Wenn Mehrschichtplatten, beispielsweise Schaltafeln, nicht bestimmungsgemäss verwendet werden, verursachen sie oft schwere Absturzunfälle.
Schaltafeln sind für den Einsatz als Schalhaut ausgelegt. Sie dürfen nicht als Tragelemente ausserhalb von Schalungen, zum Beispiel in Verkehrswegen, eingesetzt werden. Denn mehrschichtige Massivholzplatten sind sehr empfindlich gegenüber Schwächungen an der Decklage (Oberfläche). Bereits geringfügige mechanische Schäden oder Sägeschnitte können die Tragfähigkeit von Mehrschichtplatten massiv reduzieren.
Deshalb dürfen Schaltafeln nicht als Gerüstbeläge bei Fassaden-, Bock-und Rollgerüsten oder für ähnliche Zwecke eingesetzt werden. Auch als Seitenschutzbauteile sind Schaltafelelemente nicht zugelassen.
Mehrschichtplatten dürfen nur bestimmungsgemäss verwendet werden. Die Vorgaben des Herstellers sind zu berücksichtigen.
Die minimale Tragfähigkeit von Gerüstbelägen ist im Art. 44 der Bauarbeitenverordnung festgehalten.
Schaltafeln auf Bockgerüsten sind verboten.
Schaltafeln dürfen nicht als Gerüstbeläge verwendet werden.