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Ausbildung Pistenfahrzeug

Pistenfahrzeuge bewegen sich in schwierigem Gelände, teils unter Lawinengefahr oder in der Nähe von Schneesportlern. Damit Pistenfahrzeugfahrer mit diesen Gefahren und dem Fahrzeug selbst umgehen können, braucht es eine entsprechende Ausbildung.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Das Führen von Pistenfahrzeugen kann man als eine abenteuerliche Beschäftigung bezeichnen: Meistens bei Dunkelheit fahren die Pistenraupen die steilsten, teilweise vereisten Pisten herauf und herunter. Dabei müssen sie auch mit starken Querneigungen zurecht kommen und teilweise bei minimaler Sicht operieren.

      Beachten Sie dabei folgende Punkte:

      • Das Führen von Pistenfahrzeugen gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Deshalb ist eine Schulung mit Ausbildungsnachweis (Pistenfahrzeugführer) notwendig. Diese wird von den Regionalverbänden der SBS (Seilbahnen Schweiz) angeboten.
      • Voraussetzung ist, dass Sie über einen Führerausweis der Kategorie F verfügen.

      Erforderliche Ausbildung und Nachweis

      Fahren Sie Pistenfahrzeuge oder sind Sie für Pistenfahrzeugführer verantwortlich? Dann wissen Sie es bestimmt: Jeder Fahrer braucht eine Ausbildung – auch dann, wenn er oder sie langjährige Erfahrung hat. Der Kurs ist spätestens im zweiten Winter eines Fahrer-Einsatzes zu besuchen. Vor dieser Schulung sind Sie dafür verantwortlich, dass die Pistenfahrzeugführer von einem ausgebildeten und erfahrenen Fahrer angeleitet und überwacht werden. Zu diesem Zweck fährt ein ausgebildeter Pistenfahrzeugführer mit dem Auszubildenden mit oder beide fahren mit eigenen Pistenraupen. In diesem Fall müssen sie durch Sichtkontakt und Funk verbunden sein. Nach einem zweitägigen Kurs erhalten die neuen Fahrer einen Ausbildungsnachweis. Dem voraus geht eine praktische, schriftliche und mündliche Prüfung.

      Auffrischungskurs

      Die Suva empfiehlt regelmässige Auffrischungskurse. So leisten Sie ein wertvolles Investment in Ihre Mitarbeitenden: Sie können dadurch ihr Wissen aufrechterhalten und auch neues dazulernen.

      Ausbildungsinstitutionen

      Die Kurse werden von den Regionalverbänden von Seilbahnen Schweiz  organisiert und in den Regionen durchgeführt.

      Auskunft zur Ausbildungspflicht

      Kontaktieren Sie uns für allgemeine Auskünfte zur Ausbildungspflicht. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

      Gesetzliche Grundlagen

      • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 6  Information und Anleitung der Arbeitnehmer
      • Verordnung über die Unfallverhütung Art. 8  Vorkehren bei Arbeiten mit besonderen Gefahren
      • Jugendschutzverordnung Art. 4  Gefährliche Arbeiten

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