Anerkennung ausländischer Spezialisten der Arbeitssicherheit
Als Spezialistin oder Spezialist Arbeitssicherheit müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Falls Sie Ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, benötigen Sie eine Eignungsbestätigung, um Ihre Funktion in der Schweiz ausüben zu können. Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Anforderungen.
Inhalt
Kurz und bündig
Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben, benötigen eine Eignungsbestätigung, wenn sie diese Tätigkeit in der Schweiz ausüben wollen. Für die Anerkennung gilt:
- gleichwertige Ausbildung gemäss Eignungsverordnung
- Besuch eines Passerellenkurses zur schweizerischen Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit
- Prüfung des Antrages auf Eignungsbestätigung durch eine Expertengruppe
Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen und Kursmöglichkeiten.
Anforderungen zur Anerkennung
In der Schweiz tätige Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit müssen eine entsprechende Ausbildung nachweisen. Diese Regelung gilt für folgende Berufsgruppen:
- Sicherheitsfachleute
- Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure
- Arbeitshygienikerinnen und Arbeitshygieniker
- Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner
Diese Fachleute müssen die Anforderungen der sogenannten Eignungsverordnung
Überprüfung der Eignung
Für die Eignungsbescheinigung stellen Sie einen Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Ausbildung zur Spezialistin oder zum Spezialisten der Arbeitssicherheit.
Reichen Sie Ihren Antrag inklusive folgender Dokumente per E-Mail an untenstehende Adresse ein:
- Fähigkeitszeugnis, Diplom Berufslehre oder Studium
- Diplom der vermuteten gleichwertigen Ausbildung in Arbeitssicherheit
- Nachweis der beruflichen Praxis von mindestens drei Jahren für die Anerkennung als Sicherheitsfachperson oder von mindestens zwei Jahren für Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieuren
- Lebenslauf
Danach erhalten Sie Bescheid, ob eine Teilnahme am Kurs «Einführung ins schweizerische Recht» möglich ist. Die Bestätigung Ihrer Eignung erfolgt in zwei Schritten:
1. Formelle Überprüfung der Gleichwertigkeit
Als Dienstleistung für die Durchführungsorgane überprüft eine Expertengruppe der Arbeitsinspektorate und der Suva die Eignung formell. Massgebend sind die Anforderungen, die sich aus der Eignungsverordnung ableiten lassen.
Das zuständige Durchführungsorgan hat das Recht, bei Kontrollen im Einsatzbetrieb die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit anhand der konkreten Tätigkeit zu überprüfen. Diese Überprüfung erfolgt unabhängig davon, ob jemand die formellen Bedingungen für den Einsatz als Spezialistin oder Spezialist der Arbeitssicherheit erfüllt.
2. Passerellenkurs «Einführung in die schweizerische Gesetzgebung über die Arbeitssicherheit»
Ausländische Fachleute der Arbeitssicherheit müssen in jedem Fall zusätzlich zu ihrer Ausbildung den Passerellenkurs absolvieren. Sie können den Antrag auf Überprüfung und die Anmeldung zum Passerellenkurs
Bescheinigung
Sind beide Vorgaben erfüllt, bescheinigt die Expertengruppe die Eignung der betreffenden Personen.
Kontakt
Wenden Sie sich an unsere Fachstelle Ausbildung, wenn Sie Fragen zu Ausbildungen für Fachleute der Arbeitssicherheit haben.