Richtlinien und Normen für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Inhalt
Beschreibung
Wer in der Höhe arbeitet, muss nicht nur schwindelfrei sein: Auch die richtige Persönliche Schutzausrüstung ist ein Muss, denn sie bietet im Notfall Schutz vor einem Absturz. Als Hersteller solcher PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) müssen Sie bestimmte Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz beachten. Diese Richtlinien und Normen wurden gemeinsam mit den Ländern der EU und des EWR abgefasst und gelten im gesamten Binnenmarkt: Es sind «harmonisierte Normen» zu PSA, die auch den freien Handel mit der EU und dem EWR ermöglichen. Unser Verzeichnis listet die unterschiedlichen Normen auf, die für verschiedene Kategorien von PSAgA gelten. Wenn Sie eine solche Ausrüstung auf den Markt bringen wollen, müssen Sie diese prüfen lassen, ob sie den Sicherheitsvorschriften genügt: Sie sind verpflichtet, der Käuferin oder dem Käufer eine entsprechende Konformitätserklärung zu übergeben. Nützliche Links