Kontrolle und Beratung Arbeitssicherheit
- Mit Kontrollen und Beratungen überprüft die Suva das Einhalten der Sicherheitsbestimmungen und lebenswichtigen Regeln in den Betrieben.
- Sicherheitsspezialisten und Arbeitsärzte der Suva informieren bei den Betriebskontrollen auch über die Sicherheitsanforderungen.
- Für Betriebe mit grossem Präventionsbedarf bietet die Suva kostenpflichtige Beratungsangebote wie die Integrierte Sicherheit an.
- Die Suva ist auch für das Einhalten der Bestimmungen des Produktesicherheitsgesetzes zuständig.
Mehr Sicherheit dank Kontrolle und Beratung
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Als weitere Präventionsmassnahme werden Betriebe, in denen Arbeitnehmende speziellen Risiken ausgesetzt sind, der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterstellt.Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) unterstellt alle Betriebe, die in der Schweiz Arbeitnehmende beschäftigen, den gleichen Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die im Betrieb auftretenden Gefahren zu bestimmen und die erforderlichen Schutzmassnahmen gemäss den anerkannten technischen Regeln zu treffen.
Als Vollzugsorgan des UVG hat die Suva die Aufgabe, in den ihr zugeteilten Betrieben zu kontrollieren, ob die Anforderungen an die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz eingehalten werden. Diese Aufgabe nimmt die Suva nach den Grundsätzen der Rechtsgleichheit, Risikoorientierung und Verhältnismässigkeit wahr.
Bei den Kontrollen werden sowohl einzelne Arbeitsplätze als auch das betriebliche Sicherheitssystem überprüft; dabei sind die lebenswichtigen Regeln ein wichtiger Bestandteil.
Die Suva berät und unterstützt:
- Arbeitgeber und Vorgesetzte
- Arbeitnehmende und deren Vertreter
- Sicherheitsbeauftragte
- Spezialisten der Arbeitssicherheit
- Branchenverbände (Branchenlösungen)
- Aufsichtsorgane der Arbeitssicherheit
Anfragen richten Sie bitte an den Kundendienst
Umfangreiche Beratungsaufgaben durch Spezialisten der Arbeitssicherheit
Verfügt ein Betrieb nicht über das erforderliche Fachwissen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, muss er Arbeitsärzte oder andere Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen (ASA-Richtlinie 6508).
Spezialisten der Arbeitssicherheit finden Sie hier
Branchenspezifische Unterstützung
Unternehmen können auf Branchenlösungen zurückgreifen. Das sind branchenspezifische Sicherheitssysteme (Handbuch), Checklisten, Schulungen und andere Dienstleistungen. Die Konkretisierung und Umsetzung muss jedoch in jedem einzelnen Unternehmen stattfinden. Branchenlösungen werden von den Sozialpartnern einer Branche getragen und in Zusammenarbeit mit Spezialisten der Arbeitssicherheit entwickelt.
Eine Liste der Branchenlösungen finden Sie auf der Webseite der EKAS

Erfahrene Projektmoderatoren der Integrierten Sicherheit unterstützen
Betriebe mit hohem Präventionsbedarf beim Auf- und Ausbau eines
wirkungsvollen Sicherheitssystems.
Je nach Grösse und Unfallgeschehen gibt es verschiedene Angebote.
Die Spezialisten der Integrierten Sicherheit begleiten Betriebe mit mehr als 80 Vollbeschäftigten und einem überdurchschnittlichen Unfallrisiko im Rahmen eines zweijährigen Projektes. Details dazu erfahren Sie hier
Weitere Angebote
Für Betriebe, welche die Kriterien der Integrierten Sicherheit nicht erfüllen, stellt die Suva gerne ein individuelles Beratungsangebot zusammen.
Sind Sie interessiert? Gerne stellen wir Ihnen unsere Angebote persönlich vor.
Details zur Marktüberwachung
Durchführungsorgan
Vollzug
Zuständigkeiten
Die Suva beaufsichtigt die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben der Schweiz gemäss Artikel 50 VUV
EKAS
Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS
Unfallversicherungsgesetz (UVG)
Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV)
Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie, EKAS-Richtlinie 6508)
Die ASA-Richtlinie