Mann mit Lupe

Versicherungsmissbrauch

Versicherungsmissbrauch liegt vor, wenn Verunfallte oder Leistungserbringer bewusst zu Unrecht Versicherungsgelder beziehen, oder versicherte Betriebe Prämien hinterziehen. Den Schaden in Millionenhöhe trägt nicht nur die grosse Mehrheit der ehrlichen Prämienzahler, sondern auch der Werkplatz und Gesundheitsmarkt Schweiz. 

Inhalt

Kurz und bündig

Die Suva verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Versicherungsbetrug und geht konsequent dagegen vor. Denn: Ungerechtfertigt ausbezahlte Leistungen oder unterschlagene Prämienzahlungen schaden den ehrlichen Versicherten und dem Werkplatz Schweiz. Die Suva bekämpft Versicherungsmissbrauch deshalb konsequent und setzt sich damit für faire Leistungen, faire Prämien und einen fairen Werkplatz und Gesundheitsmarkt Schweiz ein.

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Wer begeht Versicherungsmissbrauch

Was unternimmt die Suva gegen Missbrauch?

Bei der Suva sind Spezialisten für die Überprüfung der Verdachtsfälle zuständig und bekämpfen den Versicherungsmissbrauch konsequent. Dieses erhält auch regelmässig Hinweise von aussen. Allein im Jahr 2022 gab es über 2900 Meldungen mit Verdacht auf Missbrauch, die im vergangenen Jahr unter die Lupe genommen wurden. Seit Einführung der Missbrauchsbekämpfung im Jahr 2007 konnten über 239 Millionen Franken eingespart werden.

Seit 1. Oktober 2019 dürfen Sozialversicherungen bei Verdacht auf Missbrauch wieder Detektive einsetzen. Observationen müssen auf Direktionsstufe angeordnet werden und Detektive müssen über eine Bewilligung des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) verfügen.

Die Suva nimmt die Privatsphäre ihrer Versicherten sehr ernst und setzt Observationen nur als allerletztes Mittel ein. Dies betrifft ausschliesslich Fälle, in denen es um langfristige Rentenleistungen geht und ein konkreter Anfangsverdacht besteht, der anderweitig nicht ausgeräumt werden konnte. Damit verhindert die Suva, dass auf Kosten der grossen Mehrheit ehrlicher Prämienzahler ungerechtfertigte Leistungen bezahlt werden.

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