Schreiner mit partikelfiltrierender Atemschutzmaske beim Schleifen einer Holzplatte.

Persönliche Schutzausrüstung in der Holzverarbeitung

In der Holzverarbeitung lassen sich nicht immer alle Unfall- und Gesundheitsgefahren vollständig ausschliessen. Umso wichtiger ist der korrekte und konsequente Einsatz der Persönlichen Schutzausrüstung Ihrer Mitarbeitenden in allen potenziell gefährlichen Bereichen.

Inhalt

Kurz und bündig

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Ihre Mitarbeitenden kommt dann zum Zug, wenn Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

  • Stellen Sie Ihren Mitarbeitenden eine geeignete PSA zur Verfügung.
  • Legen Sie fest, bei welchen Tätigkeiten die PSA getragen werden muss.
  • Stellen Sie durch regelmässige Kontrollen sicher, dass diese Regeln von Ihren Mitarbeitenden befolgt werden.

Mit einer praktischen Auswahlhilfe unterstützt die Suva Ihren Betrieb bei der Suche nach der passenden PSA für Ihre Mitarbeitenden.

Unfall- und Gesundheitsgefahren in der Holzverarbeitung

In holzverarbeitenden Betrieben gibt es zahlreiche Tätigkeiten mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.

  • Mechanische Gefahren: sich stechen, schneiden oder quetschen; von herabfallenden Teilen getroffen werden; von rotierenden Werkzeugen erfasst werden
  • Gesundheitsgefährdung: Lastentransport von Hand; ungünstige Körperhaltungen und Bewegungen
  • Absturzgefahr: Montagearbeiten; Instandhaltungs- und Unterhaltsarbeiten; ungesicherte Absturzkanten im Betrieb
  • Gesundheitsgefährdende Stoffe: Holzstaub, Asbest und Chemikalien
  • Gehör- und gesundheitsgefährdender Lärm

Für gefährliche und potenziell gefährliche Tätigkeiten müssen Sie Ihren Mitarbeitenden eine geeignete PSA zur Verfügung stellen. Legen Sie aufgrund der gesetzlichen Vorschriften und der Sicherheitsregeln fest, bei welchen Arbeiten das Tragen der PSA Pflicht ist und bei welchen Tätigkeiten das Tragen empfohlen wird. Stellen Sie durch regelmässige Kontrollen sicher, dass diese Regeln von Ihren Mitarbeitenden befolgt werden.

Schreinerin mit Gehörschutz bei der Arbeit an einer Plattenkreissäge.
Korrektes Arbeiten an der Plattenkreissäge – geschützt durch einen adäquaten Gehörschutz.
Schreiner mit Bügelschutzbrille und Gehörschutz beim Bearbeiten eines Werkstücks.
Korrekte Bearbeitung eines Werkstücks – geschützt durch Bügelschutzbrille und Gehörschutz.
Schreiner mit partikelfiltrierender Atemschutzmaske beim Schleifen einer Holzplatte.
Korrektes Schleifen einer Holzplatte – geschützt durch eine partikelfiltrierende Atemschutzmaske.
Mitarbeiter einer Schreinerei mit Schutzhandschuhen beim Bewegen eines Holzbalkens.
Korrektes Bewegen eines Holzbalkens – mit Schutzhandschuhen.
Arbeiter mit Sicherheitsschuhen beim Führen eines mit Holzplatten beladenen Handhubwagens.
Korrektes Führen eines Handhubwagens – geschützt durch Sicherheitsschuhe.
Arbeiter mit Schutzhelm beim Anbringen eines provisorischen Geländers rund um eine Absturzstelle.
Montagearbeiten auf einer Baustelle – korrekt ausgerüstet mit obligatorischem Schutzhelm.
Ein Mitarbeiter befindet sich auf einem Vordach in der Nähe des Randes und trägt einen Anseilschutz. Er ist mit einem Seil gesichert.
Korrekt ausgeführte Montagearbeiten mit Anseilschutz (Rückhaltesystem) auf einem Vordach.

Gehörschutz

Die Anforderungen an ein Gehörschutzmittel hängen von der ausgeübten Tätigkeit ab – und natürlich auch von der Nutzerin bzw. dem Nutzer. Bei der Auswahl des Gehörschutzes sollten Sie deshalb stets die persönlichen Bedürfnisse Ihrer Mitarbeitenden berücksichtigen.

Probieren Sie mit Ihren Mitarbeitenden verschiedene Arten und Marken von Gehörschutzmitteln aus und informieren Sie Ihr Personal über die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Typen. So eignen sich etwa Gehörschutzkapseln oder -bügel durchaus für kürzere Einsätze. Für eine längere Tragdauer oder einen Einsatz bei hohen Temperaturen sind sie indessen nicht geeignet.

Unter Berücksichtigung der Schalldruckpegel können Ihre Mitarbeitenden das passende Gehörschutzmittel selbständig auswählen. Die wichtigsten Kriterien dazu sind:

  • Passform und Tragkomfort
  • Verfügbarkeit (immer griffbereit)
  • Kombinationsmöglichkeit mit anderen Schutzausrüstungen (Helm, Schutzbrille, Atemschutz)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Gehörschutz.

Auswahlhilfe Gehörschutz

Gefährdung/Tätigkeit Schutz
Lärmbelastung < 90 dB(A): Schreinerei, Montage, Arbeit an lärmgekapselten Maschinen, mechanische Arbeit Gehörschutzstöpsel

Lärmbelastung 90-95 dB(A): Sägerei, Zimmerei, Maschinen- und Zuschneidearbeit, Pellet- und Kistenfabrikation Gehörschutzstöpsel

Bügelgehörschutz

Kapselgehörschutz
 

Wichtige Dokumente

Weiterführende Informationen zum Thema Gehörschutz finden Sie unter den folgenden Links:

Augenschutz

Achten Sie bei der Auswahl von Augen- und Gesichtsschutz für Ihre Mitarbeitenden auf die folgenden Kriterien:

  • Passform
  • Verstellbarkeit von Bügellänge und Neigungswinkel (Brillen)
  • Beschlagfreiheit und UV-Schutz (Sichtscheiben)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Augenschutz.

Auswahlhilfe Augenschutz

Gefährdung/Tätigkeit Schutz
Staub, Späne, Splitter (Gefahr vorwiegend von vorne) Bügelschutzbrille

Geschlossene Bügelschutzbrille
Staub, Späne, Splitter (Gefahr aus allen Richtungen) Geschlossene Bügelschutzbrille

Vollsichtschutzbrille

Schutzschild
 
Überkopfarbeiten Geschlossene Bügelschutzbrille

Vollsichtbrille
Blendung durch Sonnenlicht (Aussenarbeiten, starke Lichtdämpfung) Schutzbrille mit Sonnenschutzfilter

Atemschutz

Atemschutz gegen Staub

Damit Ihre Mitarbeitenden zuverlässig vor Holzstaub geschützt sind, müssen die Maschinen zur Holzbearbeitung in Ihrem Betrieb mit einer technischen Absaugvorrichtung ausgestattet sein. Wo notwendig, müssen Sie Ihren Mitarbeitenden zusätzlich eine geeignete PSA gegen Schleif- und Holzstaub zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Atemschutz.

Vorsicht vor krebserzeugendem Staub

Je nach Art des Materials kann Holzstaub krebserzeugend sein (z. B. Buche, Eiche oder Tropenhölzer). Beim Bearbeiten dieser Holzarten ist das Tragen der richtigen Atemschutzmaske Pflicht.

Auswahlhilfe Atemschutz bei Holzstaub

Gefährdung/Tätigkeit Schutz
Schleifen (krebserzeugender Holzstaub – z. B. Buche, Eiche oder Tropenhölzer) Partikelfiltrierende Maske mit höchstem Schutz P3/FFP3

Bis 30-fache maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK); zeitlich begrenzter Einsatz.
Schleifen (Holzstaub) Partikelfiltrierende Maske mit gutem Schutz P2/FFP2

Bis 10-fache maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK); zeitlich begrenzter Einsatz.

Atemschutz bei Asbestarbeiten

Bei Arbeiten mit Asbest müssen Sie und Ihre Mitarbeitenden die lebenswichtigen Regeln Ihrer Branche berücksichtigen – und entsprechend handeln.

Atemschutz beim Spritzlackieren

Richten Sie für die Oberflächenbehandlung einen Spritzraum mit integrierter Absaugvorrichtung ein.

Auswahlhilfe Atemschutz beim Spritzlackieren

Bei der Auswahl des geeigneten Atemschutzes sind die Angaben des entsprechenden Sicherheitsdatenblatts zu beachten (Abschnitt 8.2; Persönliche Schutzausrüstung).

Gefährdung/Tätigkeit Schutz
Spritzen mit Wasserlacken (Aerosole von organischen Verbindungen) Partikelfiltrierende Maske mit gutem Schutz P2/FFP2

Bis 10-fache maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK); zeitlich begrenzter Einsatz.
Spritzen mit lösemittelhaltigen Lacken (Dämpfe und Aerosole von Lösungsmitteln und organischen Verbindungen) Partikelfiltrierende Maske mit gutem Schutz P2 und zusätzlichem Aktivkohlefilter A

Bis 10-fache maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK); zeitlich begrenzter Einsatz.

 

Spritzen mit Polyurethan–Lacken (Zweikomponenetenlacke, Zweikomponenten-PUR, PU-Lack, DD-Lack, Zweikomponentenhärter)
Aerosole von Isocyanaten
(kann zu einer Sensibilisierung und zu Isocyanat-Asthma führen)
Gebläsefiltergerät

Druckluft-Schlauchgerät

Lassen Sie sich vor der Anschaffung eines solchen Systems von Ihren Lieferanten beraten.

Handschutz

Bei der Wahl geeigneter Schutzhandschuhe für Ihre Mitarbeitenden sollten Sie die folgenden Faktoren berücksichtigen:

  • Schutzwirkung gegen mechanische, chemische, thermische oder andere Gefahren
  • Handhabbarkeit von Gegenständen (Anforderungen an Haptik und Motorik)

So sollten Sie beispielsweise für die Handhabung scharfkantiger Werkstücke (Glas usw.) Schutzhandschuhe mit erhöhtem Schnittschutz wählen.

Vorsicht bei rotierenden Teilen!

Bei Maschinen mit rotierenden Teilen (Drehbank, Bohrmaschine, Drechslerbank usw.) würden Handschuhe die Unfallgefahr erhöhen. Das Tragen von Schutzhandschuhen ist bei Arbeiten an diesen Maschinen deshalb verboten.

Für Arbeiten an Abrichthobelmaschinen, Tischkreissägen oder Kehlmaschinen sind geeignete, eng anliegende Schutzhandschuhe erlaubt. Zentrale Kriterien für die Wahl des richtigen Produkts sind unter anderem Passform, Gefühlsechtheit sowie Abrieb- und Schnittfestigkeit des Schutzhandschuhs.

Mehr zum Thema finden Sie auf der Seite Handschutz, Armschutz und Hautschutz.

piktogramm-handschuhverbot.ai

Verbotsschild: «Tragen von Schutzhandschuhen verboten»

Auswahlhilfe Schutzhandschuhe

Schutzhandschuhe für Zimmerleute und Holzbauer

Gefährdung/Tätigkeit Schutz
Handwerkliche Arbeiten bei Nässe und Kälte Gefütterte, wasserdichte Handschuhe
Schutz vor Schnittverletzungen bei besonders scharfkantigen Gegenständen (Glasbruch, Messer usw.) Handschuhe mit erhöhtem Schnittschutz
Handwerkliche Arbeiten im Winter oder mit kalten Gegenständen Gefütterte, nicht wasserdichte Handschuhe
Allgemeine handwerkliche Arbeiten mit Kontakt zu Zement, Harzen und anderen pastösen oder öligen Produkten Textilhandschuhe zum Schutz gegen mechanische Gefahren

Beschichtung mit einem gewissen Schutz bei gelegentlichem Kontakt mit feuchten, öligen oder klebrigen Oberflächen.
Handwerkliche Arbeiten mit geringer Verletzungsgefahr (Holzsplitter, Metallgräten usw.) Teilbeschichtete Textilhandschuhe

Beschichtung mit einem gewissen Schutz gegen Holzsplitter, Metallgräten usw.

Schutzhandschuhe für Schreiner

Gefährdung/Tätigkeit Schutz
Mischen von Zweikomponentenharzen (Epoxy, Acrylate usw.) Chemikalienresistente Handschuhe aus verschiedenen Materialien

Seriöse Hersteller bieten Ihnen detaillierte Informationen über die Chemikalienbeständigkeit ihrer Produkte.
Arbeiten mit Zweikomponentenharzen, Lacken, Farben und Klebern (Schutz vor unbeabsichtigtem Kontakt) Handschuhe aus dünnem Nitril

Nach Verunreinigung sofort wechseln: Schon bei kurzem Kontakt mit gewissen Chemikalien kann das Material einreissen oder sich auflösen.
Schutz vor Schnittverletzungen bei besonders scharfkantigen Gegenständen (Messer, Glasbruch usw.) Handschuhe mit erhöhtem Schnittschutz
Handwerkliche Arbeiten mit geringer Verletzungsgefahr (Holzsplitter, Metallgräten usw.) Teilbeschichtete Textilhandschuhe

Beschichtung mit einem gewissen Schutz gegen Holzsplitter, Metallgräten usw.

Schutzhandschuhe für Bodenleger

Gefährdung/Tätigkeit Schutz
Mischen von Zweikomponentenharzen (Epoxy, Acrylate usw.) Chemikalienresistente Handschuhe aus verschiedenen Materialien

Seriöse Hersteller bieten Ihnen detaillierte Informationen über die Chemikalienbeständigkeit ihrer Produkte.

Allgemeine handwerkliche Arbeiten (trocken) Handschuhe zum Schutz gegen mechanische Gefahren

Die Grundanforderungen der Norm SN EN 388 werden von verschiedenen Typen erfüllt.
Arbeiten mit Zweikomponentenharzen, Lacken, Farben und Klebern (Schutz vor unbeabsichtigtem Kontakt) Handschuhe aus dünnem Nitril

Nach Verunreinigung sofort wechseln: Schon bei kurzem Kontakt mit gewissen Chemikalien kann das Material einreissen oder sich auflösen.
Schutz vor Schnittverletzungen bei besonders scharfkantigen Gegenständen (Messer, Glasbruch usw.) Handschuhe mit erhöhtem Schnittschutz

Schutzhandschuhe für Glaser und Fensterbauer

Gefährdung/Tätigkeit Schutz
Schutz vor Schnittverletzungen bei scharfkantigen Gegenständen (Glasbruch, Messer usw.) Armstulpen mit erhöhtem Schnittschutz

Handschuhe mit erhöhtem Schnittschutz
Schutz vor Stichverletzungen Handschuhe mit erhöhter Stichfestigkeit

Fussschutz

Bei der Arbeit getragenes Schuhwerk beeinflusst nicht nur das Wohlbefinden der Mitarbeitenden, sondern dient auch dem Vermeiden von Unfällen. Für Tätigkeiten der Holzverarbeitung besteht keine generelle Tragpflicht für Sicherheitsschuhe. Sie müssen für Ihren Betrieb deshalb selbst ermitteln, welche Gefahren vorhanden sind – und anschliessend bestimmen, ob und welche Sicherheitsschuhe benötigt werden.

  • Für manche Tätigkeiten besteht auch in Betrieben der Holzverarbeitung eine Tragpflicht für Sicherheitsschuhe (Fahren von Staplern usw.).
  • Vorgaben für das Tragen von Sicherheitsschuhen bestehen auch für gewisse Maschinen (Plattenkreissägen usw.). Die entsprechenden Informationen finden Sie in der Dokumentation des Maschinenherstellers.
  • Bei verschiedenen Tätigkeiten (Transport und Zuschneiden von Platten und Massivholzbrettern, Abbruch- und Rückbauarbeiten usw.) besteht eine erhöhte Gefahr für die Füsse.

Mehr zum Thema finden Sie auf der Seite Fussschutz.

Auswahlhilfe Sicherheitsschuhe

Gefährdung/Tätigkeit Schutz
Herunterfallende Gegenstände (Arbeiten in Werkstatt) Geschlossene Halbschuhe

Knöchelhohe Schuhe
Herunterfallende Gegenstände; spitze oder scharfkantige Gegenstände auf dem Boden (Arbeiten auf Baustelle) Geschlossene Halbschuhe

Knöchelhohe Schuhe

Stiefel
Führen von Fahrzeugen wie Handhubwagen, Deichselstapler oder Sitzgabelstapler Geschlossene Halbschuhe

Knöchelhohe Schuhe

Kopfschutz

Stellen Sie Ihren Mitarbeitenden für jede Tätigkeit den geeigneten Kopfschutz zur Verfügung – und regeln Sie die Tragpflicht.

Auf Baustellen ist das Tragen von Schutzhelmen bei folgenden Arbeiten Pflicht:

  • Hochbau- und Brückenbauarbeiten bis Rohbauvollendung (inkl. Unterdach)
  • Tätigkeiten im Bereich von Kranen und Aushubgeräten
  • Rückbau- oder Abbrucharbeiten
  • Holzbau- und Metallbauarbeiten (inkl. Gerüstmontage)

Bei Arbeiten mit Anseilschutz müssen Schutzhelme mit Kinnriemen getragen werden.

Anstosskappen eignen sich überall dort, wo keine Helmtragpflicht besteht: Sie schützen Ihre Mitarbeitenden wirksam gegen ein Anstossen mit dem Kopf – auch an scharfkantigen Teilen. Anstosskappen eignen sich insbesondere für Instandhaltungsarbeiten.

Mehr zum Thema finden Sie auf der Seite Kopfschutz.

Auswahlhilfe Kopfschutz

Gefährdung/Tätigkeit Schutz
Herabfallende, pendelnde, umfallende und wegfliegende Gegenstände
Anstossen an Gegenständen
Industrieschutzhelme

Bergsteigerhelme
Anstossen an Gegenständen in Situationen ohne Helmtragpflicht (besonders bei Instandhaltungsarbeiten) Anstosskappen
Arbeiten mit Anseilschutz Industrieschutzhelme mit Kinnriemen

Bergsteigerhelme
Erfassen der Haare (z. B. durch bewegte Maschinenteile) Haarnetze

Anseilschutz

Wenn immer möglich, sind zum Schutz der Mitarbeitenden kollektiv wirkende Schutzmassnahmen zu treffen. Dazu gehören etwa der Bau von Geländern, Arbeitsgerüsten, Auffangnetzen usw. Nur wenn eine Montage derartiger Schutzeinrichtungen technisch nicht möglich, zu gefährlich oder unverhältnismässig ist, darf stattdessen mit einem Anseilschutz (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) gearbeitet werden.

In Betrieben der Holzverarbeitung kann ein Anseilschutz unter anderem bei den folgenden Tätigkeiten erforderlich sein:

  • Montagearbeiten auf Baustellen
  • Störungsbehebung in Regallagern
  • Instandhaltungsarbeiten auf Dächern oder anderen hochgelegenen Arbeitsplätzen ohne permanente Absturzsicherung

Ein Anseilschutz (Rückhaltesystem) ist auch bei der Bedienung von Ausleger-Hubarbeitsbühnen zu verwenden.

Checkliste: Hubarbeitsbühne

Arbeiten mit Anseilschutz dürfen nur von dafür ausgebildeten Personen ausgeführt werden.

Auf der Website von Sapros finden Sie zahlreiche Produkte zum Anseilschutz

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Weitere Informationen:

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV):

Downloads und Bestellungen

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