Schutzmassnahmen auf Deponien beim Entsorgen asbesthaltiger Abfälle

Inhalt

Standard Variante
Bestellnummer
33063.D
Infomittel
Factsheet, PDF
Ausgabe
01.10.2025

Beschreibung

Abfälle mit Asbest müssen so gesammelt, gelagert, transportiert und entsorgt werden, dass keine Asbestfasern freigesetzt werden und dabei keine Gefahr für Menschen besteht. Asbesthaltige Abfälle mit freien oder sich freisetzenden Fasern gelten als Sonderabfall. Auf Deponien werden asbesthaltige Abfälle nur in staubdicht verschlossenen Gebinden entgegengenommen. Damit die erforderlichen Massnahmen zum Gesundheitsschutz eingehalten werden, sind in der Arbeitsvorbereitung zur Entsorgung folgende Punkte wichtig:

  • Ermitteln Sie vor Beginn der Arbeiten die Gefahren und planen Sie die erforderlichen Schutzmassnahmen.
  • Halten Sie das Vorgehen im Umgang mit einem offenen oder beschädigten Gebinde, z.B. bei der Materialannahme oder bei einer Havarie, in einem Konzept schriftlich fest.
  • Instruieren Sie alle involvierten Mitarbeitenden vor Beginn der Arbeiten über die Gefahren und das nötige Vorgehen.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen

Sorgen Sie dafür, dass bei Arbeiten mit einer möglichen Asbestexposition (z.B. nach einer Havarie) folgende PSA bereitsteht:

  • Atemschutzmaske vom Typ FFP3
  • Einweg-Schutzanzüge der Kategorie 3 Typ 5/6
  • Handschuhe

Dieses Factsheet wurde komplett überarbeitet und integriert ebenfalls den Inhalt des früheren Factsheets «Entsorgung von festgebundenem Asbest». Beachten Sie zudem unsere Seite Asbest entsorgen.

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