unfall) bei Personen übernimmt, die einen obligatorischen oder freiwilligen Dienst leisten. Ausserdem trägt sie auch die wirtschaftlichen Folgen dieser gesundheitlichen Schäden.
Während des Dienstes tritt die Militärversicherung an die Stelle der Kranken- und Unfallversicherung.
Wann und wie tritt die Militärversicherung in Aktion?
Die Militärversicherung ist eine Versicherungs- und Haftpflichteinrichtung des Bundes in der Hauptsache für Dienstleistende in der Armee, im Zivilschutz und im Zivildienst. Auch Teilnehmende an friedenserhaltenden Aktionen des Bundes und Angehörige des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) sind versichert.
Gegenstand der Militärversicherung sind alle Schädigungen der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit von Versicherten, die während der Dienste und Einsätze auftreten, unabhängig davon, ob die Schäden durch Unfall, Krankheit hervorgerufen sind. Der dadurch entstehende Erwerbsausfall ist ebenso versichert.
Über die Militärversicherung
Die Militärversicherung haftet für gesundheitliche Schäden während der Dienstzeit und für die wirtschaftlichen Folgen, die daraus entstehen können. Sie versichert Dienstleistende in Armee, Zivilschutz und Zivildienst.
Leistungen der Militärversicherung
Die MV versichert Dienstleistende in der Armee, im Zivilschutz und im Zivildienst. Auch Teilnehmende an friedenserhaltenden Aktionen des Bundes und Angehörige des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe sind versichert. Hier erfahren Sie mehr zu Leistungen für Milizionäre und Berufsmilitärs sowie zum Auslandsschutz.
Downloads und Bestellungen
Lehrbuch Militärversicherung
Unser Lehrbuch unterstützt die berufliche Aus- und Weiterbildung im Bereich der Staatshaftung Militärversicherung.
Kontakt und Standorte
Die Militärversicherung ist eine umfassende Versicherung für das Militär, den Zivilschutz und den Zivildienst. Die Abteilung Militärversicherung in der Suva leitet die vier MV-Standorte.
Standorte der Militärversicherung
An den vier Standorten Bellinzona, Bern, Genf und St. Gallen führt die MV die Schadenabwicklung bei Unfällen oder Krankheiten.
Die Rechnungsstellung für Leistungen aus der Grundversicherung (analog KVG) nehmen Leistungserbringer direkt mit der Militärversicherungs vor. Die Rechnungsstellung via Versicherte verursacht unnötigen Aufwand und wird von der MV zurückgewiesen.
Militärversicherung Bern
Öffnungszeiten
Montag–Freitag
08:00–12:00 / 13:30–17:00
Besucheradresse
Laupenstrasse 11
3008 Bern
Postadresse
Suva Region Mitte
Militärversicherung Bern
Service Center
Postfach
6009 Luzern
Militärversicherung St. Gallen
Öffnungszeiten
Montag–Freitag
08:00–12:00 / 13:30–17:00
Besucheradresse
Unterstrasse 15
9000 St. Gallen
Postadresse
Suva Region Ost
Militärversicherung St. Gallen
Service Center
Postfach
6009 Luzern
Assurance militaire Genève
Öffnungszeiten
Montag–Freitag
08:00–12:00 / 13:30–17:00
Besucheradresse
Rue Ami-Lullin 12
1207 Genève
Postadresse
Suva Région Suisse occidentale
Assurance militaire Genève
Service Center
Case postale
6009 Lucerne
Assicurazione militare Bellinzona
Öffnungszeiten
Montag–Freitag
08:00–12:00 / 13:30–17:00
Besucheradresse
Piazza del Sole 6
6500 Bellinzona
Postadresse
Suva Regione Sud
Assicurazione militare Bellinzona
Service Center
Casella postale
6009 Lucerna
Abteilung Militärversicherung
Die Suva führt die Militärversicherung im Auftrag und auf Rechnung des Bundes. Die Abteilung Militärversicherung leitet innerhalb der Suva das operative Geschäft der Schadenabwicklung der Militärversicherung.
Zu ihren zentralen Aufgaben gehören die Leitung des Schadenmanagements, Sicherstellung der Finanzierung, die Führung der Rechtsverfahren (Einsprachen und Prozesse), Kommunikation und Betreuung von Partnerorganisationen und Verbänden.
Für Anfragen der Versicherten zur Schadenabwicklung wenden Sie sich an die für Sie zuständige Militärversicherung Genf, Bern, St. Gallen oder Bellinzona.
Abteilung Militärversicherung
Militärversicherung
Öffnungszeiten
Montag–Freitag
08:00–12:00 / 13:30–17:00
Besucheradresse
Laupenstrasse 11
3008 Bern
Postadresse
Suva
Abteilung Militärversicherung
Service Center
Postfach
6009 Luzern
Häufige Fragen
Zur Militärversicherung tauchen immer wieder Fragen auf. Die wichtigsten haben wir in dieser Übersicht (FAQ) zusammenstellt.
Alle medizinischen Leistungserbringer (Ärzte, Spitäler etc.) sind gesetzlich zur sofortigen Anmeldung verpflichtet.
Während der ganzen Dauer des Diensts (auch im Urlaub und auf dem Hin- und Rückweg), aber ohne zeitliche Nachdeckung. Deshalb kann ich die Krankenversicherung während eines mehr als 60-tägigen Diensts prämienfrei unterbrechen.
Gegen Krankheit und Unfall und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen.
Dass ich alle Unfälle und Krankheiten, aber auch schon die Symptome (Anzeichen) von Krankheiten noch während des Diensts melde. Das hat Auswirkungen auf die spätere Haftungsbeurteilung durch die MV.
Gegen Krankheit und Unfall beruflich Versicherte können sich im Ausland mit ihrer Versichertenkarte und bei Bedarf mit einem Versicherungsnachweis ausweisen.
Milizdienstpflichtige haben keine Versichertenkarte und können sich bei Auslandeinsätzen nur mit einem schriftlichen Versicherungsnachweis ausweisen.
Medizinische Hilfe im Ausland für Unfall und Krankheit erhalte ich auch immer über EuropAssistance +41 848 355 355.
Die Militärversicherung entschädigt den Lohnausfall.
Null! Ich bezahle weder Selbstbehalt noch Franchise.
Im Inland erbrachte Leistungen muss der Leistungserbringer direkt mit der MV abrechnen.