Kontrolle Fassadengerüst

Unfall: Fataler Sturz vom Fassadengerüst

Ein Arbeiter stürzt von einem Baugerüst, weil eine wichtige Schutzvorrichtung fehlt. Unsere Analyse klärt, wer für den Absturz die Verantwortung übernehmen muss und wie sich solche Unfälle verhindern lassen. Verwenden Sie das Fallbeispiel zur Instruktion Ihrer Fachkräfte.

Inhalt

Kurz und bündig

Ein Mitarbeiter einer Holzbaufirma stürzt von einem Fassadengerüst 4,5 Meter tief ins Innere eines Gebäudes und wird dabei schwer verletzt. Unfallursache ist ein fehlendes doppeltes Innengeländer. Wer ist für diesen Arbeitsunfall verantwortlich?

  • Der Gerüstbauer hätte das Fassadengerüst gemäss den gesetzlichen Vorschriften erstellen müssen. Wenn eine Fachkraft vom Gerüst mehr als zwei Meter tief ins Gebäudeinnere fallen kann, verlangen die Vorschriften, dass ein doppeltes Innengeländer montiert wird.
  • Der Vorgesetzte ist dafür verantwortlich, dass die Mitarbeitenden auf einem sicheren Fassadengerüst arbeiten können. Er hätte das Gerüst vor der Benützung kontrollieren und Sicherheitsmängel beheben sollen.

Was ist passiert?

Ein Holzbauer steht auf dem obersten Gerüstlauf eines frei stehenden Gerüsts, als die Deckenelemente für einen Holzelementbau mit dem Kran eingehievt werden. Er will die Deckenelemente in die korrekte Position bringen. Dabei hält er sich mit einer Hand an einem Holm des äusseren Seitenschutzes fest.

Plötzlich verliert er das Gleichgewicht und stürzt 4,5 Meter tief ins Gebäudeinnere ab. Beim Aufprall auf den Betonboden erleidet er schwere Verletzungen.

Lebenswichtige Regeln im Holzbau
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Analyse der Fehlerkette

Wenn Sie dieses Fallbeispiel zusammen mit Ihren Fachkräften anschauen, wird schnell klar, welche Ursache für den Sturz des Holzbauers verantwortlich ist.

Ungenügende Absturzsicherung

Wenn die Absturzhöhe vom Gerüstbelag ins Gebäudeinnere mehr als zwei Meter beträgt, muss am Fassadengerüst ein doppeltes Innengeländer montiert werden. Bei diesem Unfall war diese Höhe überschritten. Dennoch war kein doppeltes Innengeländer vorhanden. Nur deshalb war der Absturz nach innen möglich.

Der Vorgesetzte ist dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeitenden auf einem sicheren und korrekt erstellten Fassadengerüst arbeiten können. Bevor das Gerüst benutzt wird, muss er es daher aus Sicht der Arbeitssicherheit und der Unfallprävention kontrollieren. Der Gerüstbauer wiederum ist verpflichtet, das Fassadengerüst gemäss den gesetzlichen Vorschriften zu erstellen.

Fassadengerüst mit Aussengeländer fotografiert aus dem Inneren eines sich im Bau befindlichen Gebäudes

Fassadengerüst ohne doppeltes Innengeländer mit Absturzhöhe von 4,5 m

Wie können Sie ähnliche Unfälle verhindern?

Arbeitgebende und Vorgesetzte

  • Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden, dass sämtliche Absturzkanten über 2 Meter gesichert sein müssen – auch bei Fassadengerüsten.
  • Kontrollieren Sie, ob alle notwendigen Schutzeinrichtungen vorhanden sind, bevor Arbeiten ausgeführt werden.
  • Überprüfen Sie das Fassadengerüst, bevor es benutzt wird. Falls Sie Mängel feststellen, müssen Sie diese melden und/oder umgehend beheben.
  • Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeitenden sich an die Arbeitsanweisungen halten.

Mitarbeitende

  • Informieren Sie sich über die Gefahren am Arbeitsplatz.
  • Halten Sie die Sicherheits- und Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers ein.
  • Fehlt auf einem Gerüst der Seitenschutz und die Absturzhöhe beträgt mehr als zwei Meter, beheben Sie diesen Mangel umgehend und/oder melden Sie ihn dem Arbeitgebenden.
  • Wenn eine Schutzeinrichtung fehlt, sagen Sie STOPP und stellen Sie die Arbeiten ein. Informieren Sie Arbeitskolleginnen und -kollegen sowie den Vorgesetzten oder die Vorgesetzte.

Gerüstbauer

  • Halten Sie sich beim Erstellen eines Fassadengerüsts unbedingt an die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit.
  • Wird bei der Elementbauweise des Gerüstes die Absturzhöhe von zwei Metern überschritten und ist der Sturz ins Gebäudeinnere möglich, müssen Sie ein doppeltes Innengeländer anbringen.
  • Vergewissern Sie sich, zu welchem Zweck das Fassadengerüst verwendet wird.

Rechtliche Grundlagen

Verschiedene Verordnungen regeln die relevanten Punkte dieses Falles – insbesondere die Anforderungen an Schutzvorrichtungen gegen Absturz.

  • Verwendung eines Seitenschutzes ab einer Absturzhöhe von 2 m: Bauarbeitenverordnung Art. 23
  • Planung von Bauarbeiten: Bauarbeitenverordnung Art. 3

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