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Asbest: Der Weg zum anerkannten Asbestsanierer

Die Bauwirtschaft ist auf zuverlässige Asbestsanierungsunternehmen wie auch auf gut ausgebildete Asbestsanierer angewiesen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihrer Firma zur Anerkennung verhelfen, wo sich Mitarbeitende zu Sanierungsprofis ausbilden lassen können, und bei wem Sie geplante Sanierungsarbeiten melden.

Inhalt

Kurz und bündig

Damit bei Asbestsanierungsarbeiten niemand die gefährlichen Asbestfasern einatmet, braucht es Fachwissen, eine genaue Planung und eine äussert sorgfältige Durchführung. Es versteht sich von selbst, dass aus diesem Grund hohe Anforderungen an die Asbestsanierungsunternehmen wie auch an die Mitarbeitenden, welche die Sanierungsarbeiten ausführen, gestellt werden.

Wenn Sie mit Ihrer Firma Asbestsanierungen durchführen wollen, muss Ihr Unternehmen:

  • von der Suva anerkannt sein
  • Sanierungsarbeiten mit hoher Faserfreisetzung mindestens vierzehn Tage vor der Ausführung der Suva melden
  • über eine Spezialistin / einen Spezialist für Asbestsanierungen und über mindestens zwei ausgebildete Asbestsanierer verfügen

Nachfolgend erläutern wir Ihnen das Vorgehen, damit Sie Ihr Ziel als Firma oder Fachkraft erreichen.

Anerkennung erwerben

Wenn bei Bauarbeiten eine hohe Asbestfaserfreisetzung erwartet wird, ist der Beizug anerkannter Asbestsanierungsunternehmen vorgeschrieben. Um sich als Asbestsanierer für solche Einsätze zu qualifizieren, müssen Sie einige Anforderungen erfüllen.

Voraussetzungen für Firmen

Die gesetzliche Grundlage für eine Anerkennung als Asbestsanierungsunternehmen definieren die Art. 82 und 83 der Bauarbeitenverordnung (BauAV). Zu den Grundanforderungen gehört, dass Sie mindestens drei Vollzeitmitarbeitende beschäftigen, die für diese Arbeiten instruiert und bei der Suva gemeldet sind. 

Das Vorgehen

Als erstes schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Antrag an asbest@suva.ch. Danach folgt ein Anerkennungsverfahren. Dazu überprüfen wir Ihr Sicherheitssystem zusammen mit Ihnen vor Ort. Dazu empfehlen wir Ihnen als Vorbereitung unsere Checkliste Audit. Nach einer erfolgreichen Überprüfung  erhält Ihr Unternehmen von der Suva eine provisorische Anerkennung (Gültigkeit: achtzehn Monate). Diese berechtigt zur Durchführung von drei durch die Suva begleiteten, meldepflichtigen Sanierungen. Definitiv anerkannt wird Ihre Firma, wenn sie alle Sanierungen gemäss EKAS-Richtlinie 6503 ohne schwerwiegende Mängel durchgeführt hat. Hier hilft Ihnen unsere Checkliste Kontrolle Sanierungsbaustelle
Bei schwerwiegenden Mängel gegen die Vorschriften oder wenn weniger als drei Sanierungen durchgeführt wurden, kann ein Betrieb frühestens nach einem Jahr eine Neubeurteilung beantragen. 

Meldung

Die Bauarbeitenverordnung (BauAV Art. 86)

 verlangt, dass die Verantwortlichen eines Asbestsanierungsunternehmens geplante Sanierungsarbeiten mindestens vierzehn Tage vor der Ausführung der Suva melden. Benutzen Sie dazu ausschliesslich unsere elektronischen Meldeformulare für Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Baumaterialien.

Ausbildung zum Asbestsanierer

Als Unternehmen sind Sie auf gut ausgebildetes Personal angewiesen. Haben Sie Mitarbeitende, die sich zur Spezialistin oder zum Spezialisten für Asbestsanierungen ausbilden lassen möchten? Oder suchen Sie ein neues Betätigungsfeld? Die erforderlichen Kenntnisse können sich Interessierte in einer von der Suva geprüften Ausbildungsstätte aneignen. Diese Ausbildungsinstitute finden Sie auf unsere Liste Ausbildungsstätten für Asbestsanierer.

Für Arbeitnehmende aus dem Ausland

Mit einem «Zeugnis der Sachkunde», welches ausländischen Standards entspricht, können Sie sich in der Schweiz mit einem Kurs zum Spezialist für Asbestsanierungen gemäss EKAS-Richtlinie «Asbest» qualifizieren. Hier finden Sie die Adressen von Ausbildungsstätten, die solche Passerellenkurse anbieten.

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