Alleinarbeit kann gefährlich sein – Anleitung für Arbeitgeber und Sibe

Inhalt

      Alleinarbeit kann gefährlich sein. Anleitung für Arbeitgeber und Sicherheitsbeauftragte
      Bestellnummer
      44094.D
      Infomittel
      Informationsschrift, PDF, 28 Seiten, A4
      Ausgabe
      01.10.2023

      Beschreibung

      Unsere Anleitung zeigt Ihnen, welche Bedingungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und Erfahrungen an allein arbeitende Personen, an Einzelarbeitsplätze und an das Notfallkonzept gestellt werden.

      So etwa dürfen Mitarbeitende nur dann alleine arbeiten, wenn sie im Notfall mit sofortiger Hilfe rechnen können. Nicht zulässig ist Alleinarbeit, wenn sich eine Person verletzen und den Notruf nur mithilfe einer Zweitperson aktivieren kann. Besonderen Gefahren ausgesetzt sind beispielsweise Mitarbeitende, die Maschinen bedienen, in Silos und andere Behälter einsteigen oder auf Strommasten und Bahngleisen im Einsatz sind, weshalb hier strenge Auflagen herrschen. Aber auch wer allein im Büro arbeitet, muss bei einem Unfall schnell die nötige Hilfe erhalten.

      Die Broschüre informiert Sie umfassend über die Sicherheitsmassnahmen und Gesetze bei Alleinarbeit. Sie ist in folgende Kapitel unterteilt:

      • Anforderungen an allein arbeitende Personen
      • spezifische Gefahren an Alleinarbeitsplätzen
      • Ermittlung der Gefahrensituation
      • Überwachung allein arbeitender Personen
      • Notfallkonzept
      • Instruktion allein arbeitender Personen

      Die Zahl der Alleinarbeitsplätze nimmt weiter zu. Es lohnt sich, den Empfehlungen der Anleitung zu folgen. So sorgen Sie dafür, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin bei schweren Verletzungen, Bewusstlosigkeit oder anderen Unfällen schnelle Hilfe erhält.

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