Tabelle 09 - Integritätsschaden bei Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten an inneren Organen (ohne Atmungsorgane, siehe Tabelle 10)
Inhalt
Beschreibung
Wenn innere Organe eines Menschen als Folge eines Unfalls oder einer Berufskrankheit Schaden nehmen, wird eine Integritätsentschädigung gemäss UVG ausbezahlt. Die Tabelle 09 vermittelt Ihnen einen Überblick darüber, welche Verluste oder Beeinträchtigungen zu Entschädigungsleistungen berechtigen. Die Tabelle umfasst keine Atmungsorgane. Diese werden in der Tabelle 10 behandelt.