Baumusterprüfung
Im Verfahren der Baumusterprüfung stellt Suva CERTIFICATION als akkreditierte und notifizierte Zertifizierungsstelle fest, ob das Baumuster eines Produkts den Anforderungen der relevanten Bestimmungen entspricht. Dies wird mit einer Baumusterprüfbescheinigung bestätigt.
Inhalt
Kurz und bündig
Suva CERTIFICATION bestätigt mit der Baumusterprüfbescheinigung die Einhaltung der Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Wir sind für die folgenden Produktkategorien akkreditiert und europäisch notifiziert:
- Maschinen, Steuerungen für Maschinen, Sicherheitsbauteile (gesamter Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie)
- persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)
- Niederspannungs-Schaltgeräte
Unsere Kompetenz
Suva CERTIFICATION ist seit 1993 von der schweizerischen Akkreditierungsstelle als Konformitätsbewertungsstelle für Maschinen, Niederspannungs-Schaltgeräte und persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) mit der Nummer SCESp 0008 akkreditiert und von der Europäischen Union notifiziert (Notified Body, Kenn-Nummer 1246).
Die Sicherheitsingenieure und Sicherheitsingenieurinnen der Suva arbeiten aktiv in den internationalen Normenkomitees ISO / IEC, europäischen Normenkommissionen CEN / CENELEC sowie in nationalen Gremien mit.
Suva CERTIFICATION verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in den Bereichen Maschinensicherheit und persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz.
Unsere Datenbank
Jede Baumusterprüfbescheinigung ist mit einer einmalig ausgestellten Bescheinigungsnummer versehen. Mit dieser Nummer können Sie in unserer Datenbank die Gültigkeit einer Baumusterprüfbescheinigung, die von uns ausgestellt wurde, überprüfen.
Wann ist eine Baumusterprüfung erforderlich?
Für Produktkategorien mit höherem Sicherheitsrisiko schreibt die Richtlinie 2006/42/EG für Maschinen strengere Nachweisverfahren vor. Die Baumusterprüfung ist eine Möglichkeit für diese strengeren Nachweisverfahren.
Für alle persönlichen Schutzeinrichtungen gegen Absturz (PSAgA) muss das Verfahren der Baumusterprüfung angewendet werden.
Beispiele für Baumusterprüfungen
Produktesicherheit: Gesetzliche Bestimmungen
- Richtlinie 2006/42/EG
für Maschinen (Maschinenrichtlinie) - Verordnung (EU) 2023/1230
für Maschinen - Richtlinie 2014/35/EU
über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Niederspannungsrichtlinie) - Verordnung (EU) 2016/425
über persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung)
- SR 930.11
Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) - SR 930.111
Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV) - SR 819.14
Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (MaschV) - SR 734.26
Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) - SR 930.115
Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSAV)
Weiterführende Links
- Zugang zu nationalen und internationalen Normen
(Schweizerische Normen-Vereinigung SNV) - Leitfaden für die Anwendung der Richtlinie 2006/42/EG
(Maschinenrichtlinie) - Liste harmonisierter Normen
mit Konformitätsvermutung im Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Richtlinie 2009/127/EG
für Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden - Leitfaden für die Anwendung der Richtlinie 2014/35/EU
(Niederspannungsrichtlinie) - Liste harmonisierter Normen
mit Konformitätsvermutung im Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU - Leitfaden für die Anwendung der Verordnung (EU) 2016/425
(PSA-Verordnung) - Liste harmonisierter Normen
mit Konformitätsvermutung im Geltungsbereich der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 - Richtlinie 2014/30/EU
über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Richtlinie 2014/53/EU
über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt (RED) - SR 734.5
Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV)
Downloads und Bestellungen
Kontakt
Bei Fragen zur Baumusterprüfung geben wir Ihnen gerne Auskunft.
Suva
Bereich Technik
Rösslimattstrasse 39
6005 Luzern