Kontrolle Fassadengerüst

Unfall: Fataler Sturz vom Fassadengerüst

Ein Arbeiter stürzt von einem Baugerüst, weil eine wichtige Schutzvorrichtung fehlt. Unsere Analyse klärt, wer für den Absturz die Verantwortung übernehmen muss und wie sich solche Unfälle verhindern lassen. Verwenden Sie diese Unfallbeispiel, um Ihre Mitarbeitenden zu sensibilisieren.

Inhalt

Kurz und bündig

Ein Mitarbeiter einer Holzbaufirma stürzt auf der Innenseite eines noch freistehenden Fassadengerüst 4,5 Meter in die Tiefe und wird dabei schwer verletzt. Unfallursache ist ein fehlendes doppeltes Innengeländer. Wer ist für diesen Arbeitsunfall verantwortlich?

Das Gerüstbauunternehmen hätte das Fassadengerüst so erstellen müssen, wie es die gesetzlichen Vorschriften vorsehen. Auf der Innenseite des Gerüsts hätte ein doppeltes Geländer montiert sein müssen. Denn: weil der Elementbau noch nicht erstellt ist, besteht Absturzgefahr und die Absturzhöhe beträgt mehr als 2 Meter.

Die Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass ihre Mitarbeitenden auf einem sicheren Fassadengerüst arbeiten können.

Was ist passiert?

Ein Holzbauer steht auf dem obersten Gerüstlauf eines frei stehenden Gerüsts, als die Deckenelemente für einen Holzelementbau mit dem Kran eingehievt werden. Er will die Deckenelemente in die korrekte Position bringen. Dabei hält er sich mit einer Hand an einem Holm des äusseren Seitenschutzes fest.

Plötzlich verliert er das Gleichgewicht und stürzt über die offene Innenseite des Gerüstgangs 4,5 Meter in die Tiefe. Beim Aufprall auf den Betonboden erleidet er schwere Verletzungen.

Lebenswichtige Regeln im Holzbau
Lebenswichtige Regeln

Lebenswichtige Regeln im Holzbau

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Zu den Regeln für Holz-Arbeiten auf dem Bau

Analyse der Fehlerkette

Wenn Sie dieses Fallbeispiel zusammen mit Ihren Fachkräften anschauen, wird schnell klar, welche Ursache für den Sturz des Holzbauers verantwortlich ist.

Ungenügende Absturzsicherung

Wenn die Absturzhöhe vom Gerüstbelag ins Gebäudeinnere mehr als 2 Meter beträgt, muss am Fassadengerüst ein doppeltes Innengeländer montiert werden. Bei diesem Unfall war diese Höhe überschritten. Dennoch war kein doppeltes Innengeländer vorhanden. Nur deshalb war der Absturz nach innen möglich.

Die Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeitenden auf einem sicheren und korrekt erstellten Fassadengerüst arbeiten können. Bevor das Gerüst benutzt wird, müssen sie es deshalb kontrollieren. Die Verantwortlichen des Gerüstbauunternehmen sind wiederum verpflichtet, das Fassadengerüst gemäss den gesetzlichen Vorschriften zu erstellen. Auch die Gerüstbau-Mitarbeitenden müssen bei der Montage und Demontage immer gesichert arbeiten. Deshalb gilt auch für sie, dass bei Absturzgefahr auf der Innenseite des Gerüsts beim Vorgerüsten ab einer Absturzhöhe von 2 Meter ein doppeltes Innengeländer zu erstellen ist.

Fassadengerüst mit Aussengeländer fotografiert aus dem Inneren eines sich im Bau befindlichen Gebäudes

Fassadengerüst ohne doppeltes Innengeländer mit Absturzhöhe von 4,5 m

Wie können Sie ähnliche Unfälle verhindern?

Arbeitgebende und Vorgesetzte

  • Instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden, dass sämtliche Absturzkanten über 2 Meter gesichert sein müssen – auch bei Fassadengerüsten.
  • Kontrollieren Sie, ob alle notwendigen Schutzeinrichtungen vorhanden sind, bevor Arbeiten ausgeführt werden.
  • Überprüfen Sie das Fassadengerüst, bevor es benutzt wird. Falls Sie Mängel feststellen, müssen Sie diese melden und/oder umgehend beheben.
  • Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeitenden sich an die Arbeitsanweisungen halten.

Mitarbeitende

  • Informieren Sie sich über die Gefahren am Arbeitsplatz.
  • Halten Sie die Sicherheits- und Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers ein.
  • Fehlt auf einem Gerüst der Seitenschutz und die Absturzhöhe beträgt mehr als zwei Meter, beheben Sie diesen Mangel umgehend und/oder melden Sie ihn dem Arbeitgebenden.
  • Wenn eine Schutzeinrichtung fehlt, sagen Sie STOPP und stellen Sie die Arbeiten ein. Informieren Sie Arbeitskolleginnen und -kollegen sowie den Vorgesetzten oder die Vorgesetzte.

Gerüstbauunternehmen

  • Halten Sie sich beim Erstellen eines Fassadengerüsts unbedingt an die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit.
  • Wird bei der Elementbauweise des Gerüstes die Absturzhöhe von 2 Meter überschritten und ist der Sturz ins Gebäudeinnere möglich, müssen Sie ein doppeltes Innengeländer anbringen.
  • Vergewissern Sie sich, zu welchem Zweck das Fassadengerüst verwendet wird.
  • Ihre Mitarbeitenden müssen bei Montage- und Demontagearbeiten ab einer Absturzhöhe von 2 Meter zu jedem Zeitpunkt gesichert arbeiten. Beim Vorgerüsten ist deshalb eine doppeltes Innengeländer zu erstellen. 

Downloads und Bestellungen

Rechtliche Grundlagen

Verschiedene Verordnungen regeln die relevanten Punkte dieses Falles – insbesondere die Anforderungen an Schutzvorrichtungen gegen Absturz.

  • Verwendung eines Seitenschutzes ab einer Absturzhöhe von 2 m: Bauarbeitenverordnung Art. 23
  • Planung von Bauarbeiten: Bauarbeitenverordnung Art. 3

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