Schutzmassnahmen auf Deponien beim Entsorgen asbesthaltiger Abfälle
Inhalt
Beschreibung
Abfälle mit Asbest müssen so gesammelt, gelagert, transportiert und entsorgt werden, dass keine Asbestfasern freigesetzt werden und dabei keine Gefahr für Menschen besteht. Asbesthaltige Abfälle mit freien oder sich freisetzenden Fasern gelten als Sonderabfall. Auf Deponien werden asbesthaltige Abfälle nur in staubdicht verschlossenen Gebinden entgegengenommen. Damit die erforderlichen Massnahmen zum Gesundheitsschutz eingehalten werden, sind in der Arbeitsvorbereitung zur Entsorgung folgende Punkte wichtig: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen Sorgen Sie dafür, dass bei Arbeiten mit einer möglichen Asbestexposition (z.B. nach einer Havarie) folgende PSA bereitsteht: Dieses Factsheet wurde komplett überarbeitet und integriert ebenfalls den Inhalt des früheren Factsheets «Entsorgung von festgebundenem Asbest». Beachten Sie zudem unsere Seite Asbest entsorgen.