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Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden (Unternehmen)

Sicherheit ist Chefsache. Denn als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für die Arbeitssicherheit. Wer dies vernachlässigt, kann bei einem Unfall strafrechtlich belangt werden. Darum haben wir für Sie die wichtigsten Rechte und Pflichten von Unternehmen sowie die gesetzlichen Grundlagen zusammengestellt.

Inhalt

Kurz und bündig

Ein Arbeitsunfall kann schwerwiegende Folgen haben – nicht nur für die direkt betroffene Person. Deshalb sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eine Führungsaufgabe, die zu den Pflichten von Unternehmen gehören. Viele Führungsverantwortliche sind sich dessen jedoch zu wenig bewusst.

  • Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber tragen Sie die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.
  • Erfüllen Sie Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber, indem Sie mit geeigneten Sicherheitsmassnahmen dafür sorgen, dass das Leben und die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmenden stets geschützt sind.
  • Für alle Sicherheitsmassnahmen in Ihrem Unternehmen tragen Sie die entsprechenden Kosten als Teil der Arbeitgeberfürsorge.

Verantwortung in der Arbeitssicherheit

Ein Arbeitsunfälle, ein tragisches Schicksal. Warum ist es so weit gekommen und wer trägt die Verantwortung? Unser Beispiel zeigen, wie sich ein Arbeitsunfall auswirkt – auf die Direktbetroffenen aber auch auf ihre Vorgesetzten und ihre Familien. Missachten Sie nie Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber.

Ein Buch über die Zivilprozessordnung (ZPO) liegt auf einem Tisch. Daneben ist die Hand eines Richters und ein Glas Wasser zu sehen.

Rechte und Pflichten in der Arbeitssicherheit

Sicherheit ist Chefsache

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, aber auch als Vorgesetze oder Vorgesetzter tragen Sie die Verantwortung für die Arbeitssicherheit. Sie müssen beispielsweise prüfen, welche Gefahren es in Ihrem Betrieb gibt und die notwendigen Schutzmassnahmen treffen. Vernachlässigen Sie diese Pflicht, können Sie rechtlich belangt werden.

Stopp bei Gefahr

Alle haben das Recht und die Pflicht «Stopp» zu sagen, wenn Gefahr droht. Nicht nur Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, sondern auch Ihre Mitarbeitenden. Stellen Sie deshalb die Arbeit vorübergehend ein, bis die Gefahr behoben ist.

Keine Arbeit ohne Instruktion

Alle Ihre Mitarbeitenden müssen jederzeit wissen, wie sie sicher arbeiten können. Dies gilt auch für Lernende und Temporär-Mitarbeitende. Schulen Sie deshalb Ihre Mitarbeitenden regelmässig oder lassen Sie dies von Spezialistinnen oder Spezialisten vornehmen. Insbesondere auch hinsichtlich der lebenswichtigen Regeln der Suva.

Instruktionen effizient planen und durchführen
Lebenswichtige Regeln

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Pflichten im Betrieb: interne Umsetzung

Der Chef bezahlt die Schutzausrüstung

Ihre Mitarbeitenden, Lernenden und Temporär-Mitarbeitenden benötigen eine Schutzausrüstung, wenn ihre Arbeit dies erfordert. Dafür sind Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber gemäss Art. 5 VUV (Persönliche Schutzausrüstung)  zuständig – ebenso wie für die entsprechenden Kosten. Das gilt auch, wenn Sie die Persönliche Schutzausrüstung infolge normaler Abnützung ersetzen müssen.

Mitarbeitende informieren und anhören

Bevor Sie einen Entscheid zur Arbeitssicherheit treffen, müssen Sie Ihre Mitarbeitenden anhören (Art. 6 VUV Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmenden) . Zu Ihren Aufgaben gehört auch, die Arbeitnehmenden über Anordnungen der Behörden zu informieren (Art. 6a VUV Information und Anleitung der Arbeitnehmenden ).

Aufgaben an Mitarbeitende übertragen

Sie können Aufgaben im Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit an Mitarbeitende gemäss Art. 7 VUV Übertragung von Aufgaben  übertragen. Dazu müssen Sie diese Person aus- sowie weiterbilden und ihr entsprechende Kompetenzen erteilen. Wichtig: Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber tragen Sie trotzdem die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.

Besondere Gefahren und externe Fachpersonen

Arbeiten mit besonderen Gefahren

Wenn Ihre Mitarbeitenden besonders gefährliche Arbeiten ausführen, benötigen Sie dafür eine Ausbildung (Art. 8 VUV Besondere Arbeiten  und Art. 82a UVG Arbeiten mit besonderen Gefahren ). Zu diesen Arbeiten zählen beispielsweise das Führen von Staplern, Kranen und Baumaschinen, das Arbeiten am hängenden Seil, der Umgang mit Sprengstoffen oder gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Asbest.

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Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen

Es gibt Arbeitsorte, wo mehrere Firmen gleichzeitig tätig sind, beispielsweise auf Baustellen, bei Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten. In diesem Fall müssen Sie sich mit den anderen Unternehmen absprechen, um die Arbeitssicherheit stets zu gewährleisten (Art. 9 VUV Zusammenarbeit mehrerer Betriebe ).

Ausgeliehenes Personal

Vielleicht leihen Sie manchmal Personal von anderen Firmen aus, um Arbeitsspitzen zu bewältigen. Auch diese Personen müssen Sie vor Gefahren schützen. Es gelten dieselben Regeln wie für Ihre eigenen Mitarbeitenden (Art. 10 VUV Verleih von Personal ).

Spezialisten beiziehen

Wenn in Ihrem Unternehmen das Wissen zu besonderen Gefahren fehlt, ist es Ihre Pflicht, entsprechende Spezialistinnen oder Spezialisten der Arbeitssicherheit beizuziehen (Art. 11a VUV Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit ). Das sind beispielsweise Arbeitsärzte, Arbeitshygienikerinnen, Sicherheitsfachleute oder Sicherheitsingenieurinnen.

Recht auf Beratung

Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich auf jeden Fall Hilfe und Rat zu den richtigen Sicherheitsmassnahmen. Denn Sie haben jederzeit das Recht, sich von den sogenannten «Durchführungsorganen» (Suva, SECO, kantonale Arbeitsinspektorate) beraten zu lassen.

Produktesicherheit

Bringen Sie ein neues Produkt wie z.B. eine Maschine oder eine Persönliche Schutzausrüstung auf den Markt? Egal, ob Sie Hersteller, Importeurin oder Händler sind; Sie müssen jederzeit gewährleisten, dass Ihre Produkte sicher und CE konform sind. Dies gilt in der Schweiz, aber auch innerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum. Gerne unterstützen wir Sie bei der Produktzertifizierung. Die rechtliche Grundlage zur Produktsicherheit finden Sie im entsprechenden Bundesgesetz .

Gesetzliche Grundlagen

Verschiedene Gesetze, Verordnungen und Richtlinien regeln die Arbeitssicherheit in der Schweiz. Wir stellen Ihnen die wichtigsten kurz vor:

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