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Soziales Engagement und faire Arbeitgeberin

Die Suva als grösste Unfall- und Sozialversicherung der Schweiz hilft Menschen in schwierigen Situationen, selbst wenn diese nicht bei uns versichert sind. Wir engagieren uns deshalb mit einer ganzheitlichen Prävention, investieren in bezahlbaren Wohnraum und setzen uns für Chancengleichheit am Arbeitsplatz ein.

Inhalt

      Kurz und bündig

      • Die Suva hilft Menschen in schwierigen Situationen. 
      • Bei unseren Immobilienanlagen engagieren wir uns, preiswerten Wohnungsraum für alle Bevölkerungsschichten und Altersklassen zu schaffen, und achten auf Hindernisfreiheit.  
      • Wir nehmen unsere Verantwortung wahr und nehmen eine Vorbildfunktion ein. 

      Unterstützung bei der Wiedereingliederung

      Die Suva als grösste Unfallversicherung der Schweiz hilft Menschen in schwierigen Situationen, selbst wenn diese nicht bei uns versichert sind. Wir engagieren uns deshalb nicht nur in einer ganzheitlichen Prävention, sondern bieten jährlich Dutzende Reintegrationspraktika an. Dadurch können beispielsweise Bezügerinnen und Bezüger von IV wieder Erfahrung im ersten Arbeitsmarkt sammeln. 

      Soziale und gesellschaftliche Verantwortung bei Immobilienanlagen 

      Bei ihren Immobilienprojekten engagiert sich die Suva für die Erstellung von Alterswohnungen. Bei Neubauten berücksichtigen wir den Wandel der Lebensformen und Haushaltsgrössen sowie den Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum. Zudem leisten wir einen Beitrag für eine hohen Lebensqualität mit sorgfältiger Planung und Auswahl schadstofffreier Materialien.

      Faire und attraktive Arbeitgeberin 

      Die Suva ist eine faire und attraktive Arbeitgeberin und legt Wert auf Chancengleichheit. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in all ihrer Vielfalt wertgeschätzt und können so ihr volles Potenzial entfalten. Wir verstehen die Vielfalt unserer Belegschaft als wertvollen Nutzen für den Erfolg unseres Unternehmens. 
      Die Suva engagiert sich für Lohngleichheit. Unsere Löhne entsprechen dem in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit». Die unerklärte Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern liegt innerhalb der vom Bund definierten Toleranzschwelle von 5 Prozent. Das hat eine Studie gezeigt, welche die Suva 2020 mit dem Kompetenzzentrum für Diversity und Inklusion der Hochschule St. Gallen durchgeführt hat. 

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