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Arbeitsschuhe: häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fussschutz ist ein wichtiges Thema und es ist entscheidend, dass Sie genau Bescheid wissen. Gerne haben wir Ihnen hier Antworten auf häufige Fragen rund um Arbeitsschuhe, Sicherheitsschuhe etc. zusammengestellt. Informieren Sie sich jetzt.

Inhalt

      Kurz und bündig

      Ganz gleich ob Sie Arbeitgeber/Arbeitgeberin, Vorgesetzter/Vorgesetzter oder selbst Träger/Trägerin von Sicherheitsschuhen sind: Hier finden Sie die Antworten auf wichtige Fragen.

      FAQ zu Fussschutz

      Sie haben Fragen rund um Arbeitsschuhe, Sicherheitsschuhe, Berufsschuhe, Arbeitsstiefel und Co? Hier finden Sie die Antworten auf häufige und wichtige Fragen.

      Bei welcher Arbeit welche Sicherheitsschuhe notwendig sind, hängt davon ab, welche Gefahren am jeweiligen Arbeitsplatz auftreten können. Entsprechend gibt es eine Vielzahl verschiedener Sicherheitsschuhe mit unterschiedlichen Sicherheitsklassen.

      Ein Tipp von uns: Bei der Auswahl hilft Sapros, der Online-Marktplatz für Sicherheitsprodukte. Suchen Sie passende Sicherheitsschuhe  nach mechanischen Gefahren wie Zehenschutz (Stahlkappenschuhe) , nach Schutzstufen wie Sicherheitsschuhe S3  und nach weiteren Kriterien.

      Wenn Sie Arbeitgeber/Arbeitgeberin oder Vorgesetzte/Vorgesetzter sind, ist es wichtig, dass Sie auf folgende Punkte achten:

      • Setzen Sie nur sicherheitskonforme Sicherheitsschuhe (EN 20345) ein.
      • Beziehen Sie die Mitarbeitenden bei Evaluation und Kauf mit ein. Dies fördert die Tragakzeptanz.
      • Bestimmen Sie Verantwortliche für die Beschaffung und regelmässige Überprüfung der Sicherheitsschuhe.
      • Informieren und sensibilisieren Sie die Betroffenen regelmässig für die Gründe, warum Sicherheitsschuhe in Ihrem Betrieb notwendig sind
      • Instruieren Sie die Mitarbeitenden betreffend Wartung und Pflege der Sicherheitsschuhe.
      • Kontrollieren Sie regelmässig, ob die Sicherheitsschuhe getragen werden.

      Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin erforderliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen hat. Wenn Sicherheitsschuhe aufgrund der vorkommenden Gefahren erforderlich sind, gehen die Kosten deshalb immer ganz zu Lasten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin. Bitte beachten Sie: Die Suva zahlt keine Beiträge an Sicherheitsschuhe.

      Wer die Kosten einer orthopädischen Anpassung aufgrund einer Fussdeformation übernimmt, hängt von der Ursache dieser Deformation ab. Je nach Ursache können unterschiedliche Leistungsträger dafür in Frage kommen (Invalidenversicherung, Krankenkasse, Unfallversicherung). Klären Sie deshalb die Ursache einer Fussdeformation ärztlich ab und nehmen Sie danach Kontakt mit der zuständigen Versicherung auf.

      Wie viele Paar Sicherheitsschuhe der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin pro Jahr zur Verfügung stellen muss, hängt vom Gebrauch, der Abnutzung und der Hygiene ab. Ist die Sicherheit nicht mehr gewährleistet, müssen die Schuhe ersetzt werden. Sind die Schuhe defekt, müssen sie auf jeden Fall ersetzt werden. Wo Sicherheitsschuhe dauernd nasser Umgebung ausgesetzt und durchnässt werden, sind Sie verpflichtet, ein zweites Paar zur Verfügung zu stellen.

      Ein Arztzeugnis entbindet Sie nicht von der Sicherheitsschuh-Tragpflicht. Wenn Sie Sicherheitsschuhe aufgrund einer vorübergehenden Behinderung nicht tragen können, so dürfen Sie ausschliesslich in Bereichen arbeiten, in denen das Tragen der Sicherheitsschuhe nicht notwendig ist.

      Wenn ein Mitarbeitender/eine Mitarbeitende sich trotz aller Motivationsbemühungen weigert, Sicherheitsschuhe zu tragen, fehlt eine Voraussetzung für die weitere Beschäftigung dieser Person. Sofern keine Versetzung an einen Arbeitsplatz ohne Sicherheitsschuh-Tragpflicht möglich ist, ist eine Kündigung unter Umständen unumgänglich.

      Solange am Arbeitsplatz keine Tragpflicht für Sicherheitsschuhe besteht, können natürlich private Schuhe getragen werden. Sicherheitsschuhe dürfen aber nicht durch private, robuste Schuhe ersetzt werden. Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber, welche Schuhe bei der Arbeit getragen werden dürfen oder müssen.

      Wenn Ihnen bisher kein Sicherheitsschuh gepasst hat, wenden Sie sich an Schuhhersteller oder Lieferanten. Es gibt Hersteller, die Sonderausführungen anbieten oder die Möglichkeit haben, Sonderanfertigungen extra herzustellen.

      Der Unterschied zwischen Sicherheitsschuhen (Kennzeichnung S, EN 20345) und Schutzschuhen (Kennzeichnung P, EN 20346) liegt bei einem geringeren Schutzniveau der Schutzschuhe für die Zehen (Schutzkappen). Schutzschuhe werden heute praktisch nicht mehr eingesetzt. Berufsschuhe (Kennzeichnung O, EN 20347) weisen gar keinen Zehenschutz auf. Sie besitzen hingegen mindestens einen anderen schützenden Bestandteil (z. B. Durchtrittsicherheit).

      Die Notwendigkeit von Sicherheitsschuhen ergibt sich aus den am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahren. Im Umgang mit Patienten und Patientinnen kann beispielsweise ein guter Halt bzw. eine gute Rutschfestigkeit gefordert sein. Dem ist mit geeignetem Schuhwerk Rechnung zu tragen.

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