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Ausbildung maschinelle Holzbringung: Unfälle verhindern

Die maschinelle Holzbringung ist Bestandteil der Holzernte. Sie umfasst alle Bewegungen des Holzes zwischen dem Bestand und der Lagerung an einer von Lastwagen befahrenen Strasse. Wer solche Arbeiten ausführt, braucht eine entsprechende Ausbildung.

Inhalt

Kurz und bündig

Die Gefahren bei der maschinellen Holzbringung sind vielfältig. Damit Ihre Mitarbeitenden bei dieser Arbeit nicht in Gefahr geraten, ist für sie eine entsprechende Ausbildung notwendig.

Diese Punkte, gilt es zu beachten:

  • Wer mit der Maschine Holzbringungsarbeiten ausführt, muss zwingend eine spezifische Ausbildung absolvieren.
  • Jugendliche dürfen keine Holzbringungsarbeiten ausführen. Ausgenommen sind Jugendliche in Berufsausbildung mit einer definierten Ausnahme in der betreffenden Bildungsverordnung.

Mit einer gezielten Ausbildung leisten Sie einen zentralen Beitrag zur Unfallverhütung. Dabei profitieren alle: Ihre Mitarbeitenden und Ihre Firma.

Erforderliche Ausbildung

Damit Ihre Mitarbeitenden Holzbringungsarbeiten mit Maschinen sicher ausführen können, müssen diese über spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die entsprechenden Kompetenzen der Ausbildungen sind in der EKAS Richtlinie Nr. 2134 Forstarbeiten im Anhang 8  beschrieben.

Für folgende Tätigkeiten der maschinellen Holzbringung braucht es eine Ausbildung:

Bodengebundene Holzbringung

  • Holzbringung mit Forstfahrzeugen, die mit einer Seilwinde ausgerüstet sind.
  • Holzbringung mit Forstfahrzeugen, die mit Hebegeräten ausgerüstet sind.

Holzbringung mit Helikopter

  • Holzbringung mit dem Helikopter (für zugeteilte Mitarbeitende).
  • Holzbringung mit dem Helikopter, Task-Spezialist-Third-Party (TST), Flughelfer/-in Dritter.
  • Holzbringung mit dem Helikopter, Task-Spezialist-Operateur (TSOP).
  • Flughelfer/-in des Helikopterbetriebs.

Holzbringung mit Seilkran

  • Lasten an Seilkrananlagen anschlagen und lösen.
  • Seilkrananlagen bedienen.
  • Montage und Demontage von Seilkrananlagen.
  • Kontrollen an Seilkrananlagen.
  • Projektierung von Seilkrananlagen.
  • Instandhaltung von Seilkrananlagen.

Denken Sie daran, die Ausbildungen zu dokumentieren. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in der EKAS Richtlinie Nr. 2134 Forstarbeiten , insbesondere in den Anhängen 5 und 8. (Link)

Auskunft zur Ausbildungspflicht

Gerne beantworten wir Ihre allgemeinen Fragen zur Ausbildungspflicht:

Gesetzliche Grundlagen

Für die maschinelle Holzbringung benötigen Forst-Mitarbeitende einen schriftlichen Kompetenznachweis. Fehlt dieser - auch wenn die fachliche Erfahrung vorhanden ist - sind die Kompetenzen der Mitarbeitenden zu prüfen und wo nötig, eine entsprechende Ausbildung anzuordnen.

  • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6 Information und Anleitung der Arbeitnehmer
  • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8 Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren
  • Jugendschutzverordnung Art. 4 Gefährliche Arbeiten

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