Formular: Bagatellunfall-Meldung UVG

Inhalt

Standard Variante
Bestellnummer
913.D
Ausgabe
01.01.2005

Beschreibung

Melden Sie Unfälle und Berufskrankheiten immer so rasch wie möglich an, auch wenn es sich dabei nur um Bagatellen handelt.

Als Bagatellunfall gelten Unfälle, bei denen die Betroffenen nicht oder höchstens drei Tage arbeitsunfähig sind. Zu dieser Frist zählt auch der Unfalltag. In diesem Fall gilt ein vereinfachter Prozess, bei dem wir auf den Versand von Bestätigungsschreiben verzichten.

Am einfachsten melden Sie einen Bagatellunfall direkt online. Alternativ steht Ihnen hierfür auch ein Formular im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Es enthält die Meldung an die Suva, ein Doppel für den Betrieb sowie einen Apothekerschein UVG.

Beachten Sie bitte, dass Berufskrankheiten, Zahnschäden und Rückfälle nicht als Bagatellunfälle gelten, selbst wenn dabei keine Arbeitsunfähigkeit entsteht. Füllen Sie für solche Ereignisse eine Schadenmeldung UVG aus.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite «Schadenmeldung».

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