Nachweis der Standfestigkeit des Baugrundes – Formular
Inhalt
Beschreibung
Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) verlangt, dass Böschungsneigungen der Standfestigkeit des Baugrunds anzupassen sind. Können sich äussere Einflüsse wie starke Niederschläge, Tauwetter, Lasten oder Erschütterungen negativ auf die Tragfähigkeit auswirken, fordert die BauAV stabilisierende Massnahmen. Bei kritischen Böschungs- und Baugrubensituationen stehen Sie als Bauunternehmen immer dann in der Pflicht, wenn: Ist dies bei Ihrem Projekt der Fall, müssen Sie die Tragfähigkeit der Böschung mit entsprechenden Massnahmen sicherstellen. Zusätzlich verlangt die BauAV einen Sicherheitsnachweis, dass die ergriffenen Vorkehrungen genügen. Dazu beauftragen Sie eine Firma für Geotechnik oder Ingenieurgeologie. Übergeben Sie der betreffenden Fachperson unser Formular, damit sie das Resultat ihrer Abklärung direkt dort einträgt. Somit verfügen Sie nicht nur über den geforderten Sicherheitsnachweis, Sie haben auch die Verantwortlichkeiten geklärt. Weitere Informationen finden Sie in der Bauarbeitenverordnung.