Fenster auswechseln an Gebäuden – nie ohne Absturzsicherung
Inhalt
Beschreibung
Auch das Ersetzen von Fenstern untersteht der Bauarbeitenverordnung (BauAV). Das heisst, dass Sie ab zwei Metern Absturzhöhe – gemessen ab der Oberkante der Fensterbrüstung – geeignete Schutzmassnahmen ergreifen müssen. In unserem Factsheet beschreiben wir neben der Arbeitsvorbereitung vor allem die verschiedenen Arten von Schutzvorkehrungen. Diese richten sich nach dem Resultat Ihrer vorgängigen Gefahrenermittlung. Um eine möglichst hohe Wirkung zu erzielen, gehen Sie bei der Sicherheitsplanung nach dem Schema TOP vor. T steht für technische, O für organisatorische und P für personenbezogene Schutzmassnahmen. Mögliche Lösungen zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden sind: In Fällen, bei denen eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz notwendig ist, informiert Sie das Factsheet über die begleitenden Massnahmen (z.B. Ausbildung) Weitere Informationen finden Sie in der Publikation Einrichtungen für das Instandhalten von Fenstern, Fassaden und Dächern und in den Merkblättern Tragbare Leitern und Sicherheit durch Anseilen
Da Arbeitnehmende häufig dazu neigen, die Sicherheit auf die leichte Schulter zu nehmen, lohnt sich der Zeitaufwand für eine umfassende Instruktion. Begutachten Sie zudem die Arbeitsmittel, ob sie vollständig, geeignet und in einem betriebssicheren Zustand sind.