Versicherungsleistungen nach Unfällen oder bei Berufskrankheiten
Wenn Sie bei uns versichert sind, stehen wir Ihnen nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit zur Seite. Welche Leistungen Sie von uns erhalten und wie wir Sie unterstützen, erfahren Sie hier.
Bei Unfällen im Ausland hilft Ihnen Europ Assistance.
Inhalt
Kurz und bündig
Nach einem anerkannten Unfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit erhalten Sie folgende Versicherungsleistungen:
- medizinische Leistungen
- Geldleistungen wie Taggelder, Invaliden- und Hinterlassenenrente
- Massnahmen bei Rehabilitation und beruflicher Wiedereingliederung
Bei Unfällen im Ausland hilft Ihnen «Europ Assistance».
Unfall oder Berufskrankheit: Versicherungsleitungen der Suva
Die Suva erbringt Leistungen bei anerkannten Unfällen und anerkannten Berufskrankheiten gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG).
Dazu gehören:
- Heilbehandlungen: Arzt/Ärztin, Spital (allgemeine Abteilung), Zahnarzt/Zahnärztin, Chiropraktiker/-in sowie die von Ärztinnen und Ärzten verordneten Medikamente und Behandlungen
- medizinische Hilfsmittel, z. B. Gehhilfen und Prothesen
- Geldleistungen wie Taggelder, Invaliden- und Hinterlassenenrente
- Unterstützung bei Rehabilitation und beruflicher Wiedereingliederung
- medizinisch notwendige Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten sowie Bestattungskosten
Wichtig zu wissen: Es werden ausschliesslich Leistungen übernommen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Heilbehandlungen werden in der Regel übernommen, Kostenvergütungen sind teilweise betraglich begrenzt.
Bei Unfällen im Ausland hilft Ihnen «Europ Assistance». Weitere Informationen hierzu finden Sie weiter unten.
Schnell und einfach Leistungen beantragen
Im Video erfahren Sie, wie Sie nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit schnell und einfach Ihre Versicherungsleistungen erhalten.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Mensch im Zentrum
- Korrespondenz und Dokumente im Kundenportal mySuva immer und überall ersichtlich
- schnelle Leistungen dank effizienter Bearbeitung und automatisierter Abläufe
- optimale Betreuung durch das Kompetenz-Center Schaden
Ihre Pflichten
Sie haben eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht.
Als versicherte Person sind Sie verpflichtet, alles zu tun, um die Folgen des Unfalls oder der Berufskrankheit möglichst gering zu halten. Das beinhaltet auch, dass Sie uns alle Informationen für die Fallbeurteilung und -bearbeitung geben und aktiv am Heilverlauf mitwirken.
Detaillierte Informationen zu den Leistungen der Suva
Nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit erhalten Sie Leistungen für medizinisch notwendige Behandlungen und Rehabilitation sowie Geldleistungen für Taggelder und Renten. Detaillierte Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Ihre erste Anlaufstelle
Damit Sie nach einem Unfall oder bei einer Berufskrankheit schnell Antworten auf Ihre Fragen erhalten, kontaktieren Sie bitte unser Kompetenz-Center Schaden in der Region, in der Ihr Betrieb seinen Standort hat. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn Sie uns Unterlagen zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit zusenden möchten, schreiben uns bitte an diese Adresse:
Suva
Service Center
Postfach
6009 Luzern
Kompetenz-Center Region Mitte
Kompetenz-Center Region Ost
Kompetenz-Center Region Süd
Kompetenz-Center Region West
Allgemeine telefonische Auskünfte zu Prävention, Versicherungspflicht und Prämien erhalten Sie vom Kundendienst der Suva: +41 58 411 12 12
Notfall im Ausland – Hilfe vor Ort
Ein Unfall im Ausland kann Sie in eine schwierige Lage bringen. Problematisch wird es zum Beispiel, wenn Sie die lokale Sprache nicht beherrschen oder sich vor Ort nicht auskennen. In solchen Fällen ist Europ Assistance als kompetente Partnerin weltweit für Sie da und hilft Ihnen schnell weiter.
Europ Assistance SA
avenue Perdtemps 23
1260 Nyon
Ombudsstelle – neutral und lösungsorientiert
Wenn Sie als versicherte Person ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen anders einschätzen als wir, kann dies zu Unstimmigkeiten führen. Sofern noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet wurden (es wurde noch keine Verfügung erlassen), hilft Ihnen die Stiftung «Ombudsman der Privatversicherung und der Suva» .
Die Ombudsstelle ist für versicherungstechnische Fragen spezialisiert und vermittelt lösungsorientiert und neutral. Dazu erarbeitet die Ombudsstelle Vorschläge und Empfehlungen für eine aussergerichtliche Klärung. Sie übernimmt jedoch nicht die Rolle eines Anwalts. Wichtig zu wissen: Der Einbezug der Ombudsstelle unterbricht keine laufenden Fristen.
Für Versicherte der Suva und der Militärversicherung ist die Beratung der Ombudsstelle gratis.
FAQ: Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Unfälle oder Berufskrankheiten können viele Fragen aufwerfen, vor allem zur finanziellen und medizinischen Absicherung. Welche Kosten übernimmt die Suva? Welche Leistungen erhalten Sie? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen zu den Leistungen der Suva.
Zu den Leistungen gehören beispielsweise medizinische Leistungen, Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit, Invalidenrente, Hilflosenentschädigung, Integritätsentschädigung sowie medizinisch notwendige Transport- und Rettungskosten. Welche Leistungen bezahlt werden, prüfen wir individuell, damit Sie alle Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.
Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt die Suva Ihrem Betrieb ab dem dritten Tag nach Ihrem Unfall ein Taggeld in Höhe von 80 Prozent Ihres versicherten Lohnes. Der Taggeldansatz wird entsprechend Ihrem Grad der Arbeitsunfähigkeit angepasst. Ihr Betrieb leitet diese Taggeldzahlung via Lohnabrechnung an Sie weiter.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer beruflichen Wiedereingliederung, wenn nach einem Unfall Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz erschwert ist oder Sie sich beruflich neu orientieren müssen. Ziel ist, Ihre möglichst rasche Reintegration ins Berufsleben. In Zusammenarbeit mit der Invalidenversicherung (IV) sowie weiteren Partnerinnen und Partnern prüfen wir individuell geeignete Massnahmen und begleiten Sie bei deren Umsetzung.