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Arbeitsunfall «Forstwart von Baumstamm überrollt» für die Instruktion

Der Arbeitsunfall «Forstwart von Baumstamm überrollt» mit Fehleranalyse für Ihre Instruktion zeigt, wie schnell sich falsche Entscheide im Wald fatal auswirken können. Dieser Unfall wäre nicht geschehen, wenn der junge Förster einen sicheren Standort gewählt hätte und vorsichtiger gewesen wäre.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Im Wald sind Sicherheitsregeln zentral, um sich und andere vor Unfällen zu schützen. Dies gilt besonders, wenn Bäume gefällt und transportiert werden. Im Fall dieses Arbeitsunfalls wollten Forstmitarbeitende in einer Hanglage Holz zum Transport mit einer Seilkrananlage vorbereiten.

      Leider beging ein junger Forstwart verhängnisvolle Fehler.

      • Ein Trämel geriet plötzlich ins Rollen. Dabei traf er den Forstwart und verletzte ihn tödlich.
      • Der junge Mann hatte die Gefahr unterschätzt und keinen sicheren Standort gewählt.
      • Er hatte den Arbeitsort nicht auf mögliche Gefahren geprüft und die nötigen Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen.

      Wenn der Forstwart vorsichtiger gewesen wäre, hätte er den Abend wohl mit seiner Familie verbracht.

      Rekonstruktion des Unfalles

      Diese Schilderung beruht auf einem wahren Fall. Wir befinden uns in einem Holschlag in Hanglage. Drei Mitarbeitende eines Forstbetriebs wollen Baumstämme, sogenannte Trämel, mit einer Seilkrananlage abtransportieren. Um die Trämel anhängen zu können, befestigt ein junger Forstwart Drahtseilstruppen an den Stämmen. 

      Nachdem er den oberen Trämel transportfertig gemacht hat, begibt er sich zum nächsten Stamm, der etwa zwei Meter weiter unten liegt. Während er dort arbeitet, rollt der obere Trämel ab und verletzt den Mitarbeiter tödlich. 

      Seine Kollegen eilen ihm zu Hilfe, doch erliegt der Verunfallte noch im Wald seinen schweren Verletzungen.

      Analyse der Fehlerkette

      Wenn man den Fall «Forstwart von Baumstamm überrollt» genauer anschaut, findet man zwei Ursachen, die für diesen Arbeitsunfall verantwortlich waren.

      Gefahr nicht erkannt, kein sicherer Standort

      Die Unfalluntersuchung ergab, dass die Mitarbeitenden sich vor Arbeitsbeginn zu wenig mit der Gefahrensituation befasst hatten. Der junge Forstwart hatte keinen sicheren Standort gewählt. Da er verstorben ist, weiss man nicht, ob er die Gefahr gar nicht erkannt oder die Lage falsch beurteilt hat.

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      Der junge Mann ist sich nicht bewusst, dass er einen unsicheren Standort hat und in grosser Gefahr schwebt. 

      So verhindern Sie ähnliche Unfälle

      Als Arbeitgebende und Betriebsleitende

      • Sorgen Sie dafür, dass alle Mitarbeitenden über die für ihre Tätigkeit notwendige Ausbildung und Instruktion verfügen und regelmässig weitergebildet werden.
      • Wählen Sie ein Arbeitsverfahren, bei dem möglichst keine Stämme abrollen können (beispielsweise Ganzbaumverfahren).
      • Instruieren Sie Mitarbeitende umfassend. Besprechen Sie das vorgesehene Arbeitsverfahren, den Arbeitsablauf, die Arbeitsplatzgestaltung, die möglichen Gefahren und erforderlichen Sicherheitsmassnahmen.

      Beim Seilkraneinsatz im Holzschlag befinden sich Gefahrenzonen vor allem

      1. unter dem Tragseil und unter der Last
      2. in Seilwinkeln, im Zugseilbereich
      3. am Hang unterhalb der Last
      4. im Schwenkbereich der Last

      Als Mitarbeitende

      • Beurteilen Sie die Situation auf dem Arbeitsplatz laufend neu. Wählen Sie immer die sicherste Arbeitsmethode. Transportieren Sie, je nach Gefährdung, Stämme einzeln ab und beginnen Sie mit den oberen Stämmen.
      • Am Hang wenn möglich nie unterhalb von Lasten arbeiten.
      • Nehmen Sie einen sicheren Standort ein. Er befindet sich in Hanglagen oberhalb von Lasten, Trämeln und Stämmen.

      Downloads und Bestellungen

      Rechtliche Grundlagen

      Hier finden Sie weitere Informationen zu den Verordnungen, die für Ihre Mitarbeitenden im Forst wichtig sind:

      • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, Information und Anleitung der Arbeitnehmer Art. 6
      • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren Art. 8
      • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, Pflichten des Arbeitnehmers Art. 11

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