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Arbeitsgerüste: Vorschriften und Verantwortlichkeiten

Gerüstbau ist eine komplexe Angelegenheit. Die Arbeit auf einem Gerüst ist herausfordernd. Alle Beteiligten stehen in der Pflicht, für Sicherheit zu sorgen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten sowie die geltenden Gesetze und Normen.

Inhalt

Kurz und bündig

Absturzunfälle enden oft tödlich oder mit schwersten Verletzungen. Damit die Sicherheit gewährleistet ist, müssen alle Beteiligten – Planer, Ersteller und Nutzer – Verantwortung übernehmen. Dazu gehören eine sorgfältige Planung, die Einhaltung von Herstellervorgaben sowie die tägliche Überprüfung der Arbeitsgerüste.

Einige wichtige Regeln im Überblick:

  • Ab einer Absturzhöhe von drei Metern müssen Sie ein Fassadengerüst erstellen.
  • Der oberste Holm des Gerüsts muss die höchste Absturzkante um mindestens 80 cm überragen.
  • Befindet sich der Seitenschutz näher als 60 cm bei der Absturzkante, muss der oberste Holm diese um 100 cm überragen.

Wenn alle Beteiligten ihren Beitrag leisten, entsteht ein Gerüst, das sowohl die Anforderungen erfüllt als auch Sicherheit bietet.

Gemeinsam für mehr Sicherheit

Ohne Gerüste wären Hochbauarbeiten heutzutage undenkbar. Das gilt sowohl für Neubauten als auch für Gebäudesanierungen. Gerüste erleichtern dabei nicht nur die Arbeit, sie sorgen für Sicherheit für die Beschäftigten und die Öffentlichkeit.  

Dazu braucht es aber die Zusammenarbeit aller Beteiligten bei der Planung, Erstellung und Benutzung des Gerüstes. Abhängig vom Bauablauf (Projektierung, Vergabe und Ausführung) haben diese unterschiedliche Aufgaben und Pflichten.

Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben der Beteiligten sowie die relevanten rechtlichen Grundlagen. 

Aufgaben der Beteiligten

Diese Rolle übernehmen meist Fachleute für die Planung und Bauleitung. Sie planen das Gerüst und erstellen die Ausschreibung (Devis) entsprechend den vorgesehenen Arbeitsverfahren, Arbeitsgattungen und dem Bauablauf. Dazu gehört unter anderem:

  • Sie holen Offerten ein und erteilen Zuschläge.
  • Sie koordinieren die Gerüstarbeiten gemäss dem Baufortschritt.
  • Sie übernehmen das Betriebsrisiko für das Gerüst nach «Werkvollendung» gemäss Obligationenrecht (OR).
  • Sie sind verantwortlich für Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten
  • Sie klären vorgängig ab, ob Materialpodeste für den Materialumschlag oder die Anlieferung zur Verfügung stehen. Falls notwendig planen sie solche ein.

Diese Fachleute sind verantwortlich für den Aufbau, die Instandstellung und Erweiterung des Gerüsts gemäss dem Auftrag der Bestellerin oder des Bestellers. 

Nach Abschluss der Montage müssen sie das Gerüst (Werk) überprüfen und der Bestellerin oder dem Besteller übergeben. Nachträgliche Änderungen am Gerüst dürfen nur sie vornehmen.

  • Sie melden Lücken oder Mängel in der Ausschreibung der Bestellerin oder dem Besteller.
  • Sie erstellen das Gerüst nach den Regeln der Technik und den Vorgaben des Herstellers.
  • Sie erbringen bei Abweichungen von der Regelausführung statische Nachweise.
  • Sie weisen auf Verlangen nach, dass das Gerüst alle einwirkenden Kräfte aufnehmen kann - auch während des Auf- und Abbaus.
  • Sie sperren nicht zur Benutzung freigegebene Arbeitsgerüste oder Bereiche mit einer technischen Massnahme ab.

Die Fachleute, die schliesslich auf dem Gerüst arbeiten und auf dessen Sicherheit vertrauen müssen, haben ebenfalls gewisse Pflichten zu erfüllen:

  • Sie führen am Gerüst täglich eine Sichtkontrolle durch.
  • Sie dürfen keine Änderungen am Gerüst vornehmen.
  • Sie melden festgestellte Mängel der Planerin oder dem Planer.
  • Bei festgestellten Mängeln müssen sie die Arbeit einstellen.

Der letzte Punkt ist auch deshalb wichtig, weil Mitarbeitende mit der Arbeitsaufnahme der Planerin oder dem Planer attestieren, dass das Gerüst in Ordnung ist.

Wichtige Masse

Informieren Sie sich über die wichtigsten Masse für die Planung und Erstellung von Fassadengerüsten.

  • Fassadengerüste sind vorgeschrieben bei Hochbauarbeiten mit einer Absturzhöhe von mehr als 3 m.
  • Der oberste Holm muss die höchste Absturzkante um mindestens 80 cm überragen oder um mindestens 100 cm, wenn sich der Seitenschutz des Gerüsts näher als 60 cm bei der Absturzkante befindet.
  • Der Abstand zwischen fertig montiertem Gerüst und Fassade darf nicht grösser als 30 cm sein.

Ausführliche Informationen zu Planung sowie Montage und Demontage von Gerüsten finden Sie in den unten aufgeführten Broschüren sowie in der  Broschüre «Fragen und Antworten zu Fassadengerüsten»  der Suva und des Schweizerischen Gerüstbau-Unternehmer-Verbandes SGUV.

Rechtliche Grundlagen

Nachfolgend finden Sie Normen und Gesetze zu Arbeitsgerüsten.

Bauarbeitenverordnung (BauAV)

Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)

SIA-Norm

  • SIA-Norm 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
  • SIA-Norm 118/222 Gerüste: Leistung und Lieferung

Strafgesetzbuch (StGB) 

  • Art. 229 Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde

Obligationenrecht (OR) 

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