Fenster auswechseln an Gebäuden – nie ohne Absturzsicherung

Inhalt

      Standard Variante
      Bestellnummer
      33090.D
      Infomittel
      Fachsheet, PDF, 2 Seiten
      Ausgabe
      01.02.2023

      Beschreibung

      Auch das Ersetzen von Fenstern untersteht der Bauarbeitenverordnung (BauAV). Das heisst, dass Sie ab zwei Metern Absturzhöhe – gemessen ab der Oberkante der Fensterbrüstung – geeignete Schutzmassnahmen ergreifen müssen.

      In unserem Factsheet beschreiben wir neben der Arbeitsvorbereitung vor allem die verschiedenen Arten von Schutzvorkehrungen. Diese richten sich nach dem Resultat Ihrer vorgängigen Gefahrenermittlung. Um eine möglichst hohe Wirkung zu erzielen, gehen Sie bei der Sicherheitsplanung nach dem Schema TOP vor. T steht für technische, O für organisatorische und P für personenbezogene Schutzmassnahmen.

      Mögliche Lösungen zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden sind:

      • ein Fassadengerüst mit einem Seitenschutz
      • ein Rollgerüst oder eine Hubarbeitsbühne
      • eine Podestleiter
      • eine Seilsicherung (PSAgA)

      In Fällen, bei denen eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz notwendig ist, informiert Sie das Factsheet über die begleitenden Massnahmen (z.B. Ausbildung)

      Da Arbeitnehmende häufig dazu neigen, die Sicherheit auf die leichte Schulter zu nehmen, lohnt sich der Zeitaufwand für eine umfassende Instruktion. Begutachten Sie zudem die Arbeitsmittel, ob sie vollständig, geeignet und in einem betriebssicheren Zustand sind.

      Weitere Informationen finden Sie in der Publikation Einrichtungen für das Instandhalten von Fenstern, Fassaden und Dächern und in den Merkblättern Tragbare Leitern und Sicherheit durch Anseilen

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