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Terminierung: Wie lange die Suva nach Unfällen zahlt

Wenn Sie bei der Suva versichert sind, übernimmt die Suva nach einem Unfall Ihre Heilkosten und Taggelder. Sobald Ihre Beschwerden nicht mehr auf den Unfall zurückzuführen sind, beendet die Suva die Zahlungen. Ab wann die Suva nicht mehr zahlt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Regula Müller
02.04.2026
ca. 4 min

Inhalt

Kurz und bündig

Die Suva bezahlt nach Unfällen Heilkosten und Taggelder. Nach einiger Zeit prüft die Suva, ob die Beschwerden der betroffenen  Person noch auf den Unfall zurückzuführen sind. 

  • fallbezogene medizinische Prüfung
  • Beurteilung durch Versicherungsmedizin
  • Untersuchung bei Bedarf
  • Leistungen enden bei anderer Ursache
  • mögliche andere Ursachen: Abnutzung, Vorerkrankung, früherer Unfall

Wann die Suva nicht mehr zahlt (Terminierung) und wann die Krankenversicherung zuständig ist, erfahren Sie hier. 

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Louisa ist bei der Suva versichert. Bei einem Unfall hat sie sich den linken Knöchel geprellt. Aus der Schadenmeldung geht hervor, dass sie einem herabfallenden Ast ausweichen wollte und dabei mit dem Fuss gegen einen Stein geprallt ist. In den medizinischen Unterlagen steht zudem, dass bei Louisa bereits vor dem Unfall links ein Knick-/Senkfuss diagnostiziert wurde. 

Vor diesem Hintergrund übernimmt die Suva zunächst die Zahlung der Leistungen für die unfallbedingte Verletzung am linken Fuss. Nach einer gewissen Zeit prüft die Suva, ob Louisas Beschwerden weiterhin auf den Unfall  oder inzwischen überwiegend auf die Fehlstellung ihres Fusses zurückzuführen sind. Diese Prüfung bildet die Grundlage für den Entscheid, ob die Suva weiterhin Heilkosten und Taggeld übernimmt oder ob sie die Zahlungen einstellt. 

Zur Prüfung der Unfallfolgen verpflichtet

Das Ende der Versicherungsleistungen nennen wir bei der Suva auch «Terminierung». Der Entscheid dafür erfolgt immer nach klar definierten Kriterien. Als Unfallversicherung hat die Suva die Pflicht, eine gewisse Zeit nach dem Unfall zu prüfen, ob die Beschwerden noch auf den Unfall zurückzuführen sind oder nicht. Eine genauere Zeitangabe ist nicht möglich, weil dies von Fall zu Fall individuell variiert.

In der ersten Zeit nach einem versicherten Unfall sind Unfallfolgen (z. B. gesundheitliche Beeinträchtigung durch Verletzungen) anzunehmen. Mit der Zeit heilen die Folgen des Unfalls ab und es kann sein, dass krankheitsbedingte Veränderungen oder Folgen früherer Unfälle für noch vorhandene Beschwerden verantwortlich sind. Dies ist selbst dann möglich, wenn Sie vor dem Unfall keine Beschwerden, beispielsweise Schmerzen, hatten. 

Körperliche Abnutzung im Laufe der Zeit

Auch ohne Unfall beanspruchen wir unseren Körper im Alltag. Dadurch kommt es zu Abnutzung (sogenannte Degeneration). Wie schnell die Abnutzung fortschreitet, hängt von verschiedenen Faktoren ab: zum Beispiel Freizeitaktivitäten,  körperliche Veranlagung oder berufliche Tätigkeiten. 

Einige von uns spüren Beschwerden aufgrund von Abnutzung schon in jungen Jahren, andere erst viel später. Es ist auch möglich, dass eine Person vor dem Unfall keine Beschwerden hatte und diese erst durch den Unfall aktiviert wurden. 

Vorgehen der Suva beim Beenden der Versicherungsleistungen

Bevor die Suva die Zahlung der Leistungen einstellt und den Fall abschliesst, unternimmt sie folgende Schritte:

  1. Einige Zeit nach dem Unfall nimmt die Suva eine fallbezogene medizinische Prüfung vor. Der Zeitpunkt unterscheidet sich von Fall zu Fall.
  2. Die Suva fordert bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten die notwendigen Unterlagen wie medizinische Berichte sowie Röntgen- oder MRI-Bilder an und leitet sie an die Abteilung Versicherungsmedizin weiter. 
  3. Die zuständige Versicherungsmedizinerin oder der zuständige Versicherungsmediziner beurteilt anhand der medizinischen Unterlagen, ob noch Unfallfolgen bestehen. Sie oder er entscheidet, ob eine ärztliche Untersuchung nötig ist. In vielen Fällen reichen die Informationen aus den Unterlagen für die Beurteilung aus. 
  4. Handelt es sich nicht mehr um Unfallfolgen, erklärt die Suva den betroffenen Versicherten das weitere Vorgehen und teilt das Ende der Versicherungsleistungen schriftlich mit.

Krankenversicherung kontaktieren

  • Wenn die Beschwerden krankheitsbedingt sind, ist die Krankenversicherung für die weitere Übernahme der Heilungskosten zuständig. Wir empfehlen betroffenen Personen, ihre Krankenversicherung zu kontaktieren. 
  • Wenn weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit besteht, sollte die betroffene Person abklären, ob eine Krankentaggeldversicherung besteht, damit diese einen möglichen Anspruch prüfen kann. 
  • Es ist auch möglich, dass es sich bei den Beschwerden um die Folgen eines früheren Unfalls handelt, der damals von einer anderen Unfallversicherung übernommen wurde. In so einem Fall müssen betroffene Personen den Fall bei der damaligen Unfallversicherung anmelden. 

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